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Wann fängt Weihnachten an? (2)

Vor zwei Tagen gab es einen Kommentar hier im Blog zum Text einer Weihnachtskarte, die ich vor knapp einem Jahr erhielt:
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne Genehmigung des Copyrightinhabers nicht veröffentlicht werden.(zumal derText auf dieser Seite nur verstümmelt wiedergegeben ist) Bitte den Text LÖSCHEN!
Die Karte kam damals ohne jeglichen Copyright-Vermerk als Printprodukt - ganz klar nicht als "self-made" - hier an. Anstatt die Karte zu fotographieren und das Bild zu bloggen, erlaubte ich mir, den Text zu veröffentlichen, darauf hin der Kommentar.

Nach dem obigen Hinweis nahm ich den Text natürlich sofort von der Seite und bat den Kommentator, der anscheinend Autor des Texts ist, darum, mir mitzuteilen, ob ich den Text, natürlich unter Angabe seines Namens und eines Links, weiterhin veröffentlichen dürfe. Hier die Antwort (der Ehefrau und Witwe, so lässt mich der Name des Absenders vermuten) - in Auszügen:
gerne können Sie bei mir ein unbefristetes Nutzungsrecht (...) erwerben. Als Honorar berechne ich 10,00 €. Dafür bekommen Sie den Originaltext mit Quellenvermerk. Den können Sie dann unverändert(!) in Ihren Blog setzen.

(...)

Zu der Karte ohne Copyrightvermerk: die ist auch ein "Wildwuchs im Internetdschungel".(Geben Sie die Anfangszeile dieses Gedichts in den Googlesuchlauf ein ,dann wissen Sie was ich meine.)
Ich werde das mitnichten tun. Nicht, dass ich zu geizig wäre, 10 Euro für ein Nutzungsrecht zu zahlen. Bei meinem Beitrag handelt es sich jedoch nicht um einen kommerziellen Inhalt. Hätte ich die Karte fotographiert (leider habe ich sie nicht mehr), hätte mir das keiner verbieten können.

Was mich eigentlich an der Antwort stört, ist, dass ich hier eigentlich Werbung für den Text gemacht habe und hätte. Kostenlos. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der ein oder andere Leser für seine Weihnachtskarte noch einen Text gebraucht hätte, und sich dafür beim Autor eine entgeltliche Genehmigung eingeholt hätte. Es bleibt jedem überlassen, ob er das weiterhin tun möchte.

Hier noch mal der vom Autor selbst im Kommentar angegebene Link zu seiner Webseite:

www.rolfkrenzer.de

Mir fällt dazu eigentlich nicht mehr als ein :doh: ein!

Kommentare

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Christian

Ehefrau? Vllt. darum (Zitat von der Seite):

"Rolf Krenzer, am 11. August 1936 in Dillenburg geboren, verstorben am 16.März 2007 in Greifenstein war Liedtexter und Kinder- und Jugendbuchautor."

Christian

Naja gut, vielleicht hat dich der Ton gestört, aber ganz ehrlich: Die Werbeeffekte halten sich in dem Bereich echt in Grenzen. Der Effekt ist normalerweise, dass der Text sich ohne Autorenangabe verbreitet und ggf. "kreativ" weiterbearbeitet wird. Da hat kein Autor was davon.

Manuel Schmitt (manitu)

Deswegen hätte ich den Beitrag selbstverständlich ergänzt um Namen, um einen Copyright-Hinweis und auch weitere Details.

Ich bin der festen Überzeugung, dass ein solcher positiver Blog-Beitrag über einen solchen Text viel positive Aufmerksamkeit erzeugt, und zudem hätte er auf den urheberrechtlich geschützten Charakter hingewiesen. Die Vorstellung, alle im Umlauf befindlichen "kreativen" Verarbeitungen des Texts zu eliminiern, ist utopisch. Da geht man doch besser anders heran. Findest Du nicht?

Auke

Im Übrigen hat das archive.org wohl vorausgesehen und genau am 6. Dezember 2006 eine Version deiner Webseite gespeichert. Interessierte werden den Text finden.

McDuck

Fällt wohl unter die Abteilung "gierige Erben". Ob der verstorbene Urheber auch so "geschäftstüchtig" gewesen wäre?

Manuel Schmitt (manitu)

Ich glaube nicht, dass es hier in irgendeiner Form um finanzielle Dinge geht, dafür sind 10 Euro dann doch etwas wenig. Ich vermute hier mehr, dass das Werk in der Vergangenheit oft missbraucht wurde, und nun jeder über einen Kamm geschoren wird.

Hans

Sorry, Manuel, aber das ist unglaublich peinlich wie Du Dich hier aufführst. Die Freiwildmentalität was urheberrechtlich geschützte Werke angeht, nimmt unheimliche Maße an. Auch für Dich der Hinweis, dass es keinerlei Urheberrechtsangabe oder "Copyright"-Hinweis benötigt, damit ein Werk entsprechend geschützt ist. Leider zeugt Dein Beitrag von einem durch und durch verankerten fehlenden Unrechtsbewußtsein was den Klau von geschützten Werken angeht.

Du hast sicher nichts dagegen, wenn ich Dein Weblog samt Texten kopiere und mit Werbung garniert anderswo einstelle?

Hans

Achso und die Behauptung dass Du eine Fotografie der Karte hättest verbreiten dürfen ist hanebüchener Unsinn. Es ist keineswegs erlaubt Fotografien urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einwilligung der Urhebers zu verbreiten. Bitte mach Dich doch mit der Rechtslage vertraut und sei dankbar, dass der Rechteinhaber in diesem Fall Dich nicht gleich auf Schadensersatz belangt hat, das hätte er rechtlich problemlos gekonnt und wäre vor jedem Gericht damit durchgekommen. Und dann hätte das nicht nur 10 EUR gekostet sondern viele hundert.

Also: Nächstes Mal erstmal RICHTIG über die Rechtslage informieren und hier nicht so einen peinlichen Quatsch posten.

Manuel Schmitt (manitu)

Ach ja? Auf welche Rechtsgrundlage stützt Du Dich denn bei dieser Behauptung?

Manuel Schmitt (manitu)

Ein kleiner Nachtrag: Ich stütze mich bei meinen Behauptungen auf

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__51.html

Da mein Blog in keinerlei wirtschaftlich entgegengesetzten Verhältnis zu den Werken des Urhebers steht, sprich ich nicht davon profitiere, wenn ich das Werk veröffentliche, sondern dies in einem Tagebuch-Umfeld tue, glaube ich definitiv nicht, dass "jedes Gericht" mich hierbei zu erheblichen "Schadensersatzforderungen" verurteilt hätte (ich stimme Dir in soweit zu, dass es sicherlich mindestens ein Gericht gegeben hätte, und sei es das AG München). Da die Forderung des Urhebers bzw. der Rechts-Nachfolger aber selbst nur 10 Euro gewesen wäre, bin ich gespannt, wie Du mir erklärst, wie man hier von Schadensersatz sprechen soll.

Ein anderes, ähnlich gelagertes Beispiel. Ein Rechteinhaber in der Musik muss es hinnehmen, wenn die Presse die Lyrics seines kompletten Liedes abdruckt und dabei noch zerreißt. Obwohl es sein kann, dass ihm dadurch wirklich Umsätze (z.B. Verkauf von Booklets etc.) verloren gehen.

Meine Meinung: Hier wird hier das Zitat einer Weihnachtskarte mit dem massenhaften Verletzen von Urheberrechten im kommerziellen Sinne gleichgesetzt.

Hans

Man merkt, dass Du kein Jurist bist. Das von Dir angeführte Zitatrecht geht nicht einmal ansatzweise so weit wie Du glaubst. Ein Zitat ist nur in sehr geringem Umfang möglich, wobei das von der Nutzung abgeht. Hättest Du z.B. jetzt eine sprachwissenschaftliche Analyse des Textes verfasst, sähe das ganze sicher anders aus, aber Du hast lediglich den Text zitiert weil er Dir gefiel und bist dabei sehr weit über das Erlaubte i.S.d. §51 UrhG hinausgeschossen.

Warum kannst oder willst Du das nicht einsehen, daß Du einen Fehler gemacht hast? Da hilft es auch nicht wie ein trotziges Kind kräftig mit dem Fuß aufzustampfen und zu schimpfen, so wie Du es gerade machst. Wahre Größe wäre gewesen, einzusehen einen Fehler zu machen, sich zu entschuldigen und dem Urheberrechtsinhaber nicht nur 10 EUR sondern 100 EUR zu zahlen (und das kannst Du Dir sicher leisten).

Urheberrechtlich geschützte Werke sind kein Freiwild und gerade solche kleinen Werkschaffenden die ihre Werke oft nur in geringem Umfang und Rahmen betreiben, werden durch unüberlegtes Kopieren massiv geschädigt. Schon der Respekt vor anderem Menschen gebietet eigentlich, dass man ihre Rechte und Wünsche respektiert.

Hans

Die Rechtslage ergibt sich aus den Gesetzen zum Urheberrecht. So schwer ist das doch wohl nicht zu begreifen, oder? Wenn Du ein Foto von einem urheberrechtlich geschützten Werk machst (sofern es nicht dauerhaft im öffentlichen Raum angebracht ist), dann unterliegt das Bild zweierlei Urheberrecht. Einmal Deinem als Urheber der Fotografie, zum anderen aber auch dem des Urhebers des Ursprungswerk. Wie gesagt, es gibt nur explizite Ausnahmen für Werke die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen womit sich im Umkehrschluß ergibt, daß Deine angedachte Verbreitung eines Fotos der Karte die Rechte des Urhebers der Karte verletzt.

Eigentlich muß man auch nur mal für 5 Cent nachdenken um darauf zu kommen. Du würdest doch wohl auch keinen Zeitschriftenartikel abfotografieren und dann glauben, daß Du die Fotos frei verbreiten dürftest (zumindest hoffe ich mal, dass Du so bloed nicht bist). Warum glaubst Du also, dass dies für andere urheberrechtlich geschützte Werke anders sein soll? Du darfst ja auch keine Gemälde fotografieren und die Fotos verbreiten.

Und wenn Du das immer noch nicht einsehen willst, dann lies doch mal http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Schutz_f.C3.BCr_Reproduktionen

Aber vermutlich behauptest Du jetzt eh wieder, daß die bei Wikipedia keine Ahnung hätten. Eigentlich schade, daß der Rechteinhaber der Karte nicht direkt einen Anwalt auf Dich gehetzt hat, es scheint mir, dass Du ganz dringend mal einen Denkzettel brauchst. Und das ohne Dir (eigentlich) was böses zu wollen, aber Deine mangelnde Einsicht ist echt traurig.

Chris

Also mal ggaaaaaaaaaanz ruhig alle zusammen. Ich glaube, dass hier irgendwieein Mißverständniß zwischen allen "Parteien" herrscht. So wie mir das scheint haben wohl die "Gegner" von Manuel durchaus recht, weil Manuel das was er eigentlich meint nicht so bzw richtig formuliert hat.

Ich glaube, dass Manuel mit diesem Blogbeitrag eigentlich aussagen wollte, daß der Urheber selbstverständlich das Recht hat, das Zitat (whatever es nun auch ist) entfernen zu lassen, und für eine evtl. Wiedereröffnung Geld zu verlangen, aber daß er der Meinung ist, mit der ursprünglichen Veröffentlichung als Wiedergabe einer Weihnachtskarte, die er ja bekommen hat, an sich keinen Fehler gemacht zu haben.

Leute, ich versuche ja wirklich Neutral zu sein. Aber ich stelle mir gerade vor, dass ich eine Weihnachtskarte bekomme, die mir gut gefällt, und die ich bloggen möchte. Und es steht nicht drauf, wer die Urheberrechte an dem Dings hat. Ich fände es fatal wenn ich mich bei solch simplen Dingen in einem Blog der Gefahr aussetzen würde, abmahnfähig oder gar schadensersatzpflichtig zu sein.

Dein Beispiel mit der Zeitschrift. Wo endet denn das Urheberrecht und wo beginnt die eigene Freiheit? Darf ich das Cover einer Zeitung noch auf dem Tisch liegen haben oder nicht? Oder darf nur ein bestimmter Teil zu sehen sein? Muss noch etwas anderes darauf sein?

Oder hat das nicht auch etwas damit zu tun in welchem Zusammenhang eine solches Zitat gemacht wird? Ob das jetzt eine Fotographie der Karte ist oder nicht ist ja jetzt vom Prinzip her vollkommen wurst. Wenn jemand das tut weil er damit sein Privatleben anderen zeigt, dann ist das jawohl absolut nachvollziehbar. Ob er das nun im privaten Kreis oder eben in seinem Blog tut! Dem Urheber geht ja dadurch NICHTS verloren, nur weil es jemand schon mal gesehen hat, oder?

Ich finde, hier wird wegen ein paar Zeilen Text, der schließlich bereits veröffentlicht ist, viel zu viel Wind gemacht. Wenn der Text an auch nur irgendeiner Stelle im Internet bereits legal steht, dann kann das schließlich jeder frei einsehen. Wenn Manuel also einen Link dorthin gesetzt hätte, hätte der Autor / Urheber ja auch nicht mehr an Geld gehabt. Zitiert man es nun, soll es plötzlich eine Verletzung sein? Irgendwie widerspricht das den Kerngedanken des Internets...

My (viele) Centz

Ein Parteiischer

ich gebe zu ich bin parteiisch wiel ich dieses blog regelmäßig lese und es sehr mag.
ich finde das argument von chris bzgl. der bereits erfolgten veröffentlichung eigentlich treffend. wenn der text irgendwo im internet legal veröffentlich ist dann hat darauf jeder freien zugriff wieso sollte manuel eine schutzgebühr zahlen wenn er es selbst ins blog stellt anstatt einfach einen link dahin zu posten?

Hans (aber nicht der Hans)

Du hast es doch gerade selbst geschrieben. Das Gedicht ist doch bereits legal im Internet veröffentlicht und damit entfällt doch genau das Argument von Dir! Es ist dauerhaft im öffentlichen Raum angebracht. Damit kann jeder hingehen und es fotographieren und weiterveröffentlichen, sofern die Quellenangabe stimmt. Und die hatte Manuel seinerzeit nicht anbringen können, weil die Karte ja keinen Hinweis trug, und alle anderen veröffentlichten Quellen scheinen ihren Copyrighthinweis erst nach dem Tod des Urhebers bekommen zu haben (sonsts stünde da ja nicht xxx ERBEN). Ich finde Du prasselst hier auf Manuel ein, weil Du selbst ein Problem mit sowas gehabt hast, aber dmals wohl kein Recht bekommen hast, oda?

Manuel Schmitt (manitu)

Zum einen. Mir ist durchaus bewußt, dass das Anbringen oder Fehlen des "(c)" etc. keinerlei Einfluss auf ein Urheberrecht hat. Ich glaube, ich bin Jurist genug, um das zu wissen ;-)

Zum Unrechtsbewußtsein. Es fehlt mir definitiv nicht daran, sonst würde ich nicht die Anonymität hier im Blog an jeder erdenklichen Stelle wahren. Mein Judiz allerdings (und das bestätigt auch die gängige Rechtssprechung) sagt mir, dass es nicht die Rechte eines Urhebers verletzt, wenn ich eine solche Karte textuell oder in bildlicher Form in meinem journalistisch-ähnlichen Angebot (mein Blog) veröffentliche.

David

Die rechtliche Situation mal beiseite gelassen, kommen mir die 10 Euro ein wenig wie eine Schutzgebühr vor. Und als solche halte ich das gar keine so schlechte Idee, um den "Wildwuchs" des Werkes ein wenig einzudämmen.

Wäre wirklich der Bereicherungsgedanke dominierte, wäre das ganze vermutlich deutlich anders abgelaufen (mit Anwalt, kostenbewehrter Abmahnung usw.).

Kein Grund den Beleidigten zu spielen ;-)

Manuel Schmitt (manitu)

Da waren wir beide wohl zur selben Zeit beim selben Gedanken :-)

Noch etwa zum Thema Wildwuchs. Das kommt auf die Ausrichtung des Werkes an. Normalerweise ist jeder Autor ja daran interessiert, dass sein Werk sich "verbreitet". Entweder mit oder ohne (berechtigtem!) finanziellem Gedanke.

David

Gar keine Frage, aber ich habe auch volles Verständnis dafür, wenn man gewisse Ansprüche an die Verbreitung stellt (unverfälschte Wiedergabe inkl. Hinweis auf den Urheber).

Dass Du diesen Ansprüchen nach dem Hinweis auch gern ohne Schutzgebühr gerecht würdest, ehrt dich. Ein großes Problem an der beschriebenen Vorgehensweise sehe ich aber nicht, sehe es eher als relativ sympathisch an.

Hannes

Was soll denn bitte ein "Copyrightinhaber" sein? In Deutschland gibt es kein "Copyright".

Marco

jetzt fangen wir aber an haare zu spalten, nich?

Hannes

Das ist keine Haarspalterei, sondern einfach Fakt.

Marco

wann wirst du das denn dem bundestag mitteilen (http://www.bundestag.de/interakt/impressum/index.html), oder den 76.500.000 anderen deutschen Seiten, die den Begriff verwenden? (Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 76.500.000 für Copyright. (0,23 Sekunden, http://www.google.de/search?as_q=Copyright&hl=de&num=10&btnG=Google-Suche&as_epq=&as_oq=&as_eq=&lr=&cr=countryDE&as_ft=i&as_filetype=&as_qdr=all&as_occt=any&as_dt=i&as_sitesearch=&as_rights=&safe=images), oder den wikipedia-artikel korrigieren?

Philipp

1) Das Internet lügt.

2)de.wikipedia.org/wiki/Copyright sagt
Das Copyright [ˈkɒpiɹaɪt] (englisch copy = Kopie, right = Recht) ist die angloamerikanische Bezeichnung für das Immaterialgüterrecht an geistigen Werken. Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten.

Marco

richtig. und dennoch weiss jeder, was damit gemeint ist. wo also liegt dein problem?

Philipp

Manuel, du hast den Text eines anderen Urhebers veröffentlicht und wurdest von den Rechteinhabern, aufgefordert, den Text zu löschen. Der Rechteinhaber war sogar so nett, dir nicht gleich eine Abmahnung oder dergleichen ins Haus zu schicken.

Jetzt werde bitte nicht pampig und veröffentliche bitte nicht gleich auch noch den Schriftverkehr, um den Rechteinhaber öffentlich bloßzustellen. Die Mail war sicherlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Dein Blog ist kein Unbekanntes. Du hast mehrere tausend Leser.

Manuel Schmitt (manitu)

Ich möchte keinen bloßstellen. Ich versuche, halbwegs neutral darüber zu berichten.

Überleg es mal so herum: Ich habe mir selbst damit ja keinen Gefallen getan. Die Mehrheit der Leser ist (wie zu erwarten) sicherlich auf der Seite des Rechteinhabers. Und dennoch darf ich ja meine Meinung dazu sagen. Die Frau hat von Seiten des Gesetzes 100%ig Recht, nicht zuletzt deswegen habe ich den Inhalt des Gedichts sofort entfernt.

Den Kommentar mitsamt Link habe NICHT ICH verfasst, somit hat sie sich ja selbst zu erkennen gegeben. Ich habe also von der Sache her nicht mehr veröffentlicht als sie selbst bereits geschrieben und damit "freigegeben" hat.

Philipp

Das mit dem Text selber kann ich nicht beurteilen (z.B. in wie weit man zitieren darf und so)

Aber du schriebst:
Hier die Antwort (der Ehefrau und Witwe, so lässt mich der Name des Absenders vermuten):

und hast dann den Brief zitiert und ihn damit erst veröffentlicht.

Naja, ich würde es nicht wollen, dass meine Korrespondenz plötzlich in irgendwelchen Blogs landet, aber: Deine Sache.

Manuel Schmitt (manitu)

Okay, vielleich nicht als Zitat, aber wie hätte ich den Inhalt denn noch anders umschreiben können, ohne den Gehalt der E-Mail zu verändern?

Im Prinzip ist das ja nichts anderes, als wenn eine Zeitschrift/Zeitschrift/TV-Sendung die Rechtfertigung eines getesteten Unternehmens abdruckt, und da geht es ja sogar um "viel mehr" (wirtschaftliche Interssen etc.)

Woo

hmm.. "Ich mache sogar noch Werbung fuer den Autor" ist doch dieses Standardargument, das immer wieder von der Mordkopierfraktion ins Feld gefuehrt wird. Das klingt aus deren Mund recht laecherlich - wenn das der Chef eines ISP sagt, der eigentlich in Internetrecht und Urhebersachen einigermassen firm sein sollte, dann ist das nur noch traurig.
Geistiges Eigentum ist anzuerkennen - erst recht wenn die Schoepfungshoehe so deutlich ist dass man den Inhalt weitererzaehlen moechte.

Manuel Schmitt (manitu)

Wenn Du von Schöpfungshöhe sprichst, was sagst Du denn dann zum Zitatrecht?

Nochmal: Wir reden hier über eine WEIHNACHTSKARTE, die ICH bereits bekommen habe. Ich dürfte Sie also Deiner Meinung nach jedem in die Hand drücken und zeigen, nicht aber hier im Blog kollektiv?

Hans

Ja, Du hast das richtig erkannt. Du darfst die physikalisch vorhandene Karte rumzeigen, weil es sich hierbei um ein Original handelt, welches mit Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers erzeugt wurde (hoffentlich). Wenn Du ein Foto im Blog verbreitest, ist das eine Kopie ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers.

Ich frage mich, ob Du wirklich so naiv bist, oder ob Du nur so tust. Wenn Du eine CD kaufst, kannst Du sie ja auch Freunden und Bekannten zeigen oder gar ausleihen, so daß sie sich anhören können. Trotzdem darfst Du sie nicht im Netz "rumzeigen" indem Du MP3s hochlädst. Wie kommst Du also darauf, daß das bei einer Grusskarte anders ist?

Ich verstehe es wirklich nicht, wie gesagt, entweder bist Du massiv naiv oder Du tust nur so weil Du einen Fehler bzw. Gedankenlosigkeit nicht eingestehen willst.

Ein Nichtjurist

Hey Hans. Das mit der CD verstehe ich. Aber stell Dir mal vor, Du bekommst ein Bild geschenkt. Da darfst Du doch ein Foto von machen und an Bekannte schicken. Es kann Dir ja schlecht einer vorschreiben, dass Du das Bild per Post verschicken mussst, oder?

Welchen Unterschied macht es also, wenn der Hostblogger die Karte fotographiert und die Datei jedem, der sie sehen möchte, per Mail zuschickt, anstatt sie hier zu veröffentlichen?

Ich verstehe einfach nicht, wieso dem Urheber hier etwas durch die Lappen geht, sprich wieso er finanziell dadurch geschädigt werden soll?

Kerstin

Mich wundert ja langsam gar nichts mehr aber so eine Logik ist wirklich klasse. Das neue XY-Album der Band XYZ stelle ich dann mal komplett auf meine Homepage. Mit Quellenangabe und vielleicht ein paar Links zu Musicshops. Damit mach ich ja Werbung für die CD, versteh gar nicht wie da jemand was dagegen haben könnte...

Da macht die Dame alles richtig, haut nicht mit der Anwaltkeule drauf, und trotzdem findet sich noch jemand der das billigst durch den Kakao ziehen muss. Als wäre das nicht genug, siniert man dann noch seelenruhig darüber wie man den Text hätte abbilden können, ohne das der Autor etwas dagegen tun könnte. Respektlos ist das.

>>Normalerweise ist jeder Autor ja daran interessiert, dass sein Werk sich "verbreitet".

Kerstin

>>Normalerweise ist jeder Autor ja daran interessiert, dass sein Werk sich "verbreitet".

Kerstin

Normalerweise ist jeder Autor ja daran interessiert, dass sein Werk sich "verbreitet"
Du hast also nichts dagegen wenn ich Deine Blogeinträge jetzt mit Quellenangabe anderweitig "verbreite"?


PS: Die Blogsoftware hat was gegen gewisse Zeichen und schneidet den Text ohne Meldung ab, mal bitte zusammenfügen, Danke.

Manuel Schmitt (manitu)

Wenn Du schreibst

"Der Hostblogger schreibt

(...)
"

und setzt sogar freundlicherweise noch einen Link, was ist daran falsch? Es ist einer der Kerngedanken von Web 2.0!

Vielleicht habe ich den ursprünglichen Sachverhalt nicht ausreichend deutlich gemacht. Ich habe vor 1 Jahr eine Weihnachtskarte bekommen. Deren Inhalt habe ich hier wiedergegeben. Ich habe mir NICHT irgendwo Zitate aus dem Internet besorgt und hier abgedruckt!

tolki

Um es den Juristen mal recht zu machen:
bei deiner Schilderung des Textes handelt es sich nicht um ein Zitat i.S. § 51 UrhG. Der Text ist nämlich ein erheblicher Teil des Werkes.

Eine solch lange Passage aus einem Buch zu veröffentlichen ist sicher als Zitat zu sehen. Nicht aber wenn über die Hälfte eines Textes preisgegeben werden.

"Wäre doch für ihn nur Werbung" ist genauso zu belächeln wie falsch.
... naja, ein gewisser Werbeeffekt ist da natürlich schon. Bei geistigem Eigentum geht es ja aber gerade um die kommerzielle Verwertung.
Beispiel: Der IPod hat einen Materialwert von 15 Euro, kosten ja auch einige günstigere Modelle. Jetzt geh´ ich doch aber nicht ins nächste Geschäft, hole mir einen IPod, schmeiß 15 Euro auf den Tresen und sag '... der Rest ist für die Werbung!'

Bei der Postkarte ist das genauso. Sie kostet meinetwegen 1 Euro.
Jetzt kann man die 10 000 Mal verkaufen, dabei setzt man also 10 000 Euro um.
Alternativ (nach Modell 'Schmitt' ;)) bezahlen 7 500 Kunden aber nicht, sondern laufen 'Werbung'.
Cool für die Kunden, schlecht für Herrn Hartz ...

Rechtlich ist es da völlig unerheblich (zumindest in Deutschland, wahrscheinlich anders im Kongo ...) ob du einer der 7 500 Kunden bist oder ein einziger Kunde. Der Urheber hat ein Recht auf Bezahlung!

Dementsprechend obliegt es ihm, dir die Veröffentlichung zu erlauben oder nicht.

Ich kenne solche beratungsresistenten Kunden, die dann meinen, meine Urheberrechte gelten im Einzelfall nicht ... da hab ich meinem Anwalt und mir glaub ich schon nen Fiat mit finanziert ;)

akbwl

Vor allem wird Dir kaum jemand glauben, dass das Bolg einen nicht-kommerziellen Charakter hat. Du bewirbst darin unter anderem die Produkte Deiner Firma. Wenn jemand nun nach dem Text sucht und deshalb auf Deiner Homepage landet, hat zuerst Manitu etwas durch diese im Blog stattfindende Werbund.

Manuel Schmitt (manitu)

Ich bewerbe hier definitiv keine unser Produkte. Vor allem nutze ich dieses Zitat in keinerlei Zusammenhang mit meinem Unternehmen, sondern schreibe hier privat.

Das Blog hat keinerlei direkten Bezug zu manitu, außer einigen wenigen Links. Im Prinzip nicht mehr oder weniger Links z.B. zu Shopblogger etc.

Anonym

Keine Werbung? Nur eine kleine Auswahl:
http://www.hostblogger.de/blog/archives/2493-DSL-Webhosting-Rootserver-Serverhousing.html
http://www.hostblogger.de/blog/archives/2478-Debian-64-bit.html
http://www.hostblogger.de/blog/archives/2458-Tresorplatz-zu-mieten.html
http://www.hostblogger.de/blog/archives/2484-Gebrauchte-Workstations-Update-2.html

Das Blog als Werbung (oder PR, Imagepflege,..) zu nutzen, ist ja nichts falsches. Man sollte es sich halt nur eingestehen. Der Shopblogger macht es ja auch nicht anders. Er verweist schließlich oft genug auf seinen Online-Shop (ich sag nur Zotter).
Außerdem stehen der Blogeintrag mit dem Gedicht nicht für sich alleine, sondern als Teil des Blogs, das eine gelungene PR für Deine Firma ist. Ob das Ursprünglich so geplant war, sei dahingestellt. Das macht den Blog als solches ja nicht schlecht.
Das Frage ich micht übrigens auch beim Lawblog immer wieder. Im Impressum ist es als rein privates Blog deklariert. Es hat aber mit sicherheit Auswirkungen auf seine Tätigkeit. Seine Vorträge auf diversen Kongressen kommen sicher nicht von ungefähr. Bei Frosta geben sie es wenigstens zu...

Manuel Schmitt (manitu)

Okay, dann haben wir beide vielleicht ein anderes Verständnis von werbend. Wenn das Deine Definition von einem werbenden Firmen-Blog ist, dann stimme ich Dir zu.

In meinen Augen sind obige Links nichts anderes als weiterführende Informationen zum Gehalt von Blog-Beiträgen, die sich ggf. jeder sowieso selbst gesucht hätte, sprich ich erleichtere hier lediglich den Zugriff auf Informationen.

tolki

ähhhh... also hier wird das recht gut definiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Werbung#Definitionen

im tenor ziemlich genau das, was der volksmund sagt:
kunden-INFORMATION

Kerstin

"sprich ich erleichtere hier lediglich den Zugriff auf Informationen."

ja ne, is klar ;)

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