Montag, 17. Dezember 2007, 17:27
Wir speichern ab 2008 keine Daten auf Vorrat!
Ich bin jetzt mal faul und nehme das Mailing, wie wir es heute an unsere Kunden geschickt haben:
Nachtrag
Zwei Punkte entfernt, die in einer alten TKÜV-Richtlinie standen.
Lieber Herr Blogleser,
sicherlich haben Sie in den letzten Wochen und Monaten in Presse, Online-Nachrichten oder im Fernsehen von der so genannte‚ VorratsdatenSpeicherung gehört.
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Informationen zu diesem neuen Gesetz mit der Bitte, sich dieses Mailing aufmerksam durchzulesen.
Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Und um es vorweg zu nehmen: Wir werden ab 2008 keine Speicherung vornehmen. Alles weitere nachfolgend.
Herzliche Grüße
Ihr Manuel Schmitt
Die Hintergründe
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Der deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats vor kurzem beschlossen, dass Telekommunikationsanbieter, sowohl aus dem Bereich der Telefonie als auch der Internet-Dienstleistungen, ab 2008 gewisse Verbindungsdaten auf Vorrat, sprich ohne dass ein konkreter Verdacht einer Straftat vorliegt, speichern müssen. Dies soll dazu
dienen, `schwere Straftaten´ besser oder schneller aufklären bzw. sie im Vorfeld sogar verhindern zu können. Dies ist aus unserer Sicht jedoch mehr als fraglich.
Was wir nach dem neuen Gesetz speichern müssten
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Wir als ISP und Betreiber eines Rechenzentrums wären laut dem Gesetz verpflichtet, folgende Daten zu speichern:
∗ bei Webhosting-Verträgen:
- Speicherung, wann Sie von wem wann eine E-Mail erhalten haben, allerdings OHNE deren Inhalt
- Speicherung, wann Sie wann an wen eine E-Mail geschickt haben, allerdings OHNE deren Inhalt
- Speicherung, wann wer wie Ihre Webseite besucht hat
∗ bei DSL-Verträgen
- Speicherung, wann Sie sich für wie lange ins Internet eingewählt haben,mitsamt der Größe der übertragenen Daten,allerdings OHNE die eigentlich übertragenen Daten
∗ bei Rootservern oder eigenen Servern (Serverhousing)
- hier sieht das neue Gesetz für uns keine Speicherungspflicht vor
Was das Gesetz für Sie bedeutet
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Aus unserer Sicht bedeutet das neue, vom Bundespräsidenten noch nicht unterzeichnete Gesetz, für Sie:
∗ die Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in Ihre Privatsphäre ein und verletzt ihre Persönlichkeitsrechte.
∗ die Vorratsdatenspeicherung verhindert weder Terrorismus noch kann sie einen Beitrag zur Eindämmung der Kriminalität leisten, da sie von Kriminellen leicht umgangen werden kann. (Paradoxerweise ist dann der `Normalverbraucher´ mehr davon betroffen als der Kriminelle, der ja das eigentliche Ziel der Maßnahme ist, aber im Gegensatz zum Normalverbraucher, auch die entsprechenden Gegenmaßnahmen ergreifen kann.)
∗ die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht `Grundrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung`.
∗ die Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet die Wirtschaft durch erforderliche, zusätzliche Investitionen, welche letztendlich auch zu Lasten der Verbraucher gehen werden.
∗ die Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
∗ die Vorratsdatenspeicherung setzt alle Nutzer moderner Kommunikationsformen einem Generalverdacht aus und setzt damit letztendlich die im Grundgesetz verankerte Unschuldsvermutung außer Kraft.
∗ die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen.
Wir werden nicht speichern
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Das neue Gesetz sieht für Internet-Dienstleister eine Übergangsfrist bis 2009 vor. Erst ab dann sind wir zur Einhaltung verpflichtet.
Wir haben uns entschlossen, diese Frist voll zu nutzen und auch ab 2008 KEINE Vorratsdatenspeicherung vorzunehmen. Wir bemühen uns derzeit um eine Alternativ-Lösung, damit wir Ihnen dies dauerhaft ermöglichen können. Weitere Details werden wir Ihnen im Laufe des kommenden Jahres mitteilen, bitten Sie aber bis dahin, von Rückfragen hierzu abzusehen.
Wo Sie sich informieren können
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Unter
www.vorratsdatenspeicherung.de
finden Sie zahlreiche Informationen zu dem neuen Gesetz, unter anderem auch dazu, was Sie dagegen evtl. noch tun können.
Nachtrag
Zwei Punkte entfernt, die in einer alten TKÜV-Richtlinie standen.
Kommentare
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Auke
- hier sieht das neue Gesetz für uns keine Speicherungspflicht vor
und was müssen deren Betreiber speichern?
-thh
- Speicherung, wann Sie von wem wann eine E-Mail erhalten haben, allerdings OHNE deren Inhalt
- Speicherung, wann Sie wann an wen eine E-Mail geschickt haben, allerdings OHNE deren Inhalt
- Speicherung, wann wer wie Ihre Webseite besucht hat.
Der dritte und letzte Punkt ist Unsinn; eine solche Verpflichtung gibt es nicht.
- Speicherung, wann Sie sich für wie lange ins Internet eingewählt haben, mitsamt der Größe der übertragenen Daten, allerdings OHNE die eigentlich übertragenen Daten
Auch das ist falsch. Die übertragene Datenmenge ist nicht zu speichern.
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Schade. Von einem verantwortungsvollen Internetdienstleister hätte ich mehr erwartet.
www.vorratsdatenspeicherung.de
finden Sie zahlreiche Informationen zu dem neuen Gesetz,
"Informationen" findet man dort wenig; im wesentlichen findet sich dort Propaganda bis hin zur absichtlichen Falschdarstellung. Das ist im politischen Meinungskampf natürlich alles andere als selten, dennoch ist eine solche Seite als Informationsquelle völlig ungeeignet.
-thh
Tom
Aaaaber..."Für unsere DSL-Flatrate ist ein bestehender T-DSL-Anschluss nötig"... läuft dann der Anschluss nicht über die Telekom? Sprich wäre das Logging bei Manitu nicht eh nur eine Kopie dessen, was die Telekom auf dem Anschluss eh schon loggt? Falls nein, könntet ihr auch Telefonanschlüsse anbieten?
Ben
> - Speicherung, wann wer wie Ihre Webseite besucht hat.
Moment mal. Also wenn ich bei euch einen Hosting-Vertrag über "meinedomain.de" hätte, und jemand würde dann dort die URL
"http://meinedomain.de/suche.php?search=erotische+literatur"
oder
"http://meinedomain.de/sendsms.php?text=Hi+Anne+unser+Rammel-Abend+gestern+war+super"
aufrufen, dann müsstet ihr dessen IP, die Zeit des Zugriffs und die angesurfte URL speichern? Ist das wirklich so, seid ihr euch da ganz sicher? Wenn ja, dann haben wir hier den unmittelbaren Schritt von der *Verbindungs*- zur zur *Inhalts*-Datenspeicherung. Für eine absolute Klarstellung dieses Punktes wäre ich sehr, sehr dankbar.
Manuel Schmitt (manitu)
Christian in Wien
Manuel Schmitt (manitu)
Manuel Schmitt (manitu)
andy
Manuel Schmitt (manitu)
daFux
- Speicherung, wann Sie von wem wann eine E-Mail erhalten haben, allerdings OHNE deren Inhalt
- Speicherung, wann Sie wann an wen eine E-Mail geschickt haben, allerdings OHNE deren Inhalt
Wenn ich den Vortrag von -thh nicht völlig falsch in Erinnerung habe, soll aber sehr wohl das Subject: mitgespeichert werden.
Hans
Hans
Ole
Frank
Danke
-thh
-thh
Insofern kann ich mir kaum vorstellen, daß man da für Richtigstellungen oder eine ausgewogene Darstellung der Gründe für und wider, damit sich der Leser selbst eine Meinung bilden kann, empfänglich wäre. Mit "destruktiv" hat das nichts zu tun.
-thh
Den Entwurf - samt der Begründung - gelesen zu haben wäre vielleicht ohnehin zielführend, wenn man sich mit der Materie beschäftigen und eine eigene Meinung bilden will ...
-thh
Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post speichern:
1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
Das Subject ist nicht dabei. Mailadresse von Absender und Empfänger, IP-Adresse, Uhrzeit samt Zeitzone.
-thh
ths
... wann Sie wann ...?
Ralph
mike
Darf man nur meckern, wenn man etwas ändern will?
Darf man nicht etwas nur scheiße finden und es dabei belassen?
(btw: Die Seite finde ich gut!)
Nico
Dirk
Aber Hallo
Da du aber anscheinend alles verstehst und dir klar ist, kann ich nicht nachvollziehen dass du dieses Gesetzt nützlich findest, es sei denn du stehst auf der Seite der Politiker.
Jeder Terrorist und Kriminelle bei klarem Verstand, wird sich über dieses Gesetz totlachen, da man genug Möglichkeiten hat dieses zu umgehen.
Eines ist klar, die offizielle Zielsetzung der VDS wird nicht erreicht.
Blain
@tth - falls du dieses Gesetz wirklich gut findest, warum lieferst du deine gesamte Post und vielleicht noch einen Zweitschlüssel für deine Wohnung bei der entsprechenden Behörde zur Selbstbedienung ab?
Zum generellen Unsinn dieses Gesetzes vielleicht noch folgendes: Das Briefgeheimnis bleibt weiterhin gewahrt, also wer etwas zu verbergen hat, schickt es einfach per Post. Glauben denn wirklich alle dass die "offizielle" Zielgruppe so dämlich ist, sich von diesem Gesetz an irgendetwas hindern zu lassen?
Ich persönlich würde es z.B. in Ordnung finden, dass bei einem konkreten Verdacht, nach einer richterlichen Anordnung die elektronischen Daten von Verdächtigen gespeichert werden, ähnlich wie z.B. bei einer Telefonüberwachung oder Observierung, aber nicht einfach mal pauschal jeden europäischen Bürger zum Terroristen zu erklären, er könnte ja mal was anstellen. Das ist doch völlig irre.
In diesem Sinne - ich werde mich zu schützen wissen, und nicht alles kommentarlos hinnehmen.
Chris
Mark
Manuel Schmitt (manitu)
nur so
Hier will nur ein bestimmter Kreis seine Gewinne sichern - und das auf Kosten des Rechtsstaats. Was "nur" die Gefahr beherbergt, dass es irgendwann einmal in einem Unrechtsstaat endet. Klingt vielleicht übertrieben - aber das Gesetzt wäre ja auch nur ein erster Schritt.
Es geht nur darum den Mopp zu kontrollieren - und -thh will da eben kräftig mitmachen!
Und das schlimmste ist die Doppelmoral:
Wenn es um ihre eigenen Ärsche geht, dann werden die Politiker ganz sensibel beim Thema Datenschutz. - Da wird mit zweierlei Maß gemessen!!
RK
Hier will nur ein bestimmter Kreis seine Gewinne sichern - und das auf Kosten des Rechtsstaats. Was "nur" die Gefahr beherbergt, dass es irgendwann einmal in einem Unrechtsstaat endet. Klingt vielleicht übertrieben - aber das Gesetzt wäre ja auch nur ein erster Schritt.
Sorry wenn ich mal gand dumm frage: "Hast du dich eigentlich mal mit dem Gesetz auseinandergesetzt? Die Daten dürfen nur nach richterlicher Anweisung rausgerückt werden. Wenn die Provider die Daten an 3te rausgeben machen diese sich Strafbar! Also wo soll bitte irgend eine Lobby davon profitieren?
Zugegeben unser Hr. Innenminister übertreibt schon etwas gewaltig aber wir leben in einem Rechtsstaat und da geht nichts einfach mal so. Abgesehen von der Tatsache, dass es den gleichen Aufwand bedarf die Daten die gespeichert werden zu bekommen wie eine direkte Wohnungsdurchsuchung, müssen die Daten noch ausgewertet werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht wirklich so schlimm wie oft beschrieben.
Ein Beispiel: Die Daten werden nach einer Richterlichen Verfügung rausgerückt und überprüft. Was kommt dabei raus: Eigentlich nur der nachweis, dass jemand mit jemandem Kontakt hatte.
Nehmen wir doch einmal die Handyrechnung als Vergleich.
Es wird Richterlich angeordnet, dass eine Wohnung durchsucht wird. Die Finden die Handyrechnung und überprüfen diese. Was passiert? Die haben die gleichen Erkenntnisse wie bei der Auswertung der Daten. Wer, Wann und mit Wem die Person gesprochen hat ...
Außerdem ganz ehrlich! Alle richterlichen Entscheidungen werden auf Verhältnismäßigkeit geprüft und wenn jemand sich ein paar Filme oder ähnliches gezogen hat wird das in der Regel als Bagatelldelikt ausgelegt und nicht weiterverfolgt hat. Die Personen die aber damit wirklich Anschläge oder gleiches damit planen werden vom System erfasst.
Also macht euch keinen Kopf, es ist nicht so alles so heiß wie es gekocht wird!
Gruß RK
Andi
User IP 1.1.1.1 schreibt in ein Blog etwas, was ein anderer User als Beleidigung oder sonstigen Rechtsbruch annimmt, erstattet Strafanzeige und die Polizei schliesst sich seiner Meinung an. Nun macht sie per RIPE den Provider der IP 1.1.1.1 ausfindig und fordert ihn ohne Gerichtsbeschluss auf, die Person zu benennen, der zum Zeitpunkt des Blogeintrag die IP 1.1.1.1 zugewiesen war. Der Provider muss nun, ohne Gerichtsbeschluss hierzu, diese Auskunft geben.
Es ist also durchaus sinnvoll, sich einen Kopf zu machen, entgegen deiner Meinung.
RK
abgesehen davon, dass Beleidigung eine Straftat ist und laut StGB mit bis zu einem Jahr haft bestraft werden kann, musst du mit deiner Aussage vorsichtig sein. Grundsätzlich hast du mit deiner Aussage Recht.
Der §113 bezieht sich aber nur auf die Kundendaten. Dieser Paragraph wurde nicht geändert. §111 (auf welchen sich der § 113 bezieht) wurde erweitert um die Inhaber-Daten von elektronischen Postfächern. Die Kundendaten mussten ja schon immer gespeichert werden.
Was wirklich wichtig ist, ist §113b. Dieser besagt, dass die durch §113a (Der §113a ist der neue Paragraph in welchem geregelt wird, was alles gespeichert werden muss.) gespeicherten Daten nur
1. zur Verfolgung von Straftaten,
2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder
3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes
(Quelle: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3198.pdf)
Für all diese Fälle wo die Daten herausgegeben werden müssen, gibt es sehr strickte Regulierungen und Ordnungswidrigkeiten sind davon eindeutig ausgeschlossen.
Gruß RK
Andi
(1) 1Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat im Einzelfall den zuständigen Stellen auf deren Verlangen unverzüglich Auskünfte über die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten zu erteilen, soweit dies für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes erforderlich ist. 2Auskünfte über Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder in diesen oder im Netz eingesetzte Speichereinrichtungen geschützt wird, insbesondere PIN oder PUK, hat der nach Satz 1 Verpflichtete auf Grund eines Auskunftsersuchens nach § 161 Abs. 1 Satz 1, § 163 Abs. 1 der Strafprozessordnung, der Datenerhebungsvorschriften der Polizeigesetze des Bundes oder der Länder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, § 8 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der entsprechenden Bestimmungen der Landesverfassungsschutzgesetze, § 2 Abs. 1 des BND-Gesetzes oder § 4 Abs. 1 des MAD-Gesetzes zu erteilen; an andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen diese Daten nicht übermittelt werden. 3Ein Zugriff auf Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ist nur unter den Voraussetzungen der hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zulässig. 4Über die Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und Kunden sowie Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren.
(2) 1Der Verpflichtete nach Absatz 1 hat die in seinem Verantwortungsbereich für die Auskunftserteilung erforderlichen Vorkehrungen auf seine Kosten zu treffen. 2Im Falle einer Auskunftserteilung wird dem Verpflichteten durch die ersuchende Stelle eine Entschädigung gewährt, deren Umfang sich abweichend von § 23 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes nach der Rechtsverordnung nach § 110 Abs. 9 bemisst. 3Satz 2 gilt auch in den Fällen, in denen im manuellen Auskunftsverfahren lediglich Daten erfragt werden, die der Verpflichtete auch für den Abruf im automatisierten Auskunftsverfahren nach § 112 bereithält. 4Satz 2 gilt nicht in den Fällen, in denen die Auskunft im automatisierten Auskunftsverfahren nach § 112 nicht vollständig oder nicht richtig erteilt wurde.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113.html vom heutigen Tag
Wurde die klare Aussage "Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" geändert? Wie du sagst, wurde § 113 TGK nicht geändert. Also beinhaltet § 113 TKG auch den Auskunftsanspruch bei Ordnungswidrigkeiten, wie etwa "falsch Parken". Wobei dahingestellt bleiben kann, ob ein Ordnungsamt nun direkten Auskunftsanspruch hat, oder die Polizei im Rahmen der Amtshilfe für das Ordnungsamt tätig wird.
RK
du hast mit deiner Aussage vollkommen Recht. Dieses Gesetz hat aber nichts mit der Änderung zu tun. Außerdem bezieht sich das Gesetz auf Zitat: ...Auskünfte über die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten zu erteilen...
Ich verstehe nur nicht was das damit zu tun hat, dass die Änderungen für die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurden. Also die Speicherung von Verbindungsdaten. Versteh mich bitte nicht falsch, ich beteilige mich selbst an der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung! Aber die Probleme sind an einer anderen Stelle. Der §113 besagt ja nur, dass die Daten über die Person (also Name und Anschrift) herausgegeben werden müssen. Dieses Gesetz besteht aber seit (ich bin mir nicht ganz sicher) 2004!
Wie bereits erwähnt werden die gespeicherten Daten über die Verbindungen nur nach §113b herausgegeben. In diesem steht aber nichts von Ordnungswidrigkeiten.
Ich glaube hier herrscht ein kleines Missverständnis. Die Seite http://www.gesetze-im-internet.de/ hat noch nicht den aktuellen Stand des Gesetzes. Dort fehlen noch die Paragraphen 113a und 113b. Diese sind nachzulesen im Bundesgesetzblatt unter http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3198.pdf
Oder verstehe ich dich irgendwie falsch? Worin siehst du das Problem bei den Änderungen des Gesetzes?
Gruß RK
Andreas
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,542335,00.html