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Die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer

Ich bin ehrlich: Ich bin nicht gerade froh, als ich von der zeitweisen Senkung der Mehrwertsteuer erfahren habe - aus Sicht eines Unternehmers.

Ich fürchte, dass das jetzt in den nächsten 26 Tagen ein nicht zu unterschätzender Aufwand querbeet in Deutschland bzgl. der Preisgestaltung sowie der Abrechnung (für Endkunden) werden wird.

Unternehmen, die klassisch im Handel unterwegs sind, haben es da noch einfacher: Sie können basierend auf dem Netto-Preis einen neuen Endkunden-Brutto-Preis festlegen. Kryptische Preise wie 1,07 Euro für eine Packung $wasauchimmer ist ja nichts Ungewöhnliches.

Viel unschöner wird es aber bei Dienstleistungsverträgen mit Endkunden, die auf einem Brutto-Endpreis basieren. Normalerweise sind die genau dort festgenagelt, da der Verbraucher im Gegenzug (berechtigterweise!) auch bei einer Erhöhung erwarten würde, dass der Preis für ihn gleich bleibt.

Es stellt sich - auch für uns - nun die Frage, wie wir damit umgehen (wohlgemerkt: Immer auf Endkunden bezogen). Was machen wir z.B. mit einem Preis für eine Domain von 0,99 Euro pro Monat? Während dieser 6 Monate weiterhin 0,99 Euro berechnen? Oder in der Tat auf 0,97 Euro reduzieren?

Natürlich ist die Reduktion der auf den ersten Blick richtige Schritt (den wir auch gehen wollen und werden) - denn das ist ja der lenkende Gedanke, der von der Politik ausgegangen ist. Der Aufwand, der dahinter steckt, eine gesamte Abrechnung für einen Übergangszeitraum zu ändern, ist allerdings nicht zu unterschätzen. Automatismen und IT und Technik hin oder her.

Nicht nur, dass hier gleich 2 Mal etwas geändert werden muss, so (Achtung: Ironie) freue ich mich schon über die Diskussionen bzgl. Rundungsdifferenzen. Einige Preise lassen sich erst mit 4 Nachkommastellen sauber hin- und wiederzurückrechnen (zwischen Netto, Brutto und jetzt auch noch 2 verschiedenen MwSt.-Sätzen). Endkunden sind damit nicht vertraut - denn sie müssen es ja auch nicht.

Und dann stellt sich noch die Frage, was wir mit den Endkunden-Preisen für Neukunden, die während des Übergangszeitraumes machen. Einen niedrigeren Preis anzeigen - und dann ab 01.01.2021 eine Preisanpassung? Oder den erhöhten Preis, aber in Tat weniger berechnen? Oder den erhöhten Preis und den voll abrechnen?

Mir wäre es lieber gewesen, man (= "die Politik") hätte den Menschen z.B. durch eine Reduktion der Lohnsteuer-Sätze mehr Netto gegeben. Aber da wäre der Aufwand ja beim Staat entstanden - und der hätte das vermutlich nicht in 26 Tagen stemmen können ;-)

Eure Kommentare, Anregungen etc. sind herzlich willkommen!

Kommentare

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Lennart

Die Preise für Domains und Webhostingpakete (und nur solche nutze ich) finde ich bereits fair und rund. Bei Root-Servern könnte das natürlich schon einen gewissen positiven Effekt haben.So kann ich aber auf eine (vor allem temporäre) Preisanpassung verzichten und würde mich freuen, wenn stattdessen ein Bonus an die Mitarbeiter ausgezahlt werden würde. So habe ich ja beispielsweise für Teile des Zeitraums auch schon eine Rechnung erhalten und diese auch schon eingereicht / in meiner privaten Buchhaltung eingepflegt. Da wäre im Zweifelsfall ein höheres Weihnachtsgeld für die Mitarbeiter sinnvoll.

DerITler

Genau die gleichen Gedanken hatte ich auch, als ich heute von dem Vorhaben gehört habe. Der Aufwand wird uns wahrscheinlich mehr Arbeitszeit kosten, als es uns etwas bringt. 3% sind in den meisten Fällen wohl auch nicht wirklich ausschlaggebend bei Kaufentscheidungen. Somit hat weder der Kunde noch wir als Firma etwas davon. Ach, moment ... Wir haben ja den Aufwand ;)

Uwe

was mir spontan gerade einfälltwie wäre es gerade bei solchen Minimalbeträgen wie 99 cent/Monat einfach nichts am Preis zu ändern, den Kunden dafür aber einen Monat nicht zu berechnen. das sollte im Abrechnungssystem doch einfacher zu machen sein (z. B. einmalige Gutschrift "Mehrwertssteuerbonus" oder so im Kundenkonto)

Edward

Auf eine Preissenkung kann ich verzichten, die wenigen Cent machen bei mir nicht wirklich etwas aus. Und bei umsatzsteuervorsteuerabzugsberechtigten :-) Firmenkunden, die vermutlich eher Rootserver betreiben, ist die Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten.
Also das Geld den Mitarbeitern geben finde ich die bessere Lösung.

Johannes

Ist die Mehrwertsteuersenkung nicht dafür gedacht, die Betriebe zu entlasten? Damit die bei gleichen Preisen mehr vom Geld haben?!
Ich würde die Butto-Preise gleich lassen...

Benjamin

Genau das!

noname

Ich vermute, Firmenkunden wie ich würden manitu dann kräftig aufs Dach steigen. Immerhin haben wir den Vertrag auf Grundlage eines Netto-Preises zzgl. Umsatzsteuer geschlossen.

Michael

Das Chaos ist bereits abzusehen. Ich wäre auch vollkommen damit einverstanden die Bruttopreise zu belassen. Dieser Mehraufwand sorgt hier wohl eher für Verwirrung und Unmut statt etwas zu bringen. Ganz im Gegensatz zum Einzelhandel.

Daniel

Zum Thema Lohnsteuer: Das würde ja nur die betreffen, die auch Lohnsteuer zahlen. Es gibt jetzt einige Gruppen die sehr wenig oder gar keine Zahlen. Da kommt die Senkung dann wirklich allen zugute.
Ich hab ne zeitlang Kassensysteme weiterentwickelt (Spaghetticode bekommen, Kram drangebastelt) und kann euch sagen: Das wird der Horror. Aber wenn Kunde nicht für ne Neuentwicklung zahlen will bekommt der halt nur so nen Schrott.

Stefan

Naive Idee: Differenzbetrag an soziale Einrichtung spenden - ist vom Aufwand wahrscheinlich schlimmer, unterstützt aber den Gedanken hinter der Senkung der MwSt

Alexander

Für manitu (mit einem Support der den Namen verdient) würde ich sagen die Bruttopreise lassen und entweder:
- einen einmaligen Nachlass / Gutschrift für den Zeitraum geben (kann man ja bei Neubestellungen als Info mit geben)
- einem guten Zweck spenden (Essen / Impfungen für Kinder in aller Welt)
- Pizza/Schwenker für die Belegschaft bestellen (schön im Freien mit Abstand)
- den Mitarbeitern einen Bonus auszahlen

Die letzten beiden Punkte dürfte für viele Bestandskunden die schon mal Euren Support kontaktiert hatten kein Problem sein, für Neukunden könnte es evtl. etwas komisch rüber kommen.
Das ganze könnte man evtl. auch nach Produkt aufteilen, z.B. wenn mehr Privatkunden Webspace anmieten und Firmenkunden mehr root-Server, dann z.B. einen Nachlass für Webspace und Pizza/Spende für root-Server.

Marc

Noch ein Denkanstoß: Die Hostingverträge sind Dauerleistungen und bei diesen entsteht die Umsatzsteuer erst bei Vollendung der Leistung, d.h. wenn ein Hostingvertrag im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 endet, müssten die Kunden nachträglich 3% MwSt erstattet bekommen.

Stefan G:

"Noch ein Denkanstoß: Die Hostingverträge sind Dauerleistungen und bei diesen entsteht die Umsatzsteuer erst bei Vollendung der Leistung, "

Dafür hätte ich dann doch - ausnahmsweise - gerne mal einen Nachweis. Bei mir will das Finanzamt die Umsatzsteuer immer schon haben, wenn ich vom Kunden Geld bekomme. Wofür, ist denen - laut eigener Aussage - herzlich egal...

Marc

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/absenkung-des-mehrwertsteuersatzes-2020-probleme-in-der-praxis_168_517790.html

Da ist viel interessantes dabei.

Oder man nimmt § 14c UStG...wer zu viel Steuern in einer Rechnung ausgewiesen hat, schuldet sie auch dem Finanzamt. Das trifft ja auch wunderbar mit der UstVa zu...

Stefan G.

Wie ich es mir dachte... Der Begriff der "Teilleistung" dürfte dabei eine zentrale Rolle spielen...

Die Leistung, die auf das zweite Halbjahr 2020 entfällt, wird entsprechend mit USt belegt, der Rest bleibt wie gehabt...

Ich werd's hier so regeln, dass die Dauerleistungen einfach - mit einer entsprechenden Information an die Kunden - weiterlaufen und ich führe die 19% Umsatzsteuer ab...

Die vollständig abgrenzbaren Einzelleistungen im zweiten Halbjahr 2020 werden dann mit 16% abgerechnet...

Sollen spätere Generationen klären, ob das richtig war...

Ist und bleibt halt halbgare Kacke...

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