Montag, 11. Juni 2007, 13:49
Missbrauch von Sondersignalen
Das hier hörten wir heute Vormittag bei geöffnetem Fenster:
Wir eilten vor's Gebäude. Und dieses Bild bot sich uns:
Offenbar hatte der Krankentransportwagen versucht, den kleinen blauen PKW mit Blaulicht und Sirene an der roten Ampel zu überholen, vielleicht über die Busspur. Wie man sieht, ging das mächtig schief. Und das, obwohl nach der Ampel nach ca. 50 Metern eine etwa 500 m lange gerade fast vierspurige Strecke folgt, die ideal zum Überholen gewesen wäre.
Noch viel interessanter aber, dass noch vor Eintreffen der Polizei ein weiterer Krankentransportwagen des gleichen privaten Unternehmens mit Blaulicht und Sirene herbeieilte, sich die Situation anschaute und ziemlich schnell nach Eintreffen der Polizei Land gewann.
Klassischer Missbrauch von Sondersignalen in beiden Fällen, und bei dem Unfallwagen noch zusätzlich mit IMHO grober Fahrlässigkeit. Man beachte, dass der private Krankentransportwagen sein Blaulicht nicht wie "öffentliche" Rettungswägen oder Notärzte verwenden darf, schon gar nicht bei der Hinfahrt zu seiner "Abholstelle".
Der Krankentransportwagen hatte zum Glück keinen Patienten "on Board". Ich will nicht wissen, was einem Menschen im Auto und auf der Liege passiert wäre.
Nachtrag
Wie ich zu meiner Meinung, dass es sich um Missbrauch handelt, komme, habe ich in einem Kommentar zusammengefasst.
Tatüü ... tataa ... Tatüü ... tataa ... Tatüü ... tataa ...Was war geschehen? Vielleicht ein Unfall hier in der Nähe, und der Krankenwagen stellte nur die Sirene ab?
Minimale Stille
Kräftiger Rums
Wir eilten vor's Gebäude. Und dieses Bild bot sich uns:
Offenbar hatte der Krankentransportwagen versucht, den kleinen blauen PKW mit Blaulicht und Sirene an der roten Ampel zu überholen, vielleicht über die Busspur. Wie man sieht, ging das mächtig schief. Und das, obwohl nach der Ampel nach ca. 50 Metern eine etwa 500 m lange gerade fast vierspurige Strecke folgt, die ideal zum Überholen gewesen wäre.
Noch viel interessanter aber, dass noch vor Eintreffen der Polizei ein weiterer Krankentransportwagen des gleichen privaten Unternehmens mit Blaulicht und Sirene herbeieilte, sich die Situation anschaute und ziemlich schnell nach Eintreffen der Polizei Land gewann.
Klassischer Missbrauch von Sondersignalen in beiden Fällen, und bei dem Unfallwagen noch zusätzlich mit IMHO grober Fahrlässigkeit. Man beachte, dass der private Krankentransportwagen sein Blaulicht nicht wie "öffentliche" Rettungswägen oder Notärzte verwenden darf, schon gar nicht bei der Hinfahrt zu seiner "Abholstelle".
Der Krankentransportwagen hatte zum Glück keinen Patienten "on Board". Ich will nicht wissen, was einem Menschen im Auto und auf der Liege passiert wäre.
Nachtrag
Wie ich zu meiner Meinung, dass es sich um Missbrauch handelt, komme, habe ich in einem Kommentar zusammengefasst.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Timo
Simon
Philipp
Bumsi
@Manitu
Oder ist davon auszugehen, dass Du für "Klassischer Missbrauch von Sondersignalen in beiden Fällen" einen schriftlichen Nachweis hast?
Manuel Schmitt (manitu)
Verleumdend finde ich die Aussage nicht, denn ich bezichtige hier ja keine Person direkt, sondern äußere frei meine Meinung über irgendwelche, weder namentlich noch bildlich genannten Dritten. Würde ein privater Fernsehsender nun eine solche Reportage bringen, würde keiner von Verleumdung reden
Nichtsdestotrotz stütze ich meine Meinung auf Fakten, die sich im zweiten Fall sehr klar jedem ergeben sollten, und im ersten Fall erst dadurch entstanden sind, dass in dem Wagen keiner war, keine Fahrt zu Transportzwecken von Organen etc., dass es in St. Wendel genügend Rettungswägen gibt, die für Rettungseinsätze geeignet sind, dass kein dritter Wagen mehr in die Richtung gefahren ist, in der dieser fuhr (das ist die einzige Möglichkeit, vom Standort aus die Stadt zu verlassen, und wir befinden uns genau an dieser Ausfahrt, sprich wir hätten "alles" gehört), und und und.
Sprich: Für mich sieht es so aus, als ob da jemand mit Blaulicht (zu Recht oder zu Unrecht) unterwegs war, und - das ist ja eigentlich das Schlimmste - an einer Stelle überholt hat, wo es wirklich nicht angebracht war. Jedem "normale"n Autofahrer mit einem kranken Patienten on Board, dem man ja ein gewisses Maß an Überschreitungen zugesteht (z.B. Übertretung der Geschwindigkeit, Vorbeifahren in mäßigem Stil bei entsprechender Straßenbreite), hätte man hier den Führerschein entzogen.
Jörg
Manuel Schmitt (manitu)
Die Erstattung von Anzeige wäre IMHO unsinnig, denn die Polizei war vor Ort und hat den Unfall aufgenommen, damit kann die Polzei direkt über Erstattung einer Anzeige entscheiden. Ich kann da mit nicht mehr objektiven Fakten beitragen, als diese eh schon ermittelt haben.
dunni
Und der Punkt 2 kann nicht von einer normalen RTW-Besatzung entschieden werden sondern eigentlich nur von nem Notarzt.
MIcha
Thomas
Björn R
vielleicht ist auch der PKW stehen geblieben als er die Sonderrechte wahrnahm und der KTW Fahrer konnte garnicht anders?
Zum anderen KTW, vielleicht haben die darauf hin den Einsatz des Unfallktw wahrgenommen und kurz gefragt ob alles in Ordnung ist?
KTWs werden z.T. auch zum Transport zwischen Kliniken eingesetzt, mit Arztbegleitung.
Also vorsichtig sein mit solchen Behauptungen.
Matze
Nichts fuer Ungut, aber bitte mit solchen Schnellschuessen bisschen vorsichtiger sein..
Tobias
Ich bin selber schon ein paar Mal in die Situation gekommen, mit dem KTW mit Sondersignal unterwegs sein zu müssen. Entweder, weil es der Patientenzustand erfordert hat, oder weil wir zu einer Erstversorgung unterwegs waren, was durchaus mal vorkommen kann.
@Timo: Naja... Ich würde nicht bei einem Aufprall auf der Trage liegen wollen. Wenn der Patient richtig angeschnallt und die Trage richtig befestigt ist, hält sie zumindest auf dem Tragentisch, aber mit Stoßausgleich ist es da nicht weit her. Bei manchen RTW kann man zwar eine zusätzliche Federung einschalten, diese wirkt aber nur für vertikale Stöße (Schlaglöcher o.ä.).
björn
Im Saarland haben meines Wissens private Krankentransportdienste keine First Responder Funktion und auch im St.Wendel ist die Abdeckung mit Rettungswägen mehr als ausreichen. In der Stadt sind 2 stationiert und im Landkreis insgesamt glaube ich 5.
Stefan
Manuel Schmitt (manitu)
Jörg
Stephen
Thomas
Beim KTW sieht das zwar leicht anders aus, aber in dem einzigen Fall den ich bisher persönlich miterlebt habe, in dem ein KTW mit Blaulicht gefahren ist, war sicher auch die Anfahrt zum Patienten mit Blaulicht. Der Patient war Organtransplantationsempfänger und musste einen Flieger noch erreichen, sonst wäre das Organ unbrauchbar geworden.
Matthias
Und den oder die Patienten brauchen sie dann evtl. garnicht mehr zu transportieren - dass übernimmt dann der Bestattungsdienst - natürlich ohne Blaulicht.
PiLLe
Ansonsten gilt: Wer unter Signal einen Unfall baut, hängt ganz, ganz tief in der Kacke.
Jörg
m
wenn die regelungen heute immer noch so sind, ist es also eher unwahrscheinlich, dass ein privater ktw ohne signal und mit sondersignal unterwegs ist. da liegt manuel mit seiner vermutung wohl ziemlich richtig.