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Einzugsermächtigung vs. Abbuchungsauftrag

Es gibt tatsächlich nennenswerte Größen im Bereich der TK-Dienstleister, die den Unterschied zwischen Einzugsermächtigungund Abbuchungsauftrag nicht kennen.

Als kleinen Lernanreiz geben wir "falsche" Versuche eines Abbuchungsvorganges zurück, wenn gleich unsere Hausbank, wenn wir es wollten, kulant sein würde und dies trotz nicht vorliegenden Abbuchungsauftrages mit einem schriftlichen, vorgangsbezogenen "Okay" dennoch zulassen würde.

Kommentare

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nighthawk

Bei der Datenübertragung des Abbuchenden zur Bank ist der Unterschied nur ein Flag. Vermutlich ist es daher in der Stammdatenpflege auch nur ein Häkchen, daß fälschlicherweise (aus Unwissenheit?) gesetzt wurde.
Ich stimme aber zu, daß das zurückgehenlassen der Abbuchungsversuche natürlich die richtige Vorgehensweise ist. Die Erfahrung zeigt einfach, daß wenn es "doch irgendwie klappt", der Lerneffekt leider nie eintritt.

dba

Ausserdem kann man sich ja nicht sicher sein vor unkalkulierbaren Folgen: Wenn die "Abbuchung" fünf mal durchgegangen ist, wird sie das vielleicht danach auch ohne Rücksprache, vergleiche "betriebliche Übung" - das kann man erst recht nicht brauchen.

Arne

Sehe ich das richtig, dass man beim Abbuchungsauftrag den Betrag vorher festsetzt? Also so wie beim Bezahlen an der Kasse mit Karte?

Und die Einzugsermächtigung ist dann der Betrag jedesmal anderes, weil sich z.B. die Telefonrechnung jedesmal anders ist?

Benedikt

http://www.finanztip.de/recht/bank/einzugsermaechtigung-und-abbuchungsauftrag.htm

In Wikipedia sehen beide Artikel nahezu identisch aus und ich wurde nicht schlau draus, aber im o.g. Link ist das eigentlich ganz gut erklärt.

Ein Abbuchungsauftrag geht direkt an die Bank des Zahlungspflichtigen.
Wenn der Bank eine entsprechende Genehmigung Ihres Kunden vorliegt gibt sie den Betrag her. Der Zahlungspflichtige hat hier keine Möglichkeit zu widersprechen, da die Zahlungsaufforderung nicht an Ihn sondern an seine Bank gerichtet war.
Bei der Einzugsermächtigung geht die Zahlungsaufforderung an die Person und wird (zumindest theoretisch) zusammen mit der Genehmigung des Zahlungspflichtigen übermittelt. Da hat man mindestens 6 Wochen Zeit zu widersprechen.

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