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1 Monat Betrug

Da hat der Betrüger aber gut auf die Uhr geschaut, dass er sich genau 1 Monat lang strafbar gemacht hat:


Nichtsdestotrotz brauchen wir für die Herausgabe einen richterlichen Beschluss. Vorher geht hier nichts raus. Ich glaube, wir bereiten dafür mal ein Standard-Reply-Fax vor. :thinking:

Nachtrag
Betreff geändert, ich war blind. Sorry!

Kommentare

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Internetto

Das ist doch ein Monat und nicht ein Tag!?!

Manuel Schmitt (manitu)

danke, ich war so blind. DANKE!

anonym

24h? Für mich ist das ein ganzer Monat....

Rafael

Was zum Teufel soll denn "provided" für ein Wort sein? Nichts gegen englische Fachbegriffe, wo sie sinnvoll eingesetzt sind, aber in diesem Fall ist es einfach nur Unsinn.

Alexander W.

Ich hab mir bei dem Text 3-4x die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen.

Ist ja ein grausamer Versuch der Amtsdeutschnachahmung.

Ganz unterste Schublade g

Konrad

Bitte erst einmal erfragen, was "provided" bedeutet.

p. s. Und sicherlich meinen Sie "Standard-Antwort-Fax"

Manuel Schmitt (manitu)

jip :-)

-thh

Die Verpflichtung zur Angabe von Namen und Anschrift desjenigen, dem die IP-Adresse zugeordnet war, beruht nach inzwischen ganz herrschender Ansicht auf § 113 TKG (Bestandsdatenauskunft). Die Auskunft ist ggü. den Ermittlungsbehörden zu erteilen; einer richterlichen Anordnung bedarf es nicht. Sie riskieren bei Weigerung Ordnungsgeld, ggf. Ordnungshaft, soweit Sie Ihren Zeugenpflichten nicht nachkommen.

Manuel Schmitt (manitu)

Wie kommst Du darauf, dass es keiner richterlichen Anordnung bedarf? Interessanterweise beurteilt der Landesdatenschutzbeauftragte dies ganz anders: Dem Kunden würde, wenn wir die Daten "so" herausgeben, sogar ein Anspruch gegen uns entstehen!

-thh

Weil Auskünfte über Bestandsdaten nach § 113 TKG keiner richterlichen Anordnung bedürfen; das steht im Gesetz. Bei statischen IP-Adressen war das nie streitig, für dynamische IP-Adressen dürfte die Rechtsfrage als geklärt betrachtet werden dürfen.

Wenn der Landesdatentschutzbeauftragte tatsächlich dazu eine andere Ansicht vertritt, dann hat er Unrecht (oder ist nicht auf dem aktuellen Stand). Nachdem Datenschutzbeauftragte oft keine Juristen sind, würde ich rechtliche Auskünfte von deren Seiten ohnehin mit Vorsicht behandeln. :)

lemming

"Provided" und "User". Das erinnert mich an "CD's".

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