Freitag, 17. August 2007, 14:44
Amtshilfe der anderen Art
Ich hatte ja bereits darüber berichtet, dass die Polizei nicht immer mit der geltenden Rechtslage so vertraut ist, wie es sein sollte. Nicht selten landen hier Anfragen von übereifrigen Polizeibeamten, die uns um die Herausgabe irgendwelcher Daten von Kunden bitten bzw. "auffordern".
Solche Anfragen, hinter denen kein richterlicher Beschluss oder eine Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, werden mit einem entsprechenden Hinweis zurückgewiesen, bis die rechtliche Grundlage geschaffen ist. Bis dahin gehen keine Daten raus, ggf. werden diese durch uns für "später" sichergestellt.
Kürzlich traf bei uns ein Fax eines Polizeireviers ein, die uns um die Herausgabe von allen möglichen Daten baten. Mal wieder ohne jegliche "Autorisation". Das besonders Seltsame aber ist, dass wir in dieser Sache nicht mal hätten weiterhelfen können, wenn eine solche vorgelegen hätte. Es ging hier offenbar um Videos, die bei einem einschlägig bekannten Videoportal eingestellt wurden. Darauf zu sehen wohl eine Person, die sich in ihren Rechten verletzt gefühlt hatte und Anzeige erstattet hatte. In dem Fax wurden wir gebeten, die Videos zu löschen und Protokolle/Logs/Bestandsdaten vom Hochladenenden vorzulegen etc.
Durchaus eine interessante Vorstellung, wenn ich bei dem Portal Videos einfach löschen oder Personendaten einsehen könnte . Wir haben also bei dem Unterzeichner des Faxes angerufen und ihm mal eine kurze Einführung in das Internet gegeben. Er hat dann auch eingesehen, dass wir absolut der falsche Ansprechpartner wären. Wir haben ihm zu seiner Entlastung aus einem Whois-Auszug die richtige Anlaufstelle genannt.
Und wer sich jetzt fragt, wie die überhaupt auf uns kamen: Man hatte wohl beim "Geschädigten" mal eine Rechnung von uns gefunden, offenbar ist er bei uns DSL-Flatrate-Kunde.
Nachtrag
Das "Aufheben" von Informationen, die bis zum Vorliegen eines richterlichen Bechlusses etc. evtl. verloren gehen könnten, erfolgt natürlich nur dann, wenn es (z.B. von der Polizei) von uns (zu Recht) explizit verlangt wird. Die Polizei ist legitimiert, einen "kommenden" Beschluss anzukündigen und die Beweissicherung vorab zu verlangen, um zu verhindern, dass Informationen verloren gehen. Die eigentlichen Informationen gehen (s.o.) erst dann raus, wenn der Beschluss vorliegt.
Solche Anfragen, hinter denen kein richterlicher Beschluss oder eine Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, werden mit einem entsprechenden Hinweis zurückgewiesen, bis die rechtliche Grundlage geschaffen ist. Bis dahin gehen keine Daten raus, ggf. werden diese durch uns für "später" sichergestellt.
Kürzlich traf bei uns ein Fax eines Polizeireviers ein, die uns um die Herausgabe von allen möglichen Daten baten. Mal wieder ohne jegliche "Autorisation". Das besonders Seltsame aber ist, dass wir in dieser Sache nicht mal hätten weiterhelfen können, wenn eine solche vorgelegen hätte. Es ging hier offenbar um Videos, die bei einem einschlägig bekannten Videoportal eingestellt wurden. Darauf zu sehen wohl eine Person, die sich in ihren Rechten verletzt gefühlt hatte und Anzeige erstattet hatte. In dem Fax wurden wir gebeten, die Videos zu löschen und Protokolle/Logs/Bestandsdaten vom Hochladenenden vorzulegen etc.
Durchaus eine interessante Vorstellung, wenn ich bei dem Portal Videos einfach löschen oder Personendaten einsehen könnte . Wir haben also bei dem Unterzeichner des Faxes angerufen und ihm mal eine kurze Einführung in das Internet gegeben. Er hat dann auch eingesehen, dass wir absolut der falsche Ansprechpartner wären. Wir haben ihm zu seiner Entlastung aus einem Whois-Auszug die richtige Anlaufstelle genannt.
Und wer sich jetzt fragt, wie die überhaupt auf uns kamen: Man hatte wohl beim "Geschädigten" mal eine Rechnung von uns gefunden, offenbar ist er bei uns DSL-Flatrate-Kunde.
Nachtrag
Das "Aufheben" von Informationen, die bis zum Vorliegen eines richterlichen Bechlusses etc. evtl. verloren gehen könnten, erfolgt natürlich nur dann, wenn es (z.B. von der Polizei) von uns (zu Recht) explizit verlangt wird. Die Polizei ist legitimiert, einen "kommenden" Beschluss anzukündigen und die Beweissicherung vorab zu verlangen, um zu verhindern, dass Informationen verloren gehen. Die eigentlichen Informationen gehen (s.o.) erst dann raus, wenn der Beschluss vorliegt.
Kommentare
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Hans-Jörg
Manuel Schmitt (manitu)
Und jetzt noch ein bisschen was aus dem Nähkästchen. Du willst gar nicht wissen, wie schnell die meisten (auch große) Provider Informationen an die Polizei herausgeben - ohne, dass ein Beschluss vorliegt. Und dabei meine ich nicht, wo Du wohnst.
Die meisten kleineren bis mittleren ISPs werden ja schon "wackelig", wenn sich da ein forscher Polizeibeamter telefonisch zu Wort meldet, und wenn dann noch ein "böses Fax" kommt, dann ist es aus mit dem Recht.
Chaos
ich im Gegenzug aber keinerlei Recht habe Provider an der Herausgabe meiner Verkehrsdaten zu hindern.
Wird bald Zeit fuer ein neus Netz. Vielleicht gibts bald wieder Mailbox-Systeme.
David
-thh
Genauso, wie selbstverständlich sein sollte, dass berechtigte polizeiliche Anfragen, bspw. nach §§ 112, 113 TKG, auch direkt beantwortet werden.