Freitag, 11. August 2006, 00:54
Markenrechtlicher Unsinn
Das Markenrecht hat ja seine Berechtigung in unserem Rechtssystem. Ich finde, man kann es auch übertreiben:
Der Absender ist Kunde bei uns. Eine für Abmahnungen nicht ganz unbekannte Firma hat ihn dazu aufgefordert, da in seinem Domainnamen ein Bestandteil vorkommt, den dieses Unternehmen (Stichwort: Schulranzen) offenbar in Zusammenhang mit Suchdiensten als Marke geschützt hat.
Man kann es auch übertreiben. Oder hätte ich damals das Computerspiel zu Schuh des Manitu verbieten lassen sollen? Unser Kunde betreibt (bzw. betrieb) keinerlei konkurrierende Dienste, oder Dienste, die mit denen des anderen Unternehmens verwechselbar wären.
Der Absender ist Kunde bei uns. Eine für Abmahnungen nicht ganz unbekannte Firma hat ihn dazu aufgefordert, da in seinem Domainnamen ein Bestandteil vorkommt, den dieses Unternehmen (Stichwort: Schulranzen) offenbar in Zusammenhang mit Suchdiensten als Marke geschützt hat.
Man kann es auch übertreiben. Oder hätte ich damals das Computerspiel zu Schuh des Manitu verbieten lassen sollen? Unser Kunde betreibt (bzw. betrieb) keinerlei konkurrierende Dienste, oder Dienste, die mit denen des anderen Unternehmens verwechselbar wären.
Kommentare
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Gerhard
Dominik
Knutsen
Siegfried
thomas
Koppschüddel
Manuel, man muß sich echt wünschen, daß mehr Firmen mit ihren eingetragenen Marken so umgingen könnten wie Du und nicht jeder armen Wurst Geld für ihre Anwälte aus den Rippen leihern müssen, nur weil die irgendwo ihren Namen erwähnen...
Manuel Schmitt (manitu)
jessiter
Ich schätze ebenfalls, dass da wohl ein arbeitsloser Anwalt ein bißchen Geld machen wollte, die paddeln ja anscheinend in wahren Piranha-Schwärmen durch die sündige, ungerechte virtuelle Welt.
Gruß ... jesse