Skip to content

Amtshilfe der anderen Art

Ich hatte ja bereits darüber berichtet, dass die Polizei nicht immer mit der geltenden Rechtslage so vertraut ist, wie es sein sollte. Nicht selten landen hier Anfragen von übereifrigen Polizeibeamten, die uns um die Herausgabe irgendwelcher Daten von Kunden bitten bzw. "auffordern".

Solche Anfragen, hinter denen kein richterlicher Beschluss oder eine Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, werden mit einem entsprechenden Hinweis zurückgewiesen, bis die rechtliche Grundlage geschaffen ist. Bis dahin gehen keine Daten raus, ggf. werden diese durch uns für "später" sichergestellt.

Kürzlich traf bei uns ein Fax eines Polizeireviers ein, die uns um die Herausgabe von allen möglichen Daten baten. Mal wieder ohne jegliche "Autorisation". Das besonders Seltsame aber ist, dass wir in dieser Sache nicht mal hätten weiterhelfen können, wenn eine solche vorgelegen hätte. Es ging hier offenbar um Videos, die bei einem einschlägig bekannten Videoportal eingestellt wurden. Darauf zu sehen wohl eine Person, die sich in ihren Rechten verletzt gefühlt hatte und Anzeige erstattet hatte. In dem Fax wurden wir gebeten, die Videos zu löschen und Protokolle/Logs/Bestandsdaten vom Hochladenenden vorzulegen etc.

Durchaus eine interessante Vorstellung, wenn ich bei dem Portal Videos einfach löschen oder Personendaten einsehen könnte :biggrin: . Wir haben also bei dem Unterzeichner des Faxes angerufen und ihm mal eine kurze Einführung in das Internet gegeben. Er hat dann auch eingesehen, dass wir absolut der falsche Ansprechpartner wären. Wir haben ihm zu seiner Entlastung aus einem Whois-Auszug die richtige Anlaufstelle genannt.

Und wer sich jetzt fragt, wie die überhaupt auf uns kamen: Man hatte wohl beim "Geschädigten" mal eine Rechnung von uns gefunden, offenbar ist er bei uns DSL-Flatrate-Kunde. :doh:

Nachtrag
Das "Aufheben" von Informationen, die bis zum Vorliegen eines richterlichen Bechlusses etc. evtl. verloren gehen könnten, erfolgt natürlich nur dann, wenn es (z.B. von der Polizei) von uns (zu Recht) explizit verlangt wird. Die Polizei ist legitimiert, einen "kommenden" Beschluss anzukündigen und die Beweissicherung vorab zu verlangen, um zu verhindern, dass Informationen verloren gehen. Die eigentlichen Informationen gehen (s.o.) erst dann raus, wenn der Beschluss vorliegt.

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Hans-Jörg

Ich finde es richtig, daß Ihr ohne Beschluß nichts rausgebt. Falsch finde ich aber, daß Ihr dann die Daten "für später" zurücklegt. Ich finde Ihr solltet die ganz normal nach der üblichen Frist löschen, Ihr seid doch nicht Erfüllungsgehilfen für die Justiz. Dass Ihr auf so eine blosse Anfrage ohne Rechtsgrundlage hin die Daten länger speichert ist für mich jedenfalls Grund mein Geschäftsverhältnis zu Euch zu überdenken.

Manuel Schmitt (manitu)

siehe dazu auch meinen Nachtrag

Und jetzt noch ein bisschen was aus dem Nähkästchen. Du willst gar nicht wissen, wie schnell die meisten (auch große) Provider Informationen an die Polizei herausgeben - ohne, dass ein Beschluss vorliegt. Und dabei meine ich nicht, wo Du wohnst.

Die meisten kleineren bis mittleren ISPs werden ja schon "wackelig", wenn sich da ein forscher Polizeibeamter telefonisch zu Wort meldet, und wenn dann noch ein "böses Fax" kommt, dann ist es aus mit dem Recht.

Chaos

Ist halt schon irgendwie eine verquere Rechtslage, wenn mir eine Hollywoodfirma vorschreiben kann wie lange oder wie oft ich einein gekauften (naja, zumindest bezahlten) Film schauen kann,
ich im Gegenzug aber keinerlei Recht habe Provider an der Herausgabe meiner Verkehrsdaten zu hindern.

Wird bald Zeit fuer ein neus Netz. Vielleicht gibts bald wieder Mailbox-Systeme.

David

Ich denke mal, hier geht es um das Bereitstellen der Informationen (filtern, auf Datenträger packen, etc) nicht ums "länger speichern". Da ist IMHO ein unterschied.

-thh

Das sollte ja eigentlich selbstverständlich sein.

Genauso, wie selbstverständlich sein sollte, dass berechtigte polizeiliche Anfragen, bspw. nach §§ 112, 113 TKG, auch direkt beantwortet werden. ;)

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen