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Missbrauch von Sondersignalen

Das hier hörten wir heute Vormittag bei geöffnetem Fenster:
Tatüü ... tataa ... Tatüü ... tataa ... Tatüü ... tataa ...
Minimale Stille
Kräftiger Rums
Was war geschehen? Vielleicht ein Unfall hier in der Nähe, und der Krankenwagen stellte nur die Sirene ab?

Wir eilten vor's Gebäude. Und dieses Bild bot sich uns:


Offenbar hatte der Krankentransportwagen versucht, den kleinen blauen PKW mit Blaulicht und Sirene an der roten Ampel zu überholen, vielleicht über die Busspur. Wie man sieht, ging das mächtig schief. Und das, obwohl nach der Ampel nach ca. 50 Metern eine etwa 500 m lange gerade fast vierspurige Strecke folgt, die ideal zum Überholen gewesen wäre.

Noch viel interessanter aber, dass noch vor Eintreffen der Polizei ein weiterer Krankentransportwagen des gleichen privaten Unternehmens mit Blaulicht und Sirene herbeieilte, sich die Situation anschaute und ziemlich schnell nach Eintreffen der Polizei Land gewann.

Klassischer Missbrauch von Sondersignalen in beiden Fällen, und bei dem Unfallwagen noch zusätzlich mit IMHO grober Fahrlässigkeit. Man beachte, dass der private Krankentransportwagen sein Blaulicht nicht wie "öffentliche" Rettungswägen oder Notärzte verwenden darf, schon gar nicht bei der Hinfahrt zu seiner "Abholstelle".

Der Krankentransportwagen hatte zum Glück keinen Patienten "on Board". Ich will nicht wissen, was einem Menschen im Auto und auf der Liege passiert wäre.

Nachtrag
Wie ich zu meiner Meinung, dass es sich um Missbrauch handelt, komme, habe ich in einem Kommentar zusammengefasst.

Kommentare

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Timo

Ein Patient "on Board" ist in der Regel recht gut geschützt. Die modernen Wagen haben z.B. schwingende Liegen, die bei einem Unfall den Aufprall ausgleichen (bei einem Totalcrash hilft das aber natürlich auch nicht mehr viel - aber bei einem kleinen Aufallunfall sollte es einigermaßen Schutz bieten). Zumindest habe ich das vor kurzem in einer TV-Reportage gesehen, wo RTWs hergestellt wurden.

Simon

Leider wage ich das zu bezweifeln. Ich hab mal einen umgekippten RTW (OK, vielleicht etwas krasser als irgendwo draufzufahren) gesehen, bei dem Defi, Beatmungsmaschine und diverse Koffer bestimmt alle erschlagen hätten, die drin hätten sein können.

Philipp

Vielleicht war der im zweiten Fall wirklich als RTW unterwegs und ist dann abgedampft, als sich manifestierte, dass der Fahrer des verunglückten Wagens und des blauen Autos keine medizinische Hilfe brauchten...

Bumsi

Vielleicht. Aber lass doch dem großen Manitu die Freude, mit welcher er Dinge behauptet, die er niemals nachweisen kann und die somit ziemlich verleumdend sind.

@Manitu
Oder ist davon auszugehen, dass Du für "Klassischer Missbrauch von Sondersignalen in beiden Fällen" einen schriftlichen Nachweis hast?

Manuel Schmitt (manitu)

Ich habe hier meine Meinung geäußert, denn zum Richter bin ich noch nicht avonciert.

Verleumdend finde ich die Aussage nicht, denn ich bezichtige hier ja keine Person direkt, sondern äußere frei meine Meinung über irgendwelche, weder namentlich noch bildlich genannten Dritten. Würde ein privater Fernsehsender nun eine solche Reportage bringen, würde keiner von Verleumdung reden :-)

Nichtsdestotrotz stütze ich meine Meinung auf Fakten, die sich im zweiten Fall sehr klar jedem ergeben sollten, und im ersten Fall erst dadurch entstanden sind, dass in dem Wagen keiner war, keine Fahrt zu Transportzwecken von Organen etc., dass es in St. Wendel genügend Rettungswägen gibt, die für Rettungseinsätze geeignet sind, dass kein dritter Wagen mehr in die Richtung gefahren ist, in der dieser fuhr (das ist die einzige Möglichkeit, vom Standort aus die Stadt zu verlassen, und wir befinden uns genau an dieser Ausfahrt, sprich wir hätten "alles" gehört), und und und.

Sprich: Für mich sieht es so aus, als ob da jemand mit Blaulicht (zu Recht oder zu Unrecht) unterwegs war, und - das ist ja eigentlich das Schlimmste - an einer Stelle überholt hat, wo es wirklich nicht angebracht war. Jedem "normale"n Autofahrer mit einem kranken Patienten on Board, dem man ja ein gewisses Maß an Überschreitungen zugesteht (z.B. Übertretung der Geschwindigkeit, Vorbeifahren in mäßigem Stil bei entsprechender Straßenbreite), hätte man hier den Führerschein entzogen.

Jörg

Wenn Du Dir so sicher bist, dann lass den Worten Taten folgen und erstatte Anzeige wegen des Verdachts auf Mißbrauch des Wegerechts. Oder geht es nur darum, im Blog unbewiesene Sensationsmeldungen zu bringen?

Manuel Schmitt (manitu)

Ich denke, dass eine Sensationsmeldung im kleinen St. Wendel für die meisten Leser hier wenig "sensationell" wäre.

Die Erstattung von Anzeige wäre IMHO unsinnig, denn die Polizei war vor Ort und hat den Unfall aufgenommen, damit kann die Polzei direkt über Erstattung einer Anzeige entscheiden. Ich kann da mit nicht mehr objektiven Fakten beitragen, als diese eh schon ermittelt haben.

dunni

KTW werden äußerst selten als RTW benutzt, da auch die medizinische Ausrüstung fehlt, zumindest wenns ein normgerechter KTW ist.
Und der Punkt 2 kann nicht von einer normalen RTW-Besatzung entschieden werden sondern eigentlich nur von nem Notarzt.

MIcha

Meine Zeit im Rettungsdienst ist zwar schon einige Jahre her, bei uns war der Gebrauch der Sonderzeichen aber nicht von der Art des Einsatzfahrzeugs abhängig. Die Entscheidung fällte entweder die Leitstelle oder der behandelnde Notarzt. Bei den damals ersten privaten Anbietern, sofern sie in die allgemeine Notfallversorgung integriert waren, war es genauso. Aber mittlerweile hat sich da einiges geändert.

Thomas

Nein. Die Entscheidung fällt nur genau eine Person und das ist der Fahrer. Niemand anders. Nur der Fahrer muss sich nämlich nachher verantworten, wenn etwas (wie hier) schiefgeht. Natürlich wird er sich in der Regel der Leitstelle oder dem Notarzt anschließen wenn die der Meinung sind, dass er mit Blaulich fahren sollte, aber wenn er das komplett anders sieht ist das sein Recht.

Björn R

Huhu,

vielleicht ist auch der PKW stehen geblieben als er die Sonderrechte wahrnahm und der KTW Fahrer konnte garnicht anders?
Zum anderen KTW, vielleicht haben die darauf hin den Einsatz des Unfallktw wahrgenommen und kurz gefragt ob alles in Ordnung ist?
KTWs werden z.T. auch zum Transport zwischen Kliniken eingesetzt, mit Arztbegleitung.
Also vorsichtig sein mit solchen Behauptungen.

Matze

Es gibt Gegenden in Deutschland (mir faellt zB Muenchen ein), wo ein KTW auch als First-Respeonder auf Notfealle geschickt wird. Bietet sich an, wenn der RTW von weiter weg anfeahrt und der KTW in der Naehe ist.
Nichts fuer Ungut, aber bitte mit solchen Schnellschuessen bisschen vorsichtiger sein..:-)

Tobias

Manuel, es könnte durchaus sein, dass die Nutzung von Sonder- und Wegerecht in beiden Fällen gerechtfertigt war. Im zweiten Fall hört es sich für mich zwar unwahrscheinlich an, aber zumindest im ersten würde ich das schon für möglich halten.
Ich bin selber schon ein paar Mal in die Situation gekommen, mit dem KTW mit Sondersignal unterwegs sein zu müssen. Entweder, weil es der Patientenzustand erfordert hat, oder weil wir zu einer Erstversorgung unterwegs waren, was durchaus mal vorkommen kann.

@Timo: Naja... Ich würde nicht bei einem Aufprall auf der Trage liegen wollen. ;-) Wenn der Patient richtig angeschnallt und die Trage richtig befestigt ist, hält sie zumindest auf dem Tragentisch, aber mit Stoßausgleich ist es da nicht weit her. Bei manchen RTW kann man zwar eine zusätzliche Federung einschalten, diese wirkt aber nur für vertikale Stöße (Schlaglöcher o.ä.).

björn

wo aber kein Patient im Wagen ist besteht auch keine Veranlassung die Sondersignale und Rechte in Anspruch zu nehmen.

Im Saarland haben meines Wissens private Krankentransportdienste keine First Responder Funktion und auch im St.Wendel ist die Abdeckung mit Rettungswägen mehr als ausreichen. In der Stadt sind 2 stationiert und im Landkreis insgesamt glaube ich 5.

Stefan

man sollte die schuld aber nicht generell bei den "blaulicht-fahrern" suchen. manche autofahrer verhalten sich sobald sie SoSi hören und sehen auch wie ein ziegelstein auf ecstasy. besonders lustig ist das in kreisverkehren oder in engen kreuzungen, wenn man mit der drehleiter abbiegen will. immer wieder fantastische szenen was autofahrer so für dumme manöver starten :)

Manuel Schmitt (manitu)

AFAIK sind es noch mehr, in WND mittlerweile 3, oder?

Jörg

Wo kein Patient im Wagen ist, muß man keine Sonderrechte in Anspruch nehmen? Hallo, wie lächerlich ist diese Aussage denn? Auf dem Weg zum Patienten ist also keine Eile geboten? Und völlig egal wie die Abdeckung ist, und welche Funktion da war hat, weiss hier keiner, wie die Situation nun wirklich war. Vielleicht war ja wirklich alles unterwegs und es wurde das fragliche Fahrzeug von der Leitstelle geschickt. Ein Bekannter von mir ist bei der Berufsfeuerwehr (inkl. Rettungsdienst) und auch dort kommt es oft vor, daß ein KTW zum Notfalleinsatz muß, weil nicht für alle Situationen genug RTW zur Verfügung stehen. Das was hier einige so schreiben, ist bedenklich nahe an der Verleumdung.

Stephen

... ist es eigentlich auch dann Verleumdung wenn ich als Verleumder verleumde?

Thomas

Warum? Schonmal geguckt, wie die Rettungswagen fahren? Ein RTW, der mit Blaulicht zum Krankenhaus fährt ist sehr selten. Anfahrt zum Patienten mit blau, zum Krankenhaus ohne - das ist der Normalfall. Bevor nämlich zum Krankenhaus gefahren wird, wird der Patient i.d.R. stabilisiert, höchste Eile ist also nicht mehr geboten.

Beim KTW sieht das zwar leicht anders aus, aber in dem einzigen Fall den ich bisher persönlich miterlebt habe, in dem ein KTW mit Blaulicht gefahren ist, war sicher auch die Anfahrt zum Patienten mit Blaulicht. Der Patient war Organtransplantationsempfänger und musste einen Flieger noch erreichen, sonst wäre das Organ unbrauchbar geworden.

Matthias

Bin zwar mit dem lesen dieses Beitrages ein bisschen spät dran, aber hoffentlich musst du nie Erste Hilfe bei z.B. einem schwerem Unfall leisten und die Minuten - bis der Notarzt und Rettungsdienst eintrifft - kommen dir wie Stunden vor! Vielleicht dauert es dann auch ne Stunde, weil sie ja noch!! keinen Patienten drinnen haben und deswegen ohne Sonderrechte sich durch den Feierabendverkehr und über fünf rote Ampeln quälen müssen.
Und den oder die Patienten brauchen sie dann evtl. garnicht mehr zu transportieren - dass übernimmt dann der Bestattungsdienst - natürlich ohne Blaulicht.

PiLLe

Im Übrigen sind "blaue" Fahrten auch zu Übungszwecken erlaubt. Der Organisationsleiter entscheidet dabei über die Zulässigkeit. Wenn also der Chef des privaten Unternehmens sagt "ihr dürft zu Übungszwecken mit Horn und Licht fahren", ist das legitim.

Ansonsten gilt: Wer unter Signal einen Unfall baut, hängt ganz, ganz tief in der Kacke.

Jörg

So ein Unsinn. Mit Sicherheit entscheidet nicht der Organisationsleiter sondern die §§35 und 38 der StVO. Und nach diesen ist in Anspruchnahme von Sonder- und Wegerecht nur erlaubt, wenn höchste Eile geboten ist, um z.B. Menschenleben zu retten. Das was Du skizzierst ist nicht legitim sondern schlicht ein Vergehen.

m

meine zeit beim rettungsdienst in der nachbarstadt liegt schon einige jahre zurück, aber damals war es so, dass private nur mit sondersignal fahren durften, wenn sie einen patienten im auto hatten und dann eine notfallsituation eintrat. um dem patienten die unanehmlichkeiten des umladens in einen "offiziellen" rettungswagen zu ersparen, durfte dann auch der ktw (zusammen mit dem nef) mit palimpalim in richtung krankenhaus. allerdings gab es damals einige bekannte unternehmen, die sich nicht darah hielten und die immer wieder mal leer und mit sondersignal gesehen wurden. irgendwann gab es dann sogar mal einen zweifelhaften fragebogen, keine ahnung mehr, ob vom rettungszweckverband oder vom drk, in dem beobachtete sondersignalfahrten der privaten notiert werden sollten.

wenn die regelungen heute immer noch so sind, ist es also eher unwahrscheinlich, dass ein privater ktw ohne signal und mit sondersignal unterwegs ist. da liegt manuel mit seiner vermutung wohl ziemlich richtig.

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