Mittwoch, 27. August 2014, 08:54
Widerrufsbelehrung: Alles muss rein
Für den ein oder anderen Shop-Betreiber sicherlich wichtig:
Widerrufsbelehrung: Alles muss rein
Mit allem Respekt vor der Abwägung von Interessen von Verbrauchern und Händlern, aber solch ein Urteil ist in meinen Augen Schwachsinn.
Ein Unternehmen darf also keine Faxnummer betreiben, ohne gleichzeitig verpflichtet zu sein, darüber auch einen Widerruf zu akzeptieren? Ist es nicht Teil einer freien Berufsausübung, sich z.B. ein Faxgerät nur anzuschaffen und zu betreiben, um z.B. mit Vorhändlern zu kommunizieren oder auch Bestellungen zu akzeptieren? Wenn man dem Verbraucher zumuten kann, einen Widerruf per Post zu schicken, wenn es sonst keinen anderen Weg (z.B. Fax) gibt, wieso wird dieser Weg dadurch unzumutbar, das ein Faxgerät vorhanden ist, aber das Unternehmen eben aber nicht wünscht, darüber auch Widerrufe bearbeiten zu müssen? Das hat nichts mit "dem Verbraucher einfach machen" zu tun, sondern mit Gängelei.
Ich weiß gerade nicht, ob man eher den Gesetzgeber oder das urteilende Gericht jagen sollte!
Widerrufsbelehrung: Alles muss rein
Mit allem Respekt vor der Abwägung von Interessen von Verbrauchern und Händlern, aber solch ein Urteil ist in meinen Augen Schwachsinn.
Ein Unternehmen darf also keine Faxnummer betreiben, ohne gleichzeitig verpflichtet zu sein, darüber auch einen Widerruf zu akzeptieren? Ist es nicht Teil einer freien Berufsausübung, sich z.B. ein Faxgerät nur anzuschaffen und zu betreiben, um z.B. mit Vorhändlern zu kommunizieren oder auch Bestellungen zu akzeptieren? Wenn man dem Verbraucher zumuten kann, einen Widerruf per Post zu schicken, wenn es sonst keinen anderen Weg (z.B. Fax) gibt, wieso wird dieser Weg dadurch unzumutbar, das ein Faxgerät vorhanden ist, aber das Unternehmen eben aber nicht wünscht, darüber auch Widerrufe bearbeiten zu müssen? Das hat nichts mit "dem Verbraucher einfach machen" zu tun, sondern mit Gängelei.
Ich weiß gerade nicht, ob man eher den Gesetzgeber oder das urteilende Gericht jagen sollte!
Kommentare
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T
Wenn es ein reines Fax ist zur Kommunikation mit Vorhändlern, könnte ich deine Argumentation noch verstehen. Aber so?! Außerdem würde ich vermutlich in dem Fall keine Faxnummer publizieren....
Grundsätzlich empfinde ich, selbst als Einzelunternehmer noch als Mitarbeiter eines mittelständischen Konzerns, es nicht als problematisch das Fax auch für Widerrufe zu verwenden.
Manuel Schmitt (manitu)
Eine Bestellung z.B. will "man" sofort bearbeiten, einen Widerruf nicht. Für den Verbraucher genügt ja die Absendung des Widerrufs, somit braucht das Unternehmen sich nicht zwangsweise zu beeilen (es sei denn, es will das).
Chris
Als Selbstständiger ist es mir natürlich auch lieber, alle Anfragen kommen per Mail und ich muss nicht jedes Mal den Hammer aus der Hand legen, wenn ein Anruf kommt.
Alphager
Manuel Schmitt (manitu)
Wenn $boeser_mensch weiß, dass Du etwas bei $haendler bestellt hast, genügt ein Anruf und Deine Bestellung ist im Nirwana. Im Gegensatz zu einer E-Mail, einem Fax oder einem Brief gibt es beim Anruf nun wirklich gar keine Rückverfolgungsmöglichkeit (im Nachgang).
Andreas
as
Lim_Dul
Ein Unternehmen hat den Widerruf über den selben Kanal zu akzeptieren, über das es auch den Vertragsabschluss ermöglicht.
Wenn ich also bei dem Unternehmen per Fax den Vertrag abschließen kann, dann muss auch der Widerruf per Fax möglich sein. Wenn ich aber den Vertrag nicht über Fax abschließen kann, dann muss das Unternehmen den Widerruf meines Erachtens nicht über Fax annehmen müssen.
Das Problem ist ja, dass die Unternehmen es erlauben per einfachem Klick einen Vertrag abzuschließen, Kündigung oder Widerruf nur per Einschreiben mit doppelten Durchschlag und notarieller Vollmacht erlauben (Überspitzt formuliert).
-thh
Das Widerrufsrecht ist allerdings verbraucherschützend bzw. gezielt verbraucherfreundlich. Daher erscheint es mir wenn nicht zwingend, so doch zumindest gut nachvollziehbar, dass der Unternehmer einen Widerruf auf jedem Kommunikationsweg entgegennehmen muss, den er - überhaupt - für sein Unternehmen zur Kommunikation nach außen eröffnet hat. Der Wunsch des Unternehmers, selbst über die Verwendung der eröffneten Kommunikationswege, je nach Zweck, entscheiden zu können, muss dahinter jedenfalls insofern zurückstehen, als er jedes zur Kommunikation verwendete Medium auch für den Zweck eines Widerrufs bereitstellen muss (wenn er sicherlich auch nicht auf jeder Rufnummer, jedem Faxanschluss oder jeder Mailadresse einen Widerruf entgegennehmen muss), eben weil das Widerrufsrecht sich primär an den Interessen des Verbrauchers interessiert.
Das gilt umso mehr angesichts der Vorliebe insbesondere großer, insbesondere eines sehr großen Unternehmens, die und das Bestellungen auf jedem nur denkbaren Wege entgegennehmen, Kündigungen aber nur auf bestimmten, nicht selten sehr komplexen Wegen annehmen wollen ("Loggen Sie sich in Ihre Vertragsmanagementobefläche ein und lösen Sie dort die Kündigung aus. Danach rufen Sie uns bitte an, damit wir das schriftliche Kündigungsformular freischalten können; dabei werden wir versuchen, Sie als Kunden zu behalten. Das Formular können Sie dann nach Freitschaltung runterladen, ausdrucken und ausfüllen und danach per Fax oder Post - nicht aber per E-Mail - übersenden.").
Dass das Pendel in der Rechtsprechung - und Gesetzgebung - dann einmal in die andere Richtung ausschlägt, verwundert nicht allzusehr.
Stefan
Das Fax für die Kommunikation mit den Vorhändlern fliegt dann einfach aus der Kontaktseite für Endkunden raus: keine Bestellung per Fax -> kein Widerruf per Fax.
Stefan
Stefan
Insbesondere wenn es um Internetangelegenheiten geht.
Aktzeptiere wiederufe ohne Unterschrift per E-mail,und die sachee ist erledigt.
Es haben sicher die wenisgten ein intresse Faxe zu nutzen!
allo
Für den Kunden hat es ja keine Eile, dass du die Leistung sperrst, sobald er sicher ist, dass er den Zeitraum bis dahin nicht bezahlen muss.
Wenn du ganz knapp kalkulierst ist natürlich ein bisschen Verlust drin, aber ich gehe davon aus, dass es sich in Grenzen hält.
eigs
Habe denen die Kündigung dann als Anhang in einer Facebook Nachricht geschickt und die wurde angenommen.