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Keine Vorratsdatenspeicherung ab 2009

Ich mache es mir mal einfach :-) Dieses Mailing haben wir eben an unsere Kunden rausgeschickt:
ANREDE,

wir kommen heute, wie Ende des vergangenen Jahres angekündigt, wieder auf Sie wegen der Vorratsdatenspeicherung zu.

Vor ca. 1 Jahr hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass wir die im Gesetz festgehaltene Frist zur Umsetzung voll ausnutzen und 2008 keine Daten auf Vorrat gespeichert haben. Dies haben wir auch eingehalten.

Und besonders wichtig für Sie: Wir werden auch 2009 nicht speichern!

Als Teilnehmer der Sammelklage gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) hatten wir uns eigentlich erhofft, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig ist, schneller fällt. Leider ist diese Entscheidung noch nicht gefallen.

Allerdings hat sich in jüngster Zeit ein entscheidendes Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Berlin ergeben, welches die Vorratsdatenspeicherung in soweit als verfassungswidrig erklärt hat, da die Anbieter (wie wir) nicht für den Aufwand entschädigt werden. Dieses Urteil gilt zwar nur zugunsten des klagenden Anbieters, dennoch werden wir uns ebenfalls darauf stützen.

Wir haben daher die Bundesnetzagentur als die für uns zuständige Aufsichtsbehörde darüber informiert, dass wir auch 2009 nicht speichern werden, und haben sie zugleich aufgefordert, uns zu bestätigen, dass sie die Umsetzung, begründet durch die Entscheidung des VG Berlin, nicht erzwingen wird. Sollte die Bundesnetzagentur uns dies nicht, wie zu erwarten, bestätigen, werden wir selbst eine einstweilige Verfügung beim selben Gericht beantragen, von der auszugehen ist, dass ihr stattgegeben wird.

Wichtig für Sie: Dieser Umweg über die Entscheidung des VG Berlin ist, da das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung noch auf sich warten lässt, nur ein Hilfsmittel. Unser Ziel ist es nicht, die Vorratsdatenspeicherung durchzuführen und dafür entschädigt zu werden. Wir möchten lediglich Zeit bis zur endgültigen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts gewinnen.

Für Sie ergibt sich im Endeffekt: Wir speichern auch in 2009 nicht!

Sollte sich das Bundesverfassungsgericht entgegen aller Erwartungen doch anders entscheiden und die Vorratsdatenspeicherung für zulässig erklären, haben wir weiterhin unseren Alternativ-Plan in petto, der dies für die darauffolgende Zukunft sicherstellen wird.

Wir hoffen, dass wir mit unserem Vorgehen in Ihrem Sinne handeln.

Mit herzlichen Grüßen
Manuel Schmitt

Kommentare

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Bernd Holzmüller

Eine Vorlage für die BNetzA wäre auch sehr interessant für alle, die Dir das ggf. so nachmachen wollen ;-)
Entsprechend könnte man das auch an www.vorratsdatenspeicherung.de weitergeben. Die sind sowieso nen bisschen arm, was Informationen für Unternehmen angeht. Immer wenn ich da vorbeischaue habe ich den Eindruck, dass die Unternehmen dort die bösen sind... :D

Approps: Du hörst ggf. von meinem Ben - wenn er darf

Lord.Daywalker

Gut gemacht der Herr!!!

Hugelgupf

Hmm, wie soll ichs sagen:
Find ich super. Auch wenn ich nichts von dir beziehe. Mein Blog liegt bei Hetzner, mein Internet bei Telekom (Hilfe!) - aber was soll ich machen, ich zahl nichts dafür, den Hetzner-Root zahlt das Grafik-Team bei dem ich Admin bin, das Internet meine Eltern.

Christian

Hm, dein Rootserver ist von einer Vorratsdatenspeicherung nicht betroffen. Hetzner müsste lediglich die Verbindung des Servers mit dem Internet protokollieren, also Zeit und IP. Da die IP wohl statisch ist und der Server dauerhaft online, ist das kein Geheimnis. Nutzt du einen externen eMail-Dienst, müsste dieser die Empfänger deiner Mails speichern.

Wenn mehrere Leute über deinen Server Mails versenden können, dann bist strenggenommen du der Anbieter und verpflichtet, die Daten zu speichern.

T-Home muss hingegen Zeit und IP deiner Online-Sessions speichern und tut dies auch schon. Das ist unschön, aber meiner Meinung nach nicht tragisch. Wirklich schlimm finde ich die Verpflichtung, Empfänger von Mails, SMS und Telefonanrufen zu speichern, denn daraus ergibt sich ja mit wem man kommuniziert hat. Die Speicherpflicht für Provider enthüllt nur, dass man in der Lage war zu kommunizieren.

Carsten

Ich find's klasse! Weiter so!

Philip

Schöne Sache, schöne Sache!
Aber in 2009? Ist das richtig?

BeDa

Ich bin zwar noch kein Kunde bei euch, verfolge aber den Blog regelmäßig. Was soll ich sagen?

+++

Viele Grüße und gutes Gelingen
BeDa

Christian

Thumbs up!

sarc

Damit macht ihr eurem Slogan mal wieder alle Ehre. Ganz große Klasse!

Hydropi

Es heißt aber, zumindest im Deutschen, korrekt "2009" und nicht "in 2009".

Marki

Wie sieht das eigentlich für eine Firma mit Sitz im Ausland aus, die in Deutschland Server betreibt??

Nico

Ab wann fällt eine Dienstleistung eigentlich unters Telekommunikationsgesetz bzw. ist der Aufsicht der BNetzAg unterstellt? Ist das auch der kleine Webhoster mit 20 Kunden, der irgendwo einen Mietserver betreibt und für Hosting-Kunden auch E-Mail-Services bereitstellt?

Aucheinblogleser

Hm aber eigentlich ist falsch was du da schreibst, in Deutschland gibt es keine Sammelklage... also kannst du da auch nicht "teilnehmen" oder sowas. Vielleicht bist du ja Nebenkläger oder sowas :-)

Aber in Deutschland kennt das Gesetz keine Gruppenschädigung, jeder muss individuell klagen, ergo... keine Sammelklage :-)

Grote

Cool, ihr seit heut sogar in der c't. :-)

Thomas Schmidt

Das möchte ich anderen nicht vorenthalten, die genauso wie ich auf der Suche nach fertig konfigurierten Lösungen zur Umgehung der Vorratsdatenspeicherung sind: Unter https://www.msitc-shop.biz/Hardware/ gibt es verschiedene vorkonfigurierte Lösungen auf USB-Sticks, um anonym surfen (K-Tor Privacy) oder als High-End-Lösung (K-Tor Privacy Stick Ultimate) völlig anonym Mails versenden oder chatten zu können!

Wer sich nicht überwachen lassen möchte, dem kann ich nur raten, zu einer solchen Lösung zu greifen!

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