Dienstag, 23. Juni 2020, 09:54
Wir senken die (Brutto-)Preise zwischen Juli und Dezember 2020
Ich gebe zu: Die Änderungen in der Abrechnung bzgl. des reduzierten Mehrwertsteuer-Satzes waren eine kleine Herausforderung, insbesondere bzgl. der Abgrenzungen. Und wir haben es geschafft. Daher:
Wir senken für alle Bestands- und Neukunden die (Brutto-)Preise für Leistungen, die zwischen Juli und Dezember 2020 erbracht werden, und die regulär mit 19 % deutscher Mehrwertsteuer berechnet würden, auf 16 % - sprich wir geben den Steuervorteil voll an unsere Kunden weiter.
Für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden ist das ja nur ein durchlaufender Posten (und daher nicht wirklich relevant), und auch für private Kunden sind das oft nur ein paar Cent Ersparnis. Aber wir möchten und werden dennoch gerne unseren Beitrag leisten.
Auf unserer Webseite weisen wir die Preise sowohl jetzt als auch zwischen Juli und Dezember zum alten Preis mit 19 % MwSt. aus (samt Hinweis). Bewusst. Denn wir finden, dass eine solche kurze Preissenkung nicht als Verkaufsargument oder Lockmittel dienen sollte.
Wir haben heute ein Mailing an alle ("betroffenen") Kunden verschickt, zudem haben wir weitere Informationen auf unserer Webseite unter
www.manitu.de/unternehmen/senkung-der-mehrwertsteuer-in-deutschland/
veröffentlicht.
Und ich verkneife es mir, den Aufwand, das Ganze umgesetzt zu haben, kaufmännisch aufzuarbeiten.
Wir senken für alle Bestands- und Neukunden die (Brutto-)Preise für Leistungen, die zwischen Juli und Dezember 2020 erbracht werden, und die regulär mit 19 % deutscher Mehrwertsteuer berechnet würden, auf 16 % - sprich wir geben den Steuervorteil voll an unsere Kunden weiter.
Für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden ist das ja nur ein durchlaufender Posten (und daher nicht wirklich relevant), und auch für private Kunden sind das oft nur ein paar Cent Ersparnis. Aber wir möchten und werden dennoch gerne unseren Beitrag leisten.
Auf unserer Webseite weisen wir die Preise sowohl jetzt als auch zwischen Juli und Dezember zum alten Preis mit 19 % MwSt. aus (samt Hinweis). Bewusst. Denn wir finden, dass eine solche kurze Preissenkung nicht als Verkaufsargument oder Lockmittel dienen sollte.
Wir haben heute ein Mailing an alle ("betroffenen") Kunden verschickt, zudem haben wir weitere Informationen auf unserer Webseite unter
www.manitu.de/unternehmen/senkung-der-mehrwertsteuer-in-deutschland/
veröffentlicht.
Und ich verkneife es mir, den Aufwand, das Ganze umgesetzt zu haben, kaufmännisch aufzuarbeiten.
Kommentare
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Stefan G.
Wie habt ihr das gelöst?
Christian
Randalf
Ihr habt immerhin Endkunden und damit unmittelbar betroffene. Für uns als reines B2B-Unternehmen (vom Personalverkauf und der Kantine einmal abgesehen) ist das ein Haufen Arbeit für nix. Allein die Kosten für den SAP-Dienstleister, die wir bezahlen dürfen... ein Konjunkturprogramm für IT-Dienstleister.
fridl
Zeddi
In dem historischen Schätzchen ist auch ne passende logik drinne.
Randalf
Das ist im Prinzip auch nicht schlimm, denn Prozesse zu automatisieren, die im Normalfall vielleicht alle 15 Jahre mal gebraucht werden, lohnt sich oft nicht. Da diese Prozesse auch bei allen Programmänderungen ständig gepflegt und getestet werden müssen, ist es oft billiger, die Änderungen zum Stichtag vorzubereiten und dann manuell umzusetzen.
Wenn dann aber die Änderung plötzlich mitten im Wirtschaftsjahr und dann auch noch mit extrem wenig Vorlauf durchgeführt wird, hat man ein Problem.
Zeddi
Soviel ich weiß gilt im Handel der "Zeitpunkt der Lieferung", nicht der Rechnungsstellung e.t.c. man muss aber auch Rücknahmen e.t.c. berücksichtigen, das "mal eben so ad hoc" zu machen finde ich schon schwierig.
Ehrliche Meinung: Ne gute Software sollte da vorbereitet sein, wenn nicht ists keine gute Software.
Ausnahme villeicht so wirklich kleine 2-8 Mann unternehmen sofern sie nicht in nen "intensiven" Bereich unterwegs sind wie breiterer Handel z.B.
Reiner
Es werden also andere EU Bürger von Manitu diskriminiert? Mut zur Abmahnwelle.
"Bereits erstellte Rechnungen - auch wenn die Leistungszeiträume zwischen Juli und Dezember 2020 liegen - korrigieren wir nachträglich nicht (auch nicht durch Gutschrift etc.). Dies gilt auch für gewerbliche Kunden (Geschäftskunden, Unternehmen, Organisationen etc.). "
Es wird also wissentlich gegen das Umsatzsteuergesetzt verstoßen.
Ich weiß nicht, ob Ihr euch mit dieser Show einen Gefallen tut das Thema so auf der Webseite breit zu treten.
Manuel Schmitt
2. das Umsatzsteuerrecht verbietet es nicht, mehr als die gesetzlich geforderte Steuer zu deklarieren, sofern es auch abgeführt wird. Und für bereits erstellte Rechnungen wurde auch genau die ausgewiesene MwSt. abgeführt. Es bleibt hier nur die Frage der Abzugsfähigkeit als Vorsteuer bei gewerblichen Kunden in Deutschland. Das steht aber auf einem ganz anderen Blatt - zumal das Bundesfinanzministerium gerade veröffentlich hat, dass zuviel ausgewiesene USt bis Ende August problemlos als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Auch hier gilt: Erst einmal informieren, bevor man meckert.
Markus
Bei Bestandskunden ist das ganze sowieso ein Nullsummenspiel bei Jahresverträgen: Ob jetzt eine alte Rechnung storniert und mit 16% MwSt-Satz ersetzt wird, die Folge-Rechnung wird wieder 19% haben. Und dann heisst es kurz vor Weihnachten "ätsch, wir bleiben bei 16%"