Dienstag, 13. November 2007, 08:44
Wann fängt Weihnachten an? (2)
Vor zwei Tagen gab es einen Kommentar hier im Blog zum Text einer Weihnachtskarte, die ich vor knapp einem Jahr erhielt:
Nach dem obigen Hinweis nahm ich den Text natürlich sofort von der Seite und bat den Kommentator, der anscheinend Autor des Texts ist, darum, mir mitzuteilen, ob ich den Text, natürlich unter Angabe seines Namens und eines Links, weiterhin veröffentlichen dürfe. Hier die Antwort (der Ehefrau und Witwe, so lässt mich der Name des Absenders vermuten) - in Auszügen:
Was mich eigentlich an der Antwort stört, ist, dass ich hier eigentlich Werbung für den Text gemacht habe und hätte. Kostenlos. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der ein oder andere Leser für seine Weihnachtskarte noch einen Text gebraucht hätte, und sich dafür beim Autor eine entgeltliche Genehmigung eingeholt hätte. Es bleibt jedem überlassen, ob er das weiterhin tun möchte.
Hier noch mal der vom Autor selbst im Kommentar angegebene Link zu seiner Webseite:
www.rolfkrenzer.de
Mir fällt dazu eigentlich nicht mehr als ein ein!
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne Genehmigung des Copyrightinhabers nicht veröffentlicht werden.(zumal derText auf dieser Seite nur verstümmelt wiedergegeben ist) Bitte den Text LÖSCHEN!Die Karte kam damals ohne jeglichen Copyright-Vermerk als Printprodukt - ganz klar nicht als "self-made" - hier an. Anstatt die Karte zu fotographieren und das Bild zu bloggen, erlaubte ich mir, den Text zu veröffentlichen, darauf hin der Kommentar.
Nach dem obigen Hinweis nahm ich den Text natürlich sofort von der Seite und bat den Kommentator, der anscheinend Autor des Texts ist, darum, mir mitzuteilen, ob ich den Text, natürlich unter Angabe seines Namens und eines Links, weiterhin veröffentlichen dürfe. Hier die Antwort (der Ehefrau und Witwe, so lässt mich der Name des Absenders vermuten) - in Auszügen:
gerne können Sie bei mir ein unbefristetes Nutzungsrecht (...) erwerben. Als Honorar berechne ich 10,00 €. Dafür bekommen Sie den Originaltext mit Quellenvermerk. Den können Sie dann unverändert(!) in Ihren Blog setzen.Ich werde das mitnichten tun. Nicht, dass ich zu geizig wäre, 10 Euro für ein Nutzungsrecht zu zahlen. Bei meinem Beitrag handelt es sich jedoch nicht um einen kommerziellen Inhalt. Hätte ich die Karte fotographiert (leider habe ich sie nicht mehr), hätte mir das keiner verbieten können.
(...)
Zu der Karte ohne Copyrightvermerk: die ist auch ein "Wildwuchs im Internetdschungel".(Geben Sie die Anfangszeile dieses Gedichts in den Googlesuchlauf ein ,dann wissen Sie was ich meine.)
Was mich eigentlich an der Antwort stört, ist, dass ich hier eigentlich Werbung für den Text gemacht habe und hätte. Kostenlos. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der ein oder andere Leser für seine Weihnachtskarte noch einen Text gebraucht hätte, und sich dafür beim Autor eine entgeltliche Genehmigung eingeholt hätte. Es bleibt jedem überlassen, ob er das weiterhin tun möchte.
Hier noch mal der vom Autor selbst im Kommentar angegebene Link zu seiner Webseite:
Mir fällt dazu eigentlich nicht mehr als ein ein!
Kommentare
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Christian
"Rolf Krenzer, am 11. August 1936 in Dillenburg geboren, verstorben am 16.März 2007 in Greifenstein war Liedtexter und Kinder- und Jugendbuchautor."
Christian
Manuel Schmitt (manitu)
Ich bin der festen Überzeugung, dass ein solcher positiver Blog-Beitrag über einen solchen Text viel positive Aufmerksamkeit erzeugt, und zudem hätte er auf den urheberrechtlich geschützten Charakter hingewiesen. Die Vorstellung, alle im Umlauf befindlichen "kreativen" Verarbeitungen des Texts zu eliminiern, ist utopisch. Da geht man doch besser anders heran. Findest Du nicht?
Auke
McDuck
Manuel Schmitt (manitu)
Hans
Du hast sicher nichts dagegen, wenn ich Dein Weblog samt Texten kopiere und mit Werbung garniert anderswo einstelle?
Hans
Also: Nächstes Mal erstmal RICHTIG über die Rechtslage informieren und hier nicht so einen peinlichen Quatsch posten.
Manuel Schmitt (manitu)
Manuel Schmitt (manitu)
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__51.html
Da mein Blog in keinerlei wirtschaftlich entgegengesetzten Verhältnis zu den Werken des Urhebers steht, sprich ich nicht davon profitiere, wenn ich das Werk veröffentliche, sondern dies in einem Tagebuch-Umfeld tue, glaube ich definitiv nicht, dass "jedes Gericht" mich hierbei zu erheblichen "Schadensersatzforderungen" verurteilt hätte (ich stimme Dir in soweit zu, dass es sicherlich mindestens ein Gericht gegeben hätte, und sei es das AG München). Da die Forderung des Urhebers bzw. der Rechts-Nachfolger aber selbst nur 10 Euro gewesen wäre, bin ich gespannt, wie Du mir erklärst, wie man hier von Schadensersatz sprechen soll.
Ein anderes, ähnlich gelagertes Beispiel. Ein Rechteinhaber in der Musik muss es hinnehmen, wenn die Presse die Lyrics seines kompletten Liedes abdruckt und dabei noch zerreißt. Obwohl es sein kann, dass ihm dadurch wirklich Umsätze (z.B. Verkauf von Booklets etc.) verloren gehen.
Meine Meinung: Hier wird hier das Zitat einer Weihnachtskarte mit dem massenhaften Verletzen von Urheberrechten im kommerziellen Sinne gleichgesetzt.
Hans
Warum kannst oder willst Du das nicht einsehen, daß Du einen Fehler gemacht hast? Da hilft es auch nicht wie ein trotziges Kind kräftig mit dem Fuß aufzustampfen und zu schimpfen, so wie Du es gerade machst. Wahre Größe wäre gewesen, einzusehen einen Fehler zu machen, sich zu entschuldigen und dem Urheberrechtsinhaber nicht nur 10 EUR sondern 100 EUR zu zahlen (und das kannst Du Dir sicher leisten).
Urheberrechtlich geschützte Werke sind kein Freiwild und gerade solche kleinen Werkschaffenden die ihre Werke oft nur in geringem Umfang und Rahmen betreiben, werden durch unüberlegtes Kopieren massiv geschädigt. Schon der Respekt vor anderem Menschen gebietet eigentlich, dass man ihre Rechte und Wünsche respektiert.
Hans
Eigentlich muß man auch nur mal für 5 Cent nachdenken um darauf zu kommen. Du würdest doch wohl auch keinen Zeitschriftenartikel abfotografieren und dann glauben, daß Du die Fotos frei verbreiten dürftest (zumindest hoffe ich mal, dass Du so bloed nicht bist). Warum glaubst Du also, dass dies für andere urheberrechtlich geschützte Werke anders sein soll? Du darfst ja auch keine Gemälde fotografieren und die Fotos verbreiten.
Und wenn Du das immer noch nicht einsehen willst, dann lies doch mal http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Schutz_f.C3.BCr_Reproduktionen
Aber vermutlich behauptest Du jetzt eh wieder, daß die bei Wikipedia keine Ahnung hätten. Eigentlich schade, daß der Rechteinhaber der Karte nicht direkt einen Anwalt auf Dich gehetzt hat, es scheint mir, dass Du ganz dringend mal einen Denkzettel brauchst. Und das ohne Dir (eigentlich) was böses zu wollen, aber Deine mangelnde Einsicht ist echt traurig.
Chris
Ich glaube, dass Manuel mit diesem Blogbeitrag eigentlich aussagen wollte, daß der Urheber selbstverständlich das Recht hat, das Zitat (whatever es nun auch ist) entfernen zu lassen, und für eine evtl. Wiedereröffnung Geld zu verlangen, aber daß er der Meinung ist, mit der ursprünglichen Veröffentlichung als Wiedergabe einer Weihnachtskarte, die er ja bekommen hat, an sich keinen Fehler gemacht zu haben.
Leute, ich versuche ja wirklich Neutral zu sein. Aber ich stelle mir gerade vor, dass ich eine Weihnachtskarte bekomme, die mir gut gefällt, und die ich bloggen möchte. Und es steht nicht drauf, wer die Urheberrechte an dem Dings hat. Ich fände es fatal wenn ich mich bei solch simplen Dingen in einem Blog der Gefahr aussetzen würde, abmahnfähig oder gar schadensersatzpflichtig zu sein.
Dein Beispiel mit der Zeitschrift. Wo endet denn das Urheberrecht und wo beginnt die eigene Freiheit? Darf ich das Cover einer Zeitung noch auf dem Tisch liegen haben oder nicht? Oder darf nur ein bestimmter Teil zu sehen sein? Muss noch etwas anderes darauf sein?
Oder hat das nicht auch etwas damit zu tun in welchem Zusammenhang eine solches Zitat gemacht wird? Ob das jetzt eine Fotographie der Karte ist oder nicht ist ja jetzt vom Prinzip her vollkommen wurst. Wenn jemand das tut weil er damit sein Privatleben anderen zeigt, dann ist das jawohl absolut nachvollziehbar. Ob er das nun im privaten Kreis oder eben in seinem Blog tut! Dem Urheber geht ja dadurch NICHTS verloren, nur weil es jemand schon mal gesehen hat, oder?
Ich finde, hier wird wegen ein paar Zeilen Text, der schließlich bereits veröffentlicht ist, viel zu viel Wind gemacht. Wenn der Text an auch nur irgendeiner Stelle im Internet bereits legal steht, dann kann das schließlich jeder frei einsehen. Wenn Manuel also einen Link dorthin gesetzt hätte, hätte der Autor / Urheber ja auch nicht mehr an Geld gehabt. Zitiert man es nun, soll es plötzlich eine Verletzung sein? Irgendwie widerspricht das den Kerngedanken des Internets...
My (viele) Centz
Ein Parteiischer
ich finde das argument von chris bzgl. der bereits erfolgten veröffentlichung eigentlich treffend. wenn der text irgendwo im internet legal veröffentlich ist dann hat darauf jeder freien zugriff wieso sollte manuel eine schutzgebühr zahlen wenn er es selbst ins blog stellt anstatt einfach einen link dahin zu posten?
Hans (aber nicht der Hans)
Manuel Schmitt (manitu)
Zum Unrechtsbewußtsein. Es fehlt mir definitiv nicht daran, sonst würde ich nicht die Anonymität hier im Blog an jeder erdenklichen Stelle wahren. Mein Judiz allerdings (und das bestätigt auch die gängige Rechtssprechung) sagt mir, dass es nicht die Rechte eines Urhebers verletzt, wenn ich eine solche Karte textuell oder in bildlicher Form in meinem journalistisch-ähnlichen Angebot (mein Blog) veröffentliche.
David
Wäre wirklich der Bereicherungsgedanke dominierte, wäre das ganze vermutlich deutlich anders abgelaufen (mit Anwalt, kostenbewehrter Abmahnung usw.).
Kein Grund den Beleidigten zu spielen
Manuel Schmitt (manitu)
Noch etwa zum Thema Wildwuchs. Das kommt auf die Ausrichtung des Werkes an. Normalerweise ist jeder Autor ja daran interessiert, dass sein Werk sich "verbreitet". Entweder mit oder ohne (berechtigtem!) finanziellem Gedanke.
David
Dass Du diesen Ansprüchen nach dem Hinweis auch gern ohne Schutzgebühr gerecht würdest, ehrt dich. Ein großes Problem an der beschriebenen Vorgehensweise sehe ich aber nicht, sehe es eher als relativ sympathisch an.
Hannes
Marco
Hannes
Marco
Philipp
2)de.wikipedia.org/wiki/Copyright sagt
Das Copyright [ˈkɒpiɹaɪt] (englisch copy = Kopie, right = Recht) ist die angloamerikanische Bezeichnung für das Immaterialgüterrecht an geistigen Werken. Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten.
Marco
Philipp
Jetzt werde bitte nicht pampig und veröffentliche bitte nicht gleich auch noch den Schriftverkehr, um den Rechteinhaber öffentlich bloßzustellen. Die Mail war sicherlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Dein Blog ist kein Unbekanntes. Du hast mehrere tausend Leser.
Manuel Schmitt (manitu)
Überleg es mal so herum: Ich habe mir selbst damit ja keinen Gefallen getan. Die Mehrheit der Leser ist (wie zu erwarten) sicherlich auf der Seite des Rechteinhabers. Und dennoch darf ich ja meine Meinung dazu sagen. Die Frau hat von Seiten des Gesetzes 100%ig Recht, nicht zuletzt deswegen habe ich den Inhalt des Gedichts sofort entfernt.
Den Kommentar mitsamt Link habe NICHT ICH verfasst, somit hat sie sich ja selbst zu erkennen gegeben. Ich habe also von der Sache her nicht mehr veröffentlicht als sie selbst bereits geschrieben und damit "freigegeben" hat.
Philipp
Aber du schriebst:
Hier die Antwort (der Ehefrau und Witwe, so lässt mich der Name des Absenders vermuten):
und hast dann den Brief zitiert und ihn damit erst veröffentlicht.
Naja, ich würde es nicht wollen, dass meine Korrespondenz plötzlich in irgendwelchen Blogs landet, aber: Deine Sache.
Manuel Schmitt (manitu)
Im Prinzip ist das ja nichts anderes, als wenn eine Zeitschrift/Zeitschrift/TV-Sendung die Rechtfertigung eines getesteten Unternehmens abdruckt, und da geht es ja sogar um "viel mehr" (wirtschaftliche Interssen etc.)
Woo
Geistiges Eigentum ist anzuerkennen - erst recht wenn die Schoepfungshoehe so deutlich ist dass man den Inhalt weitererzaehlen moechte.
Manuel Schmitt (manitu)
Nochmal: Wir reden hier über eine WEIHNACHTSKARTE, die ICH bereits bekommen habe. Ich dürfte Sie also Deiner Meinung nach jedem in die Hand drücken und zeigen, nicht aber hier im Blog kollektiv?
Hans
Ich frage mich, ob Du wirklich so naiv bist, oder ob Du nur so tust. Wenn Du eine CD kaufst, kannst Du sie ja auch Freunden und Bekannten zeigen oder gar ausleihen, so daß sie sich anhören können. Trotzdem darfst Du sie nicht im Netz "rumzeigen" indem Du MP3s hochlädst. Wie kommst Du also darauf, daß das bei einer Grusskarte anders ist?
Ich verstehe es wirklich nicht, wie gesagt, entweder bist Du massiv naiv oder Du tust nur so weil Du einen Fehler bzw. Gedankenlosigkeit nicht eingestehen willst.
Ein Nichtjurist
Welchen Unterschied macht es also, wenn der Hostblogger die Karte fotographiert und die Datei jedem, der sie sehen möchte, per Mail zuschickt, anstatt sie hier zu veröffentlichen?
Ich verstehe einfach nicht, wieso dem Urheber hier etwas durch die Lappen geht, sprich wieso er finanziell dadurch geschädigt werden soll?
Kerstin
Da macht die Dame alles richtig, haut nicht mit der Anwaltkeule drauf, und trotzdem findet sich noch jemand der das billigst durch den Kakao ziehen muss. Als wäre das nicht genug, siniert man dann noch seelenruhig darüber wie man den Text hätte abbilden können, ohne das der Autor etwas dagegen tun könnte. Respektlos ist das.
>>Normalerweise ist jeder Autor ja daran interessiert, dass sein Werk sich "verbreitet".
Kerstin
Kerstin
Du hast also nichts dagegen wenn ich Deine Blogeinträge jetzt mit Quellenangabe anderweitig "verbreite"?
PS: Die Blogsoftware hat was gegen gewisse Zeichen und schneidet den Text ohne Meldung ab, mal bitte zusammenfügen, Danke.
Manuel Schmitt (manitu)
"Der Hostblogger schreibt
(...)
"
und setzt sogar freundlicherweise noch einen Link, was ist daran falsch? Es ist einer der Kerngedanken von Web 2.0!
Vielleicht habe ich den ursprünglichen Sachverhalt nicht ausreichend deutlich gemacht. Ich habe vor 1 Jahr eine Weihnachtskarte bekommen. Deren Inhalt habe ich hier wiedergegeben. Ich habe mir NICHT irgendwo Zitate aus dem Internet besorgt und hier abgedruckt!
tolki
bei deiner Schilderung des Textes handelt es sich nicht um ein Zitat i.S. § 51 UrhG. Der Text ist nämlich ein erheblicher Teil des Werkes.
Eine solch lange Passage aus einem Buch zu veröffentlichen ist sicher als Zitat zu sehen. Nicht aber wenn über die Hälfte eines Textes preisgegeben werden.
"Wäre doch für ihn nur Werbung" ist genauso zu belächeln wie falsch.
... naja, ein gewisser Werbeeffekt ist da natürlich schon. Bei geistigem Eigentum geht es ja aber gerade um die kommerzielle Verwertung.
Beispiel: Der IPod hat einen Materialwert von 15 Euro, kosten ja auch einige günstigere Modelle. Jetzt geh´ ich doch aber nicht ins nächste Geschäft, hole mir einen IPod, schmeiß 15 Euro auf den Tresen und sag '... der Rest ist für die Werbung!'
Bei der Postkarte ist das genauso. Sie kostet meinetwegen 1 Euro.
Jetzt kann man die 10 000 Mal verkaufen, dabei setzt man also 10 000 Euro um.
Alternativ (nach Modell 'Schmitt' ) bezahlen 7 500 Kunden aber nicht, sondern laufen 'Werbung'.
Cool für die Kunden, schlecht für Herrn Hartz ...
Rechtlich ist es da völlig unerheblich (zumindest in Deutschland, wahrscheinlich anders im Kongo ...) ob du einer der 7 500 Kunden bist oder ein einziger Kunde. Der Urheber hat ein Recht auf Bezahlung!
Dementsprechend obliegt es ihm, dir die Veröffentlichung zu erlauben oder nicht.
Ich kenne solche beratungsresistenten Kunden, die dann meinen, meine Urheberrechte gelten im Einzelfall nicht ... da hab ich meinem Anwalt und mir glaub ich schon nen Fiat mit finanziert
akbwl
Manuel Schmitt (manitu)
Das Blog hat keinerlei direkten Bezug zu manitu, außer einigen wenigen Links. Im Prinzip nicht mehr oder weniger Links z.B. zu Shopblogger etc.
Anonym
http://www.hostblogger.de/blog/archives/2493-DSL-Webhosting-Rootserver-Serverhousing.html
http://www.hostblogger.de/blog/archives/2478-Debian-64-bit.html
http://www.hostblogger.de/blog/archives/2458-Tresorplatz-zu-mieten.html
http://www.hostblogger.de/blog/archives/2484-Gebrauchte-Workstations-Update-2.html
Das Blog als Werbung (oder PR, Imagepflege,..) zu nutzen, ist ja nichts falsches. Man sollte es sich halt nur eingestehen. Der Shopblogger macht es ja auch nicht anders. Er verweist schließlich oft genug auf seinen Online-Shop (ich sag nur Zotter).
Außerdem stehen der Blogeintrag mit dem Gedicht nicht für sich alleine, sondern als Teil des Blogs, das eine gelungene PR für Deine Firma ist. Ob das Ursprünglich so geplant war, sei dahingestellt. Das macht den Blog als solches ja nicht schlecht.
Das Frage ich micht übrigens auch beim Lawblog immer wieder. Im Impressum ist es als rein privates Blog deklariert. Es hat aber mit sicherheit Auswirkungen auf seine Tätigkeit. Seine Vorträge auf diversen Kongressen kommen sicher nicht von ungefähr. Bei Frosta geben sie es wenigstens zu...
Manuel Schmitt (manitu)
In meinen Augen sind obige Links nichts anderes als weiterführende Informationen zum Gehalt von Blog-Beiträgen, die sich ggf. jeder sowieso selbst gesucht hätte, sprich ich erleichtere hier lediglich den Zugriff auf Informationen.
tolki
http://de.wikipedia.org/wiki/Werbung#Definitionen
im tenor ziemlich genau das, was der volksmund sagt:
kunden-INFORMATION
Kerstin
ja ne, is klar
Kopf -> Tischplatte