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Widerrufsbelehrung: Alles muss rein

Für den ein oder anderen Shop-Betreiber sicherlich wichtig:

Widerrufsbelehrung: Alles muss rein

Mit allem Respekt vor der Abwägung von Interessen von Verbrauchern und Händlern, aber solch ein Urteil ist in meinen Augen Schwachsinn.

Ein Unternehmen darf also keine Faxnummer betreiben, ohne gleichzeitig verpflichtet zu sein, darüber auch einen Widerruf zu akzeptieren? Ist es nicht Teil einer freien Berufsausübung, sich z.B. ein Faxgerät nur anzuschaffen und zu betreiben, um z.B. mit Vorhändlern zu kommunizieren oder auch Bestellungen zu akzeptieren? Wenn man dem Verbraucher zumuten kann, einen Widerruf per Post zu schicken, wenn es sonst keinen anderen Weg (z.B. Fax) gibt, wieso wird dieser Weg dadurch unzumutbar, das ein Faxgerät vorhanden ist, aber das Unternehmen eben aber nicht wünscht, darüber auch Widerrufe bearbeiten zu müssen? Das hat nichts mit "dem Verbraucher einfach machen" zu tun, sondern mit Gängelei.

Ich weiß gerade nicht, ob man eher den Gesetzgeber oder das urteilende Gericht jagen sollte! :grrr:

Kommentare

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T

Wobei sich die ernsthafte Frage stellt, wo das Problem ist über dieses Fax auch Widerrufe zu akzeptieren. Insbesondere, wenn man über dieses Fax Bestellungen von Kunden akzeptiert!

Wenn es ein reines Fax ist zur Kommunikation mit Vorhändlern, könnte ich deine Argumentation noch verstehen. Aber so?! Außerdem würde ich vermutlich in dem Fall keine Faxnummer publizieren....


Grundsätzlich empfinde ich, selbst als Einzelunternehmer noch als Mitarbeiter eines mittelständischen Konzerns, es nicht als problematisch das Fax auch für Widerrufe zu verwenden.

Manuel Schmitt (manitu)

Vielleicht weil das Unternehmen einfach Bestellungen anders priorisiert als Widerrufe?

Eine Bestellung z.B. will "man" sofort bearbeiten, einen Widerruf nicht. Für den Verbraucher genügt ja die Absendung des Widerrufs, somit braucht das Unternehmen sich nicht zwangsweise zu beeilen (es sei denn, es will das).

Chris

Ich finde einem Verbraucher ist es nicht zuzumuten, sich vor dem Widerruf mit den internen Kommunikationsvorlieben des Unternehmens auseinanderzusetzen. Als Verbraucher weiß ich: Ich muss den Widerruf gegenüber dem Unternehmen erklären. Anschließend gibt es einen Blick ins Impressum und dort wähle ich (Verbraucher) die für mich komfortabelste Möglichkeit.

Als Selbstständiger ist es mir natürlich auch lieber, alle Anfragen kommen per Mail und ich muss nicht jedes Mal den Hammer aus der Hand legen, wenn ein Anruf kommt.

Alphager

Es geht bei dem Urteil darum, das weit verbreitete "Für eine Bestellung reicht es, einmal in Richtung des Unternehmens geblinzelt zu haben" in der Kombination mit "Widerruf und Kündigung nur notariell beglaubigt, mit Blut unterschrieben und per Einschreiben" zu unterbinden. IMHO ein wenig über das Ziel hinaus geschossen (das Fax, welches nie zur Kundenkommunikation genutzt wird würde ich eigentlich auch nicht drin sehen wollen), allerdings sehe ich auch nicht das Problem, den Widerruf, der über den nicht-präferierten Kanal reingekommen ist, intern in den richtigen Kanal zu schieben. Passiert doch jetzt auch schon in der Kundenkommunikation: Wieviele Rechnungs-Anfragen gehen an den technischen Support und müssen dann an die Buchhaltung weiter geleitet werden?

Manuel Schmitt (manitu)

Ein Anruf als Auslöser für einen Widerruf ist doch genauso schwachsinnig.

Wenn $boeser_mensch weiß, dass Du etwas bei $haendler bestellt hast, genügt ein Anruf und Deine Bestellung ist im Nirwana. Im Gegensatz zu einer E-Mail, einem Fax oder einem Brief gibt es beim Anruf nun wirklich gar keine Rückverfolgungsmöglichkeit (im Nachgang).

Andreas

Als Verbraucher hat er mich auch verärgert dass ich ein online abgeschlossenes Abo einer doch seriösen Zeitschrift nicht online Kündigen konnte. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass online, Email, Fax und Telefon nicht möglich sei und ich doch einen Brief zu senden habe (der mich mehr Aufwand + Porto kostet) ...

as

Jeder Kommunikationsweg der zur Bestellung genutzt werden kann sollte auch zur Kündigung/Widerruf genutzt werden können, alles andere empfinde ich als Gängelung des Kunden, und gerade bei "Internetdienstleistern" gehe ich von Absicht aus wenn dies nicht der Fall ist.

Lim_Dul

Meine persönliche Meinung dazu ist:

Ein Unternehmen hat den Widerruf über den selben Kanal zu akzeptieren, über das es auch den Vertragsabschluss ermöglicht.

Wenn ich also bei dem Unternehmen per Fax den Vertrag abschließen kann, dann muss auch der Widerruf per Fax möglich sein. Wenn ich aber den Vertrag nicht über Fax abschließen kann, dann muss das Unternehmen den Widerruf meines Erachtens nicht über Fax annehmen müssen.

Das Problem ist ja, dass die Unternehmen es erlauben per einfachem Klick einen Vertrag abzuschließen, Kündigung oder Widerruf nur per Einschreiben mit doppelten Durchschlag und notarieller Vollmacht erlauben (Überspitzt formuliert).

-thh

Ich verstehe gut, dass man als Unternehmer selbst entscheiden möchte, auf welchem Wege man Bestellungen oder Widerrufe entgegennimmt.

Das Widerrufsrecht ist allerdings verbraucherschützend bzw. gezielt verbraucherfreundlich. Daher erscheint es mir wenn nicht zwingend, so doch zumindest gut nachvollziehbar, dass der Unternehmer einen Widerruf auf jedem Kommunikationsweg entgegennehmen muss, den er - überhaupt - für sein Unternehmen zur Kommunikation nach außen eröffnet hat. Der Wunsch des Unternehmers, selbst über die Verwendung der eröffneten Kommunikationswege, je nach Zweck, entscheiden zu können, muss dahinter jedenfalls insofern zurückstehen, als er jedes zur Kommunikation verwendete Medium auch für den Zweck eines Widerrufs bereitstellen muss (wenn er sicherlich auch nicht auf jeder Rufnummer, jedem Faxanschluss oder jeder Mailadresse einen Widerruf entgegennehmen muss), eben weil das Widerrufsrecht sich primär an den Interessen des Verbrauchers interessiert.

Das gilt umso mehr angesichts der Vorliebe insbesondere großer, insbesondere eines sehr großen Unternehmens, die und das Bestellungen auf jedem nur denkbaren Wege entgegennehmen, Kündigungen aber nur auf bestimmten, nicht selten sehr komplexen Wegen annehmen wollen ("Loggen Sie sich in Ihre Vertragsmanagementobefläche ein und lösen Sie dort die Kündigung aus. Danach rufen Sie uns bitte an, damit wir das schriftliche Kündigungsformular freischalten können; dabei werden wir versuchen, Sie als Kunden zu behalten. Das Formular können Sie dann nach Freitschaltung runterladen, ausdrucken und ausfüllen und danach per Fax oder Post - nicht aber per E-Mail - übersenden.").

Dass das Pendel in der Rechtsprechung - und Gesetzgebung - dann einmal in die andere Richtung ausschlägt, verwundert nicht allzusehr.

Stefan

Eben. Wenn auf einem gewissen Wege bestellt werden kann, sollte auf dem Weg auch storniert werden können. Immerhin ist dann erwiesen, dass der Kunde den Weg nutzen kann und will.

Das Fax für die Kommunikation mit den Vorhändlern fliegt dann einfach aus der Kontaktseite für Endkunden raus: keine Bestellung per Fax -> kein Widerruf per Fax.

Stefan

Du kannst ja beim Widerruf z.B. die Auftragsnummer abfragen, die nur der eigentliche Auftraggeber kennen sollte.

Stefan

Der Postweg ist heutzatge in der Regel unzumutbar.
Insbesondere wenn es um Internetangelegenheiten geht.

Aktzeptiere wiederufe ohne Unterschrift per E-mail,und die sachee ist erledigt.
Es haben sicher die wenisgten ein intresse Faxe zu nutzen!

allo

Wo tut das denn weh? Ich gehe davon aus, die Leistung in der Zeit kostet dich nicht die Welt. Das heißt, wenn ein Widerruf reinkommt wird der erst einmal registriert und dem Kunden auf einem üblichem Wege (z.B. angegebene Mailadresse) bestätigt. Dann kannst du dir Zeit lassen in der zum Beispiel der Kunde sich beschweren kann, dass der Widerruf nicht von ihm ist. Dann sperrst du die Leistung.
Für den Kunden hat es ja keine Eile, dass du die Leistung sperrst, sobald er sicher ist, dass er den Zeitraum bis dahin nicht bezahlen muss.
Wenn du ganz knapp kalkulierst ist natürlich ein bisschen Verlust drin, aber ich gehe davon aus, dass es sich in Grenzen hält.

eigs

Bei einen Unternehmen das keine E-Mails akzeptiert sondern nur ein Kontaktformular hat wurde mein PDF nicht angenommen weil es angeblich ein nicht unterstütztes Dateiformat sei obwohl PDF erlaubt waren.
Habe denen die Kündigung dann als Anhang in einer Facebook Nachricht geschickt und die wurde angenommen.

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