Freitag, 22. Dezember 2006, 13:34
Unwissenheit
Mal wieder ein Staatsbediensteter, der nicht hundertprozentig sicher ist:
Sehr geehrte Damen u. Herren,Ich bin mal gespannt, denn oft enden solche Anfragen im Leeren, spricht ein richterlicher Beschluss kommt nie, und demzufolge gehen bei uns auch keine Daten raus.
Ich bin mit Ermittlungen in Sachen Betrug in Zusammenhang mit e-bay beauftragt. In diesem Zusammenhang wäre es von Interesse zu erfahren, welchem Nutzer die im Betreff genannte IP-Adresse am 21.11.06, 14.31 Uhr zugeteilt gewesen ist. Sollten Sie die Daten nur aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbeschusses herausgeben können, werden Sie gebeten, dies mitzuteilen und die Daten zu sichern.
Meine Erreichbarkeit (...)
Mit freundlichen Grüßen
(...)
Kommentare
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Marc
Manuel Schmitt (manitu)
Marc
Lim_Dul
Diese Daten zählen zu persönlichen Daten und nur weil ein Ermittlungsbeamter an den Daten interessiert ist, dürfen die nicht herausgegeben werden. Dafür muss ein Richter den entsprechenden Beschluss ausstellen.
-thh
jjwin2k
Seit wann dürfen denn Daten einfach so länger gespeichert werden?
Manuel Schmitt (manitu)
jf
Ich würd Widerspruch einlegen... g
noplease
Unglaublich!
Wenn es nicht so wahrscheinlich wäre, dass ein Betrogener darunter leidet, müsste man solche Schreiben glatt 100%ig ignorieren.
So bleibt einem in der Tat als guter Mensch nur die Möglichkeit, diesen "Schwachbearbeiter" daran zu erinnern, dass man Gesetze nur auf einen konkret passenden richterlichen Besch(l)uss hin außer acht lassen darf.
David
Panama Jack
Schön, daß ihr das nicht so handhabt wie gewisse Kreditkartenunternehmen ...
-thh
Insofern ist die Anfrage durchaus nachvollziehbar und sogar - angesichts der unterschiedlich beurteilten Rechtslage - zuvorkommend; man hätte genauso auf der Herausgabe bestehen und diese ggf. erzwingen können.