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Bestell-Spam

Da gibt es doch immer wieder Heinzelmännchen, die meinen, mit gefälschten Daten einen Root-Server ergattern zu können. Leider muss ich den Bestell-Spammer enttäuschen, es wird kein Root-Server-Päckchen zu Weihnachten vor der Haustür stehen :-)

Da sich unser Erkennungs-Algorithmus aber mittlerweile etwas genervt von der Menge an Bestellungen und gelangweilt von der Einfallslosigkeit fühlt, hat er seinen Freund Knecht Ruprecht (auch LKA genannt) angerufen, dieser wird dann in Kürze bei ihm vor der Haustür stehen und seine Rute (ohne "o") schwingen.

Und wie sagte einmal jemand aus dem Dunstkreis einer Polizeistation so schön: Die größte Strafe für solche Kiddies ist, wenn man ihnen im Zuge einer Durchsuchung PC, Laptop, Handy, Tablet etc. wegnimmt - denn dann haben sie erstmal nichts zum spielen. :razz:

Kommentare

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Jan Schejbal

Hm, ich hoffe das LKA stört sich nicht daran dass das Heinzelmännchen so möglicherweise vorgewarnt wird?

Manuel Schmitt (manitu)

Vielleicht ist das ja Absicht ;-)

NetzBlogR

Wie man aus Udo Vetters Blog weiß, kommen die meist morgens gegen 7 und klingeln, um die Hausdurchsuchung durchzuführen. Wer das im Hinterkopf hat, wird kaum einen sanften Schlaf finden. Allein das wäre mir schon zu viel, um solchen Blödsinn überhaupt zu treiben...

damage

Manuel? Stell den Punsch weg! :D

Kai Pautsch

Nur weil jemand eine gefälschte Bestellung aufgegeben hat wird es doch keine Hausdurchsuchung geben, ich bitte dich. Wenn aus deinem RZ ein Server illegalerweise zum DDoS abkommandiert wird, kommt (Gott sei dank) auch nicht das LKA vorbei und nimmt erstmal dein ganzes RZ mit...

Christian

Kann mir gut vorstellen, dass die gefälschten Bestellungen über einen dritten erstellt wurden und das Kiddie sich nur irgendwo einen fiesen Trojaner eingefangen hat, der seinen Rechner kompromittiert hat. Aber das werden wir hier nicht erfahren können. Hoffe mal, dass die Ermittler im Fall des Falles sowas erkennen und am Ende den Richtigen drankriegen.

SW

Wie man auf die Idee kommen kann, das eine Durchsuchung für so einen Blödsinn auch nur ansatzweise gerechtfertigt sein kann, muß mir mal einer erklären.

Dieses Mittel darf meiner Meinung nur die allerletzte Maßnahme in Fällen von wirklicher Schwerkriminalität sein, wenn ein wirklich schwerwiegender Verdacht besteht, und so war es auch ursprünglich mal gedacht. Genutzt wird es heute aber eher als Routineinstrument, wo immer es gerade bequem ist, und das kotzt mich mächtig an.

damage

Der Humor in der Vorweihnachtszeit läßt eindeutig nach :)

Fragestunde

Was wäre eigentlich wenn jemand mit einer Phantasie-Adresse bestellt und trotzdem bezahlt? Wäre das verboten?

Falls nein, müsste man die Fake-Bestellung an sich und die Frage ob ein (versuchter) Eingehungsbetrug vorliegt komplett trennen, denn der liegt auch bei echte Adressdaten nicht vor wenn die Zahlung bei Bestellung überhaupt nicht geplant/möglich ist ...

Cryptomaniac

@ Fragestunde

Nein, ein Bestellen mit Fakeadressen ist nicht strafbar, so lange gezahlt wird. In § 263 (Betrug) heißt es schon "Wer (...) das Vermögen eines anderen (...) beschädigt (...)", ein solcher Vermögensschadne liegt ja bei Bezahlung nicht vor. Sonst könnte man noch an eine Urkundenfälschung denken, aber so lange du keinen gefälschten Personalausweis oder ähnliches vorlegst, sondern nur online deine falschen Daten angibst ist auch die nicht einschlägig.
Letztlich wird aber bei der Benutzung von Fakeadressen erstmal ein Anfangsverdacht eines Betruges vorliegen, ob dann gezahlt wurde klärt man dann in den anstehenden Ermittlungen ;)

Tetja Rediske

Wobei selten wirklich fake Adressen angegeben werden, die sind nun wirklich einfach zu ermitteln. Es sind für gewöhnlich real existierende Daten, nur eben nicht vom Besteller.

Dazu kommt, dass bei Telekommunikationsverträgen noch ein paar zusätzliche Regelungen greifen.

Delphin64

Also da kenne ich doch so manchen Polizeibeamten, der sich soviel Menschlichkeit bewahrt hat, dass er (in Falle von tatsächlichen „Kiddies“) in Absprache mit den Eltern ein Stück weit bei so einer Finte mitspielen würde. Wirkt manches Mal besser, als die erzieherischen Maßnahmen, die sonst der Staat so vorsieht.

Die Freunde und Helfer sind durchaus manches mal bereit, ihre Helferaufgabe auch mal etwas abseits des offiziellen Rechtsgeschehens wahrzunehmen.

KingKongKarl

Ich würde eine weitere Ausnahme bei den Dingen sehen, bei denen der Besteller/Beantrager eine falsche Adresse angibt, um einer möglichen Bonitätsprüfung zu entgehen. Ist zum Beispiel in der privaten Krankenversicherung eine beliebte Masche von windigen Vermittlern: der Kunde mit Insolvenz und ähnlichen Einträgen bekommt eigentlich nirgens einen Vertrag. Es sei denn, das Unternehmen prüft eine real existierende aber nicht dem Kunden gehörende Adresse im Antrag, dann kann so etwas durch kommen.
Ist dann allerdings wenn es auffliegt eben Betrug und ein Grund, den Vertrag rückwirkend aufzuheben.

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