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Wenn die eine Hand nicht weiß, was die andere tut

Ein Kunde von uns unterhält eine Domain innerhalb seines Webhosting-Pakets, bei der ein Dritter Eigentümer ist. Eigentlich eine (wenn zwar problematische aber nicht unüblichs) Webmaster-Endkunde-Situation.

Nun hat der Endkunde einen anderen Webdesigner beauftragt, ihn dazu sogar per Fax autorisiert. Dieser Webdesigner hat sich nun unter Vorlage dieser Autorisation bei uns gemeldet und bat um einige (ihm zustehende) Änderungen. Fairnesshalber geben wir natürlich unserem Kunden bescheid, damit er zumindest informiert ist, dass hier Änderungen stattgefunden haben.

Ich persönlich finde solche Konstellationen immer höchst bedenklich, sie beherrbergen eine Menge an Konfliktpotential, wie in diesem Falle zu sehen. Es ist verständlich, dass es unserem Kunden nur bedingt Recht sein kann, dass hier Änderungen ohne sein Wissen stattfinden, deshalb informieren wir ihn zumindest im Rahmen des Datenschutzes darüber, schließlich ist es "sein Paket", für das er zuständig ist und zahlt. Allerdings hat der Inhaber der Domain ebenfalls das "Recht", über seine Domain zu verfügen.

Schöner wäre es gewesen, wenn diese Änderungen mit dem "ehemaligen" Webdesigner abgeklärt worden wären, und er diese Änderung selbst in Auftrag hätte geben können. Dann wäre das eine runde Sache.

Kommentare

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Patrick Linnert

hatte ne ähnliche problematik bis vor kurzem mit einer eigenen domain, das paket bei meinem hoster lief auf mich, die domain aber auf jemand anderen. Interesanter weise war mir das bis vor kurzem gar nicht bewusst (wäre jetzt ne längere geschichte). Jedenfalls hab ich mit der Person die dort als domaininhaber eingetrag ist/war schon seit jahren keinen kontakt mehr dementsprechend schwierig hatte sich die kündigung der domain gestaltet... hat letztendlich dann aber doch geklappt...

Marc 'Zugschlus' Haber

Ich würde mich an dieser Stelle vermutlich auf den Standpunkt stellen, dass der Endkunde zwar Eigentümer der Domain, nicht aber des dazugehörigen Webspaces und -servers ist. Sprich: Für die Änderungen an der Webpräsenz soll sich der Domaineigentümer an seinen Vertragspartner, den Webhoster, also "unseren" Kunden wenden. Wenn er seine Rechte als Domaineigentümer ausüben möchte, darf er gerne anderen Webspace (gerne auch bei uns) beschaffen und den Domannamen umdelegiern. Schon eine Änderung des A-Records im bestehenden Nameservice fällt vermutlich wieder in den Verantwortungsbereichs des Webhosters, also "unserem" Kunden.

Disclaimer: "uns" ist derzeit kein real existierender ISP

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