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Wir senken die (Brutto-)Preise zwischen Juli und Dezember 2020

Ich gebe zu: Die Änderungen in der Abrechnung bzgl. des reduzierten Mehrwertsteuer-Satzes waren eine kleine Herausforderung, insbesondere bzgl. der Abgrenzungen. Und wir haben es geschafft. Daher:

Wir senken für alle Bestands- und Neukunden die (Brutto-)Preise für Leistungen, die zwischen Juli und Dezember 2020 erbracht werden, und die regulär mit 19 % deutscher Mehrwertsteuer berechnet würden, auf 16 % - sprich wir geben den Steuervorteil voll an unsere Kunden weiter.

Für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden ist das ja nur ein durchlaufender Posten (und daher nicht wirklich relevant), und auch für private Kunden sind das oft nur ein paar Cent Ersparnis. Aber wir möchten und werden dennoch gerne unseren Beitrag leisten.

Auf unserer Webseite weisen wir die Preise sowohl jetzt als auch zwischen Juli und Dezember zum alten Preis mit 19 % MwSt. aus (samt Hinweis). Bewusst. Denn wir finden, dass eine solche kurze Preissenkung nicht als Verkaufsargument oder Lockmittel dienen sollte.

Wir haben heute ein Mailing an alle ("betroffenen") Kunden verschickt, zudem haben wir weitere Informationen auf unserer Webseite unter

www.manitu.de/unternehmen/senkung-der-mehrwertsteuer-in-deutschland/

veröffentlicht.

Und ich verkneife es mir, den Aufwand, das Ganze umgesetzt zu haben, kaufmännisch aufzuarbeiten. :-)

Kommentare

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Stefan G.

"insbesondere bzgl. der Abgrenzungen"

Wie habt ihr das gelöst?

Christian

Wenn ihr das ordentlich eingebaut habt, seid ihr ready für die nächste Erhöhung der Mehrwertsteuer. :)

Randalf

"Und ich verkneife es mir, den Aufwand, das Ganze umgesetzt zu haben, kaufmännisch aufzuarbeiten. :-)"

Ihr habt immerhin Endkunden und damit unmittelbar betroffene. Für uns als reines B2B-Unternehmen (vom Personalverkauf und der Kantine einmal abgesehen) ist das ein Haufen Arbeit für nix. Allein die Kosten für den SAP-Dienstleister, die wir bezahlen dürfen... ein Konjunkturprogramm für IT-Dienstleister.

fridl

Als Kunde sag ich da mal einfach Danke :-) (hätte nicht sein müssen, aber ich will nicht klagen ;-) )

Zeddi

Unser System hat da einfach ein unterprogramm für, in dem man u.a. auch noch die History sehen konnte, also die Änderung von '98 und 2006 ... theoretisch könnte man glaub ich auch einfach den Satz von damals wieder aktivieren.
In dem historischen Schätzchen ist auch ne passende logik drinne.

Randalf

Mehrwertsteueränderungen sind zumindest in Deutschland so selten geworden, dass in vielen Programmen schlicht keine saubere Logik dafür existiert.

Das ist im Prinzip auch nicht schlimm, denn Prozesse zu automatisieren, die im Normalfall vielleicht alle 15 Jahre mal gebraucht werden, lohnt sich oft nicht. Da diese Prozesse auch bei allen Programmänderungen ständig gepflegt und getestet werden müssen, ist es oft billiger, die Änderungen zum Stichtag vorzubereiten und dann manuell umzusetzen.

Wenn dann aber die Änderung plötzlich mitten im Wirtschaftsjahr und dann auch noch mit extrem wenig Vorlauf durchgeführt wird, hat man ein Problem.

Zeddi

Hmmm keine Ahnung, da hängt ja doch einige an Logik hinter, zumal man ja eh schon mehrere MWST Sätze braucht auch ohne Änderung (Ermäßigter, keiner für Freihandelszonen, Auslandsgeschäft e.t.c.)

Soviel ich weiß gilt im Handel der "Zeitpunkt der Lieferung", nicht der Rechnungsstellung e.t.c. man muss aber auch Rücknahmen e.t.c. berücksichtigen, das "mal eben so ad hoc" zu machen finde ich schon schwierig.

Ehrliche Meinung: Ne gute Software sollte da vorbereitet sein, wenn nicht ists keine gute Software.

Ausnahme villeicht so wirklich kleine 2-8 Mann unternehmen sofern sie nicht in nen "intensiven" Bereich unterwegs sind wie breiterer Handel z.B.

Reiner

"Die Preissenkung gilt nur für solche Leistungen, die regulär mit 19 % deutscher Mehrwertsteuer berechnet werden. Daher gilt die Preissenkung insbesondere nicht für Kunden aus dem Ausland. "

Es werden also andere EU Bürger von Manitu diskriminiert? Mut zur Abmahnwelle.

"Bereits erstellte Rechnungen - auch wenn die Leistungszeiträume zwischen Juli und Dezember 2020 liegen - korrigieren wir nachträglich nicht (auch nicht durch Gutschrift etc.). Dies gilt auch für gewerbliche Kunden (Geschäftskunden, Unternehmen, Organisationen etc.). "

Es wird also wissentlich gegen das Umsatzsteuergesetzt verstoßen.

Ich weiß nicht, ob Ihr euch mit dieser Show einen Gefallen tut das Thema so auf der Webseite breit zu treten.

Manuel Schmitt

1. im EU-Ausland müssen wir nicht die deutsche, sondern die jeweilige Landes-Umsatzsteuer abführen - deshalb bekommen z.B. Privatkunden aus Österreich auch 20% Umsatzsteuer berechnet (für Hosting-Leistungen). Business-Kunden im EU-Ausland zahlen eh keine Umsatzsteuer ;-) - daher erstmal informieren, bevor man rummeckert.

2. das Umsatzsteuerrecht verbietet es nicht, mehr als die gesetzlich geforderte Steuer zu deklarieren, sofern es auch abgeführt wird. Und für bereits erstellte Rechnungen wurde auch genau die ausgewiesene MwSt. abgeführt. Es bleibt hier nur die Frage der Abzugsfähigkeit als Vorsteuer bei gewerblichen Kunden in Deutschland. Das steht aber auf einem ganz anderen Blatt - zumal das Bundesfinanzministerium gerade veröffentlich hat, dass zuviel ausgewiesene USt bis Ende August problemlos als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Auch hier gilt: Erst einmal informieren, bevor man meckert.

Markus

Genau :-) Zu Punkt 2 könnte es interessant werden, wie dann der MwSt-Satz ab 01.01.2021 ist - hier könnte es ja dann sein, dass zu wenig Umsatzsteuer erhoben und abgeführt wurde, zumindest bei neuen Kunden und Verträgen.

Bei Bestandskunden ist das ganze sowieso ein Nullsummenspiel bei Jahresverträgen: Ob jetzt eine alte Rechnung storniert und mit 16% MwSt-Satz ersetzt wird, die Folge-Rechnung wird wieder 19% haben. Und dann heisst es kurz vor Weihnachten "ätsch, wir bleiben bei 16%"

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