Dienstag, 18. Dezember 20122010 bis 2012 (2)Trackbacks
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aha, also muss der häuptling manitu mit seinem schamanen (anwalt) zum tempel (gericht) um dort vom tempelherren (richter) die eingebung des schamanen bestätigen lassen, leider muss dazu meist der, dessen eingebung falsch war eine große spende machen, es sei denn er hat ein gutgläubiges volk (rechtsschutz), die ihm wohlwollend dafür geld zur verfügung stellt
Ihr überweist das Geld, das ihr aus Kulanz angeboten habt?
Darf man fragen warum? Wenn mir einer blöd kommt hätte der keine Freundlichkeit (nichts anderes ist Kulanz ja) mehr zu erwarten!
Blöd kommen ist in meinen Augen nicht fair.
Ich kann die Gegenseite durchaus verstehen, aber ob sie im Recht ist, muss ein Richter entscheiden. Unser Kulanzangebot ist in meinen Augen fair, und ich möchte, dass das ggf. auch ein Richter zu würdigen weiß.
Damit könntest du aber in die Falle laufen, das du das Geld nur zurück erstattet hast, weil ihr einen nichtigen Vertrag anerkennt.
Das Kulanzangebot muss dem Richter reichen. Wenn der Kunde es nicht will soll man es ihn auch nicht aufdrängen.
Ich gehe jetzt mal davon aus, du meinst, du überweist die 3 Monate an Gebühren, die ihr auch schon als Kulanz angeboten habt. Ist das so korrekt?
Ob das ein Richter zu würdigen weiß - hm. Meiner Meinung nach lesen die meist nur die 3 obersten Blätter einer Akte. War jedenfalls in meinen Verhandlungen so. Nervig. Ich hoffe mal, es ergeht euch anders. Und dass ein Vollkaufmann 30 Monate nicht merkt, was ihm da abgebucht wird - er sollte vielleicht mal seine Prozesse, im speziellen in der Buchhaltung, verändern. Unglaublich.
Der Fall ist ja 'n Ding!
Nach 30 Monaten akzeptiert Ihr einen Widerspruch? Von einem Vollkaufmann? (Gesetzlich ja nur 14 Tage ab Vertragsschluss und Widerspruchsbelehrung für Verbraucher. Und das betrifft ja auch nur bestimmte Vertragsschlüsse ... oder geht es hier nur um einen Widerspruch zur Einzugsermächtigung?) Das ist eine ernstgemeinte Frage, weil mich so ein Fall ernsthaft interessiert: es gibt doch einen rechtskräftigen schriftlichen Auftrag? Mein erster Gedanke ist, dass dieses "damalige" IT-Unternehmen eher schadensersatzpflichtig ist. Und meiner Erfahrung nach nehmen Anwälte in solchen Fällen jedes unaufgeforderte Entgegenkommen eher als Schuldeingeständnis und machen daraus auch vor Gericht kein Geheimnis. Würde mich alles echt interessieren! Für den Moment viel Erfolg! Und berichtest du dazu bitte weiter?
Es war - wie quasi immer - eine Online-Bestellung.
Man kann sich durchaus grundsätzlich streiten, ob das nun ein rechtskräftiger Vertrag ist oder nicht. Wir sagen: ja!
Eure Online-Bestellung ist doch wasserdicht. Und auch in diesem Fall habt ihr euch damals telefonisch von der Identität überzeugt ... (Wobei ihr bei einem DSL-Zugang ja auch Zugangsdaten zugeschickt habt?!)
Nach 30 Monaten zählt dann doch Treu und Glauben ... Jedes Entgegenkommen ist da wirklich Kulanz.
Korrekt.
Ich finde, dass 3 Monate eine faire Zeit sind, um - egal ob privat oder Kaufmann - seine Kontoauszüge zu prüfen. Hätte er sich innerhalb dieser Zeit gemeldet, hätte er keinerlei Geld "verloren". So geht alles, was über die 3 Monate hinausgeht, auf seine Kappe. So leid es mir für ihn persönlich tut, aber wer weder Kontoauszüge prüft noch den erhaltenen Rechnungen (auch 30 Stück!) widerspricht, hat eben eine Mitschuld, die in meinen Augen bei 99% liegt
Mit dem dicken Fell, dass ich mir durch den einen oder anderen (übrigens gewonnenen) Rechtsstreit so zugelegt habe, sehe ich nichtmal das letzte Prozent Schuld bei euch.
Ich würd's aussitzen. Euer Entgegenkommen ist noch ehrbarer. (Dadurch kann er aber wahrscheinlich nichtmal die Anwältin bezahlen?! ... also nicht, dass das euer Problem wäre ...) Viel Erfolg!
Wenn diese Flatrate nie bestellt wurde - dann müsste sie doch eigentlich auch nie genutzt worden sein...
Habt ihr vielleicht Verkehrsdaten, die eine Verbindung über die Flatrate/Zugangsdaten beweist? Sehe ich das richtig, dass es um 30*11,99 Euro = 359,70 Euro = 302,27 Euro netto geht? Da wird der Richter aber gute Laune haben Die Anwaltskosten sprengen doch sicherlich jetzt schon den Gegenstandswert! |
IPv6 oder IPv4?You are here via
![]() SucheKommentareDo, 23.05.2013 13:16
Was gibts denn besseres mit äh
nlicher Verbreitung auf Webser
vern?
Mi, 22.05.2013 23:31
Oh man... Single und Double Qu
otes haben beide ihre Daseinsb
erechtigung in PHP. Jeder, der
was anderes schreibt, h [...]
Mi, 22.05.2013 21:39
..und das ganze in ein bissche
n hübscher, und PSR-0-Standard
dann hier: https://github.com
/rchouinard/phpass
Mi, 22.05.2013 21:37
Wenn ihr schon Passworthashes
in PHP umsetzt, würde ich darü
ber nachdenken, mit PHPass zu
arbeiten (http://www.ope [...]
Mi, 22.05.2013 16:48
...ausser wenn man viele Textk
etten ausgeben muss, die einfa
che Anführungszeichen enthalte
n: Dann ist das Verwende [...]
Di, 21.05.2013 18:34
ei, sehr gut. Eine spitze Klam
mer bringt die Kommentarfunkti
on aus dem Trott. Hier nochmal
in Gänze, sorry für den [...]
Di, 21.05.2013 18:31
hmm. Links verschluckt. Es leb
e die Software!
[1] http://www.cryptopp.com/benchmarks-am
d64.html
[2] http://www [...]
Di, 21.05.2013 18:30
Naja, jein. Klar ist SHA-512 b
esser als Plain-Text und SHA m
it Salt besser als SHA ohne Sa
lt. Wenn die Software al [...]
Di, 21.05.2013 18:01
Sei doch froh, im Gegensatz zu
m normalen Pöbel musst du dank
Diesel vermutlich weder auf K
affee noch auf Internet [...]
Di, 21.05.2013 17:47
Kommt aber immer drauf an, wel
che Hash-Verfahren die Softwar
e anbietet.
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