Mittwoch, 28. November 2018, 13:00
Die Bürokratie für kleine Online-Shops und ihre Folgen
Vor kurzem bekam ich eine Ankündigung eines Online-Shops eines kleinen Händlers vom Bodensee, bei dem ich immer mal wieder und gerne Kleinigkeiten gekauft habe, dass man den Online-Shop schließen wird.
Ein paar Tage später erreichte mich diese Nachtrags-E-Mail, deren Veröffentlichung mit Namen mir explizit erlaubt wurde:
Und dennoch darf es nicht sein, dass solche kleinen, wertvollen Nischen-Shops künftig nicht mehr oder nur von den Großen besetzt werden, weil es sich einfach nicht mehr lohnt.
Ich kann die Entscheidung des Inhabers nachvollziehen und zolle ihm als Unternehmer meinen Respekt zu sagen "lieber nicht online handeln statt falsch zu handeln".
Man mag jetzt darüber diskutieren, ob die Entscheidung ggf. übereilt oder gar überzogen war. Und ich finde, dass spätestens dann, wenn einem Händler aufgrund bürokratischer Hürden die Lust an etwas vergeht, der Punkt erreicht ist, an dem die Politik aufhorchen sollte. Denn auf dieses Gefühl von "keine Lust mehr" hat auch ein Händler als Person ein Anrecht.
Ein paar Tage später erreichte mich diese Nachtrags-E-Mail, deren Veröffentlichung mit Namen mir explizit erlaubt wurde:
Liebe KundInnen,Ich kann durchaus die Argumente bzw. die Zielsetzungs des Gesetzgebers verstehen, durch eine gewisse Bürokratie (z.B. bei der EU-DSGVO) einen Rahmen für Verbraucher und Händler zu schaffen.
nach unserer Ankündigung dass der Onlineshop zum Ende des Jahres geschlossen wird haben uns sehr viele von Ihnen gefragt:
"Warum nur? -Das ist aber schade!"
Darum möchten wir unsere Entscheidung erklären:
Die aktuellen und zukünftigen bürokratischen Vorgaben des Gesetzgebers haben nur noch sehr wenig mit "gesundem Menschenverstand" zu tun - vor lauter Vorgaben und neuen Gesetzen zum "Verbraucher- und Datenschutz" wird jede Individualität sowie die Freude am Aussuchen und Einkaufen "ab-erzogen".
Als individueller Onlinehändler wird uns ein Korsett aus Pflichten und Gesetzen aufgezwungen - mit einem Bein sind wir sozusagen im Gefängnis falls irgend ein unsinniger Paragraf (den ohnehin kein Kunde liest) nicht korrekt formuliert ist.
Wir haben einfach keine Lust mehr uns dieser "Gesetzgeber-Diktatur" zu unterwerfen.
Wir haben Freude daran schöne Dinge zu suchen und zu finden um Sie damit zu begeistern, was wir auch weiterhin tun, in unserem Ladengeschäft in Lindau (Insel im Bodensee).
Wir wünschen Ihnen eine wunderbare Vor-Weihnachtszeit!
Ihr CATIQUE-Team
Onlineshop: www.catique.de
Ladengeschäft: CATIQUE, Ludwigstr. 15, 88131 Lindau - Insel im Bodensee
Und dennoch darf es nicht sein, dass solche kleinen, wertvollen Nischen-Shops künftig nicht mehr oder nur von den Großen besetzt werden, weil es sich einfach nicht mehr lohnt.
Ich kann die Entscheidung des Inhabers nachvollziehen und zolle ihm als Unternehmer meinen Respekt zu sagen "lieber nicht online handeln statt falsch zu handeln".
Man mag jetzt darüber diskutieren, ob die Entscheidung ggf. übereilt oder gar überzogen war. Und ich finde, dass spätestens dann, wenn einem Händler aufgrund bürokratischer Hürden die Lust an etwas vergeht, der Punkt erreicht ist, an dem die Politik aufhorchen sollte. Denn auf dieses Gefühl von "keine Lust mehr" hat auch ein Händler als Person ein Anrecht.
Kommentare
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jo
Was einem Händler eher Probleme bereitet sind all die Verbraucherrechte, wie z.B. 14 Tage Rückgaberecht usw. was Logistikprozesse usw. erfordert und Kosten verursacht. Das wird dann auch von Kunden ausgereizt. Andererseits hat Kunde natürlich das Problem, dass man Dinge online vorher nicht ansehen (anfassen, anprobieren) kann.
OlliG
.... vor lauter Vorgaben und neuen Gesetzen zum "Verbraucher- und Datenschutz" wird jede Individualität sowie die Freude am Aussuchen und Einkaufen "ab-erzogen"....
wtf? tja, ist schon schade das ein Händler den Kunden ausreichend und umfangreich informieren muss...
d.h. nicht, das da nicht ein Körnchen Wahrheit drin steckt, im Bereich Abmahnung und Wettbewerbsrecht gehört noch einiges reformiert....
ein paar hundert Euro Anwaltskosten/Abmahngebühren etc. können für kleine Händler schon zu Problemen führen
genau wie auch Kunden, die Ihre Rechte missbrauchen... kann mit gut vorstellen das es gerade im Bereich Schmuck so einige gibt, die etwas für einen bestimmten Anlass bestellen und anschliessend zurücksenden... eine Nutzung ist dann für den Händler kaum nachzuweisen...
Matthias
Es ist natürlich sehr schade, wenn ein langjähriger Onlineshop schließt, weil die Hürden für einen rechtssicheren Betrieb vermeintlich zu hoch geworden sind. Mal abgesehen davon, dass es die DSGVO nicht erst seit diesem Jahr gibt, ist es nicht so schwierig, die Vorgaben umzusetzen. Für den Fall der Fälle gibt es auch genug Kanzleien, welche sich auf das Thema spezialisiert haben und man dort alles erhält, was man benötigt. Meiner Meinung nach, muss man sich einfach mal hinsetzen und das Thema angehen und nicht nur die Hände über den Kopf zusammenschlagen und aufgeben.
Im selben Zuge bieten auch die Hersteller der verschiedenen Shopsysteme, hier Gambio, viel Hilfe für ihre Kunden an, um deren Shops sicher zu machen. Ich würde daher vorschlagen, dass der Shopbetreiber, seine Software aktualisiert, DSGVO-konform anpasst und bei der Gelegenheit auch die ganze Webseite auf den heutigen technischen Stand bringt. Selbst das fehlende SSL-Zerifikat lässt sich kostenfrei oder günstig installieren.
Vielleicht hat ja Manuel Lust, dem Herrn Theisen ein tolles Angebot fürs Hosting zu unterbreiten und die Software können wir machen
Andreas
Grade kleine Händler fragen meist ohnehin nur ab, was sie für den Kauf brauchen.
Meistens sind es die Abmahnabzocker, die mittlerweile ja hinter jedem Busch lauern und ihr Auskommen daraus ziehen, das Kleine eben nicht eine ganze Batterie Anwälte aushalten können und meinen, den kleinsten Fehler gleich mal zu monetarisieren.