Freitag, 27. April 2007, 14:32
Begleitservice
Heute erreichte uns eine Anfrage, ob eine Webseite für einen Eskortservice nach unseren AGB zulässig wäre.
Zugegeben, ein grundsätzlich heißes Thema, aber so, wie sich diese Seite darstellt, absolut unproblematisch.
Zugegeben, ein grundsätzlich heißes Thema, aber so, wie sich diese Seite darstellt, absolut unproblematisch.
Kommentare
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Sabrina
Torsten Karwoth
Agent.C
Unabhängig davon würden sich aber vermutlich viele der Dienstleisterinnen mit eindeutiger Stellenbezeichnung darüber freuen, vorher mal zum Essen oder ins Theater eingeladen zu werden.