Donnerstag, 10. Januar 2008, 15:04
Dienstleistungsstatistik 2006
Gerade flattert hier eine Mahnung des Statistischen Landesamtes rein, wir hätten unsere Auswertung zur Dienstleistungsstatistik für 2006 (noch) nicht abgegeben. Man setzt uns darin eine Frist bis zum 25.01.2008, unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 150,- Euro.
Einerseits finde ich die Frist doch recht kurz, denn wie in unserem Fall ist hier nichts angekommen. Und das in gerade mal knapp 2 Wochen zu erledigen, ist nicht immer möglich. Andererseits könnte man sich ja auch mal nett erkundigen und fragen, ob es einfach nicht angekommen ist, sprich Erinnerung statt Mahnung. Behörden eben.
Schade, dass ich mich durch die 150 Euro nicht aus der Affäre ziehen kann. Denn die Zeit, die das ganze kostet, ist teurer als 150 Euro.
Einerseits finde ich die Frist doch recht kurz, denn wie in unserem Fall ist hier nichts angekommen. Und das in gerade mal knapp 2 Wochen zu erledigen, ist nicht immer möglich. Andererseits könnte man sich ja auch mal nett erkundigen und fragen, ob es einfach nicht angekommen ist, sprich Erinnerung statt Mahnung. Behörden eben.
Schade, dass ich mich durch die 150 Euro nicht aus der Affäre ziehen kann. Denn die Zeit, die das ganze kostet, ist teurer als 150 Euro.
Kommentare
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gb
h0uz3
Manuel
Marian
Henning Kockerbeck
Es gibt ganze Behörden, die nichts anderes machen, als Statistiken zu erstellen Die Statistikämter der Länder und das Bundesamt für Statistik können Dir beispielsweise sagen, wie sich die Bevölkerung in Deutschland in einem Jahr verändert hat: Wieviele Menschen sind geboren worden, wieviele gestorben, wieviele sind ein- oder ausgewandert, aus welchen oder in welche Länder, und so weiter. Auch im Dienstleistungsbereich gibt es solche Statistiken. Und um die zu berechnen, braucht man Daten. Deshalb hat der Bundestag 2000 das Dienstleistungsstatistikgesetz (immer diese handlichen Namen ) beschlossen. Danach werden jedes Jahr 15% der einschlägigen Unternehmen zufällig ausgewählt und müssen die notwendigen Daten aus ihrem Unternehmen liefern. Die werden dann mit viel Mathematik zu einer Statistik für alle hochgerechnet.
> Andererseits könnte man sich ja auch mal nett erkundigen und fragen, ob es einfach nicht angekommen ist, sprich Erinnerung statt Mahnung. Behörden eben.
Ohne dass ich jetzt den Beamten als solchen zwanghaft verteidigen will, aber ich kann mir vorstellen, dass die nicht nur ein Unternehmen anzumahnen haben Das niedersächsische Landesamt für Statistik (http://www.nls.niedersachsen.de/html/dienstleistungsstatistik.html, auch Quelle für oben) schreibt beispielsweise, dass 2004 rund 12.000 Unternehmen ihre Daten abliefern "durften". Ausserdem müssen Behörden immer höchst offiziös bleiben. Ich habe Geschichten zum Beispiel aus dem Gesundheitssektor gehört, wo Leute mit Pauken und Trompeten durch die Prüfungen gerasselt sind. Entsprechend haben sie von der zuständigen Behörde auch nicht die Erlaubnis bekommen, diesen Beruf auszuüben. Ein falsches Komma im Brief mit den Prüfungsergebnissen reichte jedoch als Ansatzpunkt für den Rechtsanwalt, diese Erlaubnis doch zu "erklagen" - und so wird der eine oder andere Nichtskönner trotzdem auf die Patienten losgelassen... Da ist es aus Sicht der Behörde einfacher sicherer, einen vom Hausjuristen abgeprüften Serienbrief an alle Unternehmen zu schicken, die noch nicht geliefert haben: Ihr müsst, ihr habt noch nicht, macht hin, sonst Ärger Wenn die Behörde dann in einem Fall zugibt oder nur in Betracht zieht, dass die Unterlagen nicht angekommen sein *könnten*, was glaubst Du wie viele anderen Unternehmen sich da gleich hinten dran hängen möchten...