Montag, 17. Januar 2011, 12:12
Einzugsermächtigung vs. Abbuchungsauftrag
Es gibt tatsächlich nennenswerte Größen im Bereich der TK-Dienstleister, die den Unterschied zwischen Einzugsermächtigungund Abbuchungsauftrag nicht kennen.
Als kleinen Lernanreiz geben wir "falsche" Versuche eines Abbuchungsvorganges zurück, wenn gleich unsere Hausbank, wenn wir es wollten, kulant sein würde und dies trotz nicht vorliegenden Abbuchungsauftrages mit einem schriftlichen, vorgangsbezogenen "Okay" dennoch zulassen würde.
Als kleinen Lernanreiz geben wir "falsche" Versuche eines Abbuchungsvorganges zurück, wenn gleich unsere Hausbank, wenn wir es wollten, kulant sein würde und dies trotz nicht vorliegenden Abbuchungsauftrages mit einem schriftlichen, vorgangsbezogenen "Okay" dennoch zulassen würde.