Donnerstag, 5. April 2007, 15:26
Wenn die eine Hand nicht weiß, was die andere tut
Ein Kunde von uns unterhält eine Domain innerhalb seines Webhosting-Pakets, bei der ein Dritter Eigentümer ist. Eigentlich eine (wenn zwar problematische aber nicht unüblichs) Webmaster-Endkunde-Situation.
Nun hat der Endkunde einen anderen Webdesigner beauftragt, ihn dazu sogar per Fax autorisiert. Dieser Webdesigner hat sich nun unter Vorlage dieser Autorisation bei uns gemeldet und bat um einige (ihm zustehende) Änderungen. Fairnesshalber geben wir natürlich unserem Kunden bescheid, damit er zumindest informiert ist, dass hier Änderungen stattgefunden haben.
Ich persönlich finde solche Konstellationen immer höchst bedenklich, sie beherrbergen eine Menge an Konfliktpotential, wie in diesem Falle zu sehen. Es ist verständlich, dass es unserem Kunden nur bedingt Recht sein kann, dass hier Änderungen ohne sein Wissen stattfinden, deshalb informieren wir ihn zumindest im Rahmen des Datenschutzes darüber, schließlich ist es "sein Paket", für das er zuständig ist und zahlt. Allerdings hat der Inhaber der Domain ebenfalls das "Recht", über seine Domain zu verfügen.
Schöner wäre es gewesen, wenn diese Änderungen mit dem "ehemaligen" Webdesigner abgeklärt worden wären, und er diese Änderung selbst in Auftrag hätte geben können. Dann wäre das eine runde Sache.
Nun hat der Endkunde einen anderen Webdesigner beauftragt, ihn dazu sogar per Fax autorisiert. Dieser Webdesigner hat sich nun unter Vorlage dieser Autorisation bei uns gemeldet und bat um einige (ihm zustehende) Änderungen. Fairnesshalber geben wir natürlich unserem Kunden bescheid, damit er zumindest informiert ist, dass hier Änderungen stattgefunden haben.
Ich persönlich finde solche Konstellationen immer höchst bedenklich, sie beherrbergen eine Menge an Konfliktpotential, wie in diesem Falle zu sehen. Es ist verständlich, dass es unserem Kunden nur bedingt Recht sein kann, dass hier Änderungen ohne sein Wissen stattfinden, deshalb informieren wir ihn zumindest im Rahmen des Datenschutzes darüber, schließlich ist es "sein Paket", für das er zuständig ist und zahlt. Allerdings hat der Inhaber der Domain ebenfalls das "Recht", über seine Domain zu verfügen.
Schöner wäre es gewesen, wenn diese Änderungen mit dem "ehemaligen" Webdesigner abgeklärt worden wären, und er diese Änderung selbst in Auftrag hätte geben können. Dann wäre das eine runde Sache.
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Patrick Linnert
Marc 'Zugschlus' Haber
Disclaimer: "uns" ist derzeit kein real existierender ISP