Mittwoch, 16. April 2008, 18:00
Ausschreibung Systemadministrator ab Juni 2008
Wir suchen zum 2. Juni 2008 einen
Systemadministrator (m/w)Die "offiziellen" Informationen und Hinweise gibt's im nachfolgenden PDF:
Informationen zur Ausschreibung
(von www.manitu.de/jobs)
Kommentare
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renke
Filzo
David
else
Sicherlich ein spannendes Arbeitsumfeld ...
Johannes
_joe_
Ich glaube um die Gesamtheit von Perl zu erfassen, braucht man einige Jahre. Vor allem bei allen Abkürzungsmöglichkeiten... Selbst mit jahrelanger Programmiererfahrung sitze ich vor manchem Perl-Code mit nichts als Fragezeichen.
Bei den 3 Linux-Distributionen hätte man stärker einschränken sollen. Es nützt euch nichts wenn ich mich mit Debian und Ubuntu oder RedHat und CentOS auskenne.
Ich denke Kentnisse in Suse, Debian und RedHat sind Pflicht - sollte man auch so schreiben.
Ansonsten eine sehr schöne Ausschreibung - wenn nur auch die Bewerbungen so aussehen würden .
Hajo
Mike Adolphs
Chris
Ihr sitzt leider zu weit weg und ich gründe eh gerade ne Firma
Gruß & viel Glück bei der Suche/Auswahl,
Chris
Rolf
Manuel Schmitt (manitu)
Rolf
Ja, stimmt, Religionsangehörigkeit fehlte in deiner Liste auch
Manuel Schmitt (manitu)
Hellspawn
"Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt" (selbiges gibt es auch für Menschen mit Behinderung).
Ich denke man sollte hier mal die Kirche im Dorf lassen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich jemand aufgrund dieser Stellenbeschreibung bei manitu ungleich behandelt oder diskriminiert fühlt.
Rolf
Höchst- oder Mindestalter
Die Floskel „jung und dynamisch“ ist der Klassiker in der Diskussion um das AGG. Sie sollte künftig nicht mehr in Stellenanzeigen verwendet werden.
Daher ist es derzeit ratsam, dies sowohl für das Anforderungsprofil des Bewerbers („Sie sind“ – Satz) als auch für die Beschreibung des eigenen Unternehmens zu beachten („Wir sind“ - Satz). Die Argumentation, dass man mit der Selbstbeschreibung „wir sind ein junges und dynamisches Team“ ja noch nicht gleiches vom Bewerber verlange, mag einen Richter überzeugen, sicher ist das jedoch nicht. Die Gegenargumentation ist einfach: Mit der Beschreibung der derzeitigen Zusammensetzung des Unternehmens wird implizit schließlich angedeutet, wie sich das Unternehmen auch künftig seine Teammitglieder vorstellt.
Ob nur das „jung“ eine Altersdiskriminierung darstellt, oder auch das „dynamisch“ unzulässig ist, bleibt unklar. Man kann zwar argumentieren, dass Dynamik persönlichkeits- und nicht altersbezogen ist. So manch ein rüstiger Rentner kann es in Sachen Dynamik sicherlich leicht mit einer zwanzigjährigen „Schlaftablette“ aufnehmen. Dennoch wird derzeit auch anderes vertreten. Daher bitte Vorsicht nicht nur bei „jung“, sondern auch bei der Verwendung von „dynamisch“.
Bezugnahmen auf Höchst- oder Mindestalter sind im Einzelfall zulässig, wenn die Ausnahmetatbestände in §§ 10 S.3 Nr.2 und 3 bzw. § 8 gegeben sind. Zusätzlich muss geprüft werden, ob die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist, sowie ob die Mittel zur Erreichung des Ziel angemessen und erforderlich sind (§ 10 S.1,2).
oder
Erfahrener alter Hase
Auf die Suche nach den „erfahrenen alten Hasen“ sollte man künftig verzichten. Es handelt sich um das Pendant zum jungen Dynamiker (m/w).
oder
Mobil
Auf die Signalwörter „mobil“ oder „körperlich belastbar“ sollte genauso verzichtet werden wie auf „geistig flexibel“. In allen Fällen kann bei vorsichtiger Auslegung eine Benachteiligung wegen Behinderung gesehen werden. Im Einzelfall (gegebenenfalls Mobilität für eine Position im Außendienst) mag es gerechtfertig sein.
Merke: Signalworte wie mobil, belastbar, flexibel nicht mehr verwenden, außer im Einzelfall (§ 8 AGG).
Pedro
"Dr.Dr.?
Ausbildung, Abschlüsse und Titel alleine machen keinen guten Mitarbeiter
aus. Wir bewerten nach dem, was Sie können, nicht nach dem, was Sie sind."
mfg
Pedro