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Ladung

In einer Strafsache habe ich eine Ladung bekommen, ich soll eine Zeugenaussage machen.

Die Richterin lässt sich partout nicht davon überzeugen, dass ich als Zeuge, außer meinen Personalien, nichts zu beisteuern kann.

Ich warte jetzt meinen schriftlichen Widerspruch ab, aber ich werde zu dem Termin definitiv nicht hingehen!

Kommentare

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Waszszaf

Ah, du hast zuviel Geld. Aber es wäre doch viel schöner, wenn du mir das Geld überweisen würdest und nicht der Staatskasse. :-)

Andre Heinrichs

Szaf, halt still, Du bist struwwelig.

SCNR

Waszszaf

Wie meinen?

Andre Heinrichs

Von Fellpflege hat Waszszaf also noch nichts gehört? ;-)

Tobi

Wie jetzt? Du als Zeuge, obwohl Du nichts weißt?
Wie kommst Du dann zu der Ladung?

Manuel Schmitt (manitu)

Per Post :-) Keine Ahnung...

Tobi

Strange...
Is sowas in D normal?

Ich mein, irgendwie müssen die ja auch Dich aufmerksam geworden sein...

-thh

Diese Entscheidung ist eher unklug, weil sie im Regelfall bestenfalls zur Kostentragung für die notwendige Verzögerung und einem Ordnungsgeld führt - und der Pflicht, zu einem neuen Termin zu erscheinen, möglicherweise auch zur zwangsweisen Vorführung zu diesem.

Manuel Schmitt (manitu)

Ich sagte nichts von unentschuldigt. Notfalls werde ich widerum juristisch gegen die Ladung vorgehen, denn sie ist eine nicht nachvollziehbare wirtschaftliche Benachteiligung!

Tommes

Nun ja, dafür bekommt man ja auch Zeugengeld, welches die notwendigen Auslagen ersetzen soll.

Meine Erfahrung ist, dass dieses Zeugengeld gar nicht mal so unüppig ausfällt...

Marco

benachteiligt? ist das nicht etwas zu dunkelgrau gemalt?

Manuel Schmitt (manitu)

Naja, ich befürchte, dass mein realer Verdienstausfall größer ist als die Entschädigung, die ich von Rechtsseiten bekomme!

sd

ist das der Widerspruch gegen Bußgeldbescheid?

icewind

Wenn du 'ne Ladung hast, und nicht hin gehts, holen sie dich -notfalls auch in Handschellen- ab.

Roman

irgendwo sollte man auch seine bürgerlichen pflichten erfüllen. wo ist das problem vor gericht zu erscheinen, wenn du eh nur zeuge bist?

Manuel Schmitt (manitu)

Diese Pflichten kann ich auch remote erfüllen. Zu sagen "Ich kann nichts dazu sagen" kann ich auch hier vor Gericht, bei der Polizei, telefonisch oder was weiß ich.

So vernichte ich nur Geld, und zwar (auch) DEIN Geld, denn für die Fahrt und Zeit werde ich entschädigt.

Torsten Karwoth

Deine Aussage muß aber Wahrheitsgemäß sein. Dazu mußt du aber belehrt werden, und um deine Identität zu prüfen mußt du halt auch persönlich vorstellig werden. Telefonisch? -> da könnte ja sonstwer anrufen. Stell dich schonmal auf ein Kreuzverhör ein :razz:

-thh

Nein, das kannst Du nicht, denn es gilt das Mündlichkeitsprinzip - Deine Aussage muß vor Gericht in der öffentlichen Hauptverhandlung gemacht (bzw. wiederholt) werden.

Manuel Schmitt (manitu)

Interessant, dass eine Vertretungs-Richterin das anders sah :-)

Andre Heinrichs

Du willst also nicht zu Frau Salesch ins Fernsehen? ;-)

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