Montag, 16. Dezember 2013, 16:16
Bestell-Spam
Da gibt es doch immer wieder Heinzelmännchen, die meinen, mit gefälschten Daten einen Root-Server ergattern zu können. Leider muss ich den Bestell-Spammer enttäuschen, es wird kein Root-Server-Päckchen zu Weihnachten vor der Haustür stehen
Da sich unser Erkennungs-Algorithmus aber mittlerweile etwas genervt von der Menge an Bestellungen und gelangweilt von der Einfallslosigkeit fühlt, hat er seinen Freund Knecht Ruprecht (auch LKA genannt) angerufen, dieser wird dann in Kürze bei ihm vor der Haustür stehen und seine Rute (ohne "o") schwingen.
Und wie sagte einmal jemand aus dem Dunstkreis einer Polizeistation so schön: Die größte Strafe für solche Kiddies ist, wenn man ihnen im Zuge einer Durchsuchung PC, Laptop, Handy, Tablet etc. wegnimmt - denn dann haben sie erstmal nichts zum spielen.
Da sich unser Erkennungs-Algorithmus aber mittlerweile etwas genervt von der Menge an Bestellungen und gelangweilt von der Einfallslosigkeit fühlt, hat er seinen Freund Knecht Ruprecht (auch LKA genannt) angerufen, dieser wird dann in Kürze bei ihm vor der Haustür stehen und seine Rute (ohne "o") schwingen.
Und wie sagte einmal jemand aus dem Dunstkreis einer Polizeistation so schön: Die größte Strafe für solche Kiddies ist, wenn man ihnen im Zuge einer Durchsuchung PC, Laptop, Handy, Tablet etc. wegnimmt - denn dann haben sie erstmal nichts zum spielen.
Kommentare
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Jan Schejbal
Manuel Schmitt (manitu)
NetzBlogR
damage
Kai Pautsch
Christian
SW
Dieses Mittel darf meiner Meinung nur die allerletzte Maßnahme in Fällen von wirklicher Schwerkriminalität sein, wenn ein wirklich schwerwiegender Verdacht besteht, und so war es auch ursprünglich mal gedacht. Genutzt wird es heute aber eher als Routineinstrument, wo immer es gerade bequem ist, und das kotzt mich mächtig an.
damage
Fragestunde
Falls nein, müsste man die Fake-Bestellung an sich und die Frage ob ein (versuchter) Eingehungsbetrug vorliegt komplett trennen, denn der liegt auch bei echte Adressdaten nicht vor wenn die Zahlung bei Bestellung überhaupt nicht geplant/möglich ist ...
Cryptomaniac
Nein, ein Bestellen mit Fakeadressen ist nicht strafbar, so lange gezahlt wird. In § 263 (Betrug) heißt es schon "Wer (...) das Vermögen eines anderen (...) beschädigt (...)", ein solcher Vermögensschadne liegt ja bei Bezahlung nicht vor. Sonst könnte man noch an eine Urkundenfälschung denken, aber so lange du keinen gefälschten Personalausweis oder ähnliches vorlegst, sondern nur online deine falschen Daten angibst ist auch die nicht einschlägig.
Letztlich wird aber bei der Benutzung von Fakeadressen erstmal ein Anfangsverdacht eines Betruges vorliegen, ob dann gezahlt wurde klärt man dann in den anstehenden Ermittlungen
Tetja Rediske
Dazu kommt, dass bei Telekommunikationsverträgen noch ein paar zusätzliche Regelungen greifen.
Delphin64
Die Freunde und Helfer sind durchaus manches mal bereit, ihre Helferaufgabe auch mal etwas abseits des offiziellen Rechtsgeschehens wahrzunehmen.
KingKongKarl
Ist dann allerdings wenn es auffliegt eben Betrug und ein Grund, den Vertrag rückwirkend aufzuheben.