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Ausschreibung Systemadministrator ab Juni 2008

Wir suchen zum 2. Juni 2008 einen
Systemadministrator (m/w)
Die "offiziellen" Informationen und Hinweise gibt's im nachfolgenden PDF:
Informationen zur Ausschreibung
(von www.manitu.de/jobs)

Kommentare

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renke

da fehlt eine wichtige Info in der Ausschreibung: Was habt ihr für eine Kaffeemaschine? :)

Filzo

Hier! Ich! Aber nur als bezahltes Praktikum in der Region Hannover ;)

David

Hmpf, erst ab September bin ich wieder "frei". Ansonsten klingt die Stelle ideal für mich, mal eine neue Herausforderung.. :)

else

Die Angaben auf Seite 4 sind doch alle mehr oder minder durch AGG §1 obsolet, oder nicht?

Sicherlich ein spannendes Arbeitsumfeld :-)...

Johannes

Also wenn ihr mal ne Zweistelle in Hamburg aufmacht, sag bescheid :)

_joe_

Perl...
Ich glaube um die Gesamtheit von Perl zu erfassen, braucht man einige Jahre. Vor allem bei allen Abkürzungsmöglichkeiten... Selbst mit jahrelanger Programmiererfahrung sitze ich vor manchem Perl-Code mit nichts als Fragezeichen.

Bei den 3 Linux-Distributionen hätte man stärker einschränken sollen. Es nützt euch nichts wenn ich mich mit Debian und Ubuntu oder RedHat und CentOS auskenne.
Ich denke Kentnisse in Suse, Debian und RedHat sind Pflicht - sollte man auch so schreiben.

Ansonsten eine sehr schöne Ausschreibung - wenn nur auch die Bewerbungen so aussehen würden ;-).

Hajo

Perl ... ich weise dann mal auf http://perlgolf.sourceforge.net/ hin, man vergleiche z.B. die erste und letzte Zeile (gleiches Ergebnis!) in http://perlgolf.sourceforge.net/cgi-bin/PGAS/post_mortem.cgi?id=10 ;-)

Mike Adolphs

Sympathische Stellenausschreibung! Das muss man schon sagen.

Chris

Endlich mal eine Ausschreibung, welche gut gemacht ist und keine utopischen Anforderungen stellt, die eigentlich nicht benötigt werden. Sieht man ja nur sehr, sehr selten..
Ihr sitzt leider zu weit weg und ich gründe eh gerade ne Firma ;)

Gruß & viel Glück bei der Suche/Auswahl,
Chris

Rolf

Hast du dich auf Seite 4 jurisitisch beraten lassen? Wenn nicht würde ich das ganz schnell mal nachholen. Auch wenn du der Meinung bist, dass das sympathisch, menschlich und humorvoll ist - der Meinung bin ich übrigens ganz und gar nicht - können dir Bewerber nach AGG ganz schön heftig vor den Bug schiessen. Denn bei deiner ach so politisch korrekten Aufstellung hast du zwar die von dir hier aufgeführten Randgruppen Behinderte, Frauen und Alte alle anderen Randgruppen vergessen und das kann teuer werden. Als Beispiel seien hier ohne Garantie auf Vollständigkeit genannt: Angehörige ethnischer Minderheiten möglicherweise auch mit unterschiedlichen Hautfarben, psychosozial Kranke, Bekloppte und überhaupt.

Manuel Schmitt (manitu)

Ich bin eigentlich der Auffassung, dass ich das andere ja nicht ausgeschlossen habe, und solange ich nicht dagegen verstoße, indem ich einen "solchen" Bewerber nicht nehme, nur weil er beispielsweise einer gewissen Religion angehört, auch nicht gegen das AGG verstoße. Und ich habe mich entschlossen, die PDF minimal zu ergänzen (ein kleiner Hinweis auf der entsprechenden Seite).

Rolf

Doch tust du. Selbst solche harmlosen Formulierungen wie "junges Team" oder "geistig flexibel" sind im Sinne des AGG kritisch zu bewerten. Im Sinne des AGG muß alles unterlassen werden, was auf eine Nichtgleichbehandlung schließen lässt. Also alles. Und deshalb ist die Seite 4 jetzt auch nicht besser, sondern verschlimmbessert. Und deshalb zählt hier auch leider nicht der gesunde oder dein Menschverstand, sondern einzig und allein das was sich aus dem AGG ableiten lässt. Und das ist eine Menge.

Ja, stimmt, Religionsangehörigkeit fehlte in deiner Liste auch ;-)

Manuel Schmitt (manitu)

In wiefern ist ein junges Team ein Problem? Das ist ja nur eine Zustandsbeschreibung und kein "wir müssen jung bleiben". Zum anderen ist geistige Flexibilität ein Muss für den Job. Ich glaube kaum, dass das AGG mir vorschreiben will, ob ich Menschen mit einer für den Job zwingend nötigen geistigen Leistungsfähigkeit einstellen darf.

Hellspawn

Wenn diese Stellenausschreibung schon im Sinne des AGG als "kritisch" zu betrachten ist, dann frage ich mich wie dann erst viele andere Stellenanzeigen zu bewerten sind: Da wird dann z.B. explizit nach einer PutzFRAU gesucht, es wird ein Höchstalter für die Bewerbung vorgeben (z.B. Polizei) oder es steht sogar folgendes:
"Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt" (selbiges gibt es auch für Menschen mit Behinderung).

Ich denke man sollte hier mal die Kirche im Dorf lassen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich jemand aufgrund dieser Stellenbeschreibung bei manitu ungleich behandelt oder diskriminiert fühlt.

Rolf

Was ihr denkt und was nicht, entscheidet nicht das Licht. Es geht auch nicht darum, ob du oder du das findet, entscheidend ist, das was potentielle Beweber in Kombnation mit Arbeitsgerichten daraus machen. Hier mal ein paar Aspekte zum Thema, die Euch vielleicht neu sind:

Höchst- oder Mindestalter

Die Floskel „jung und dynamisch“ ist der Klassiker in der Diskussion um das AGG. Sie sollte künftig nicht mehr in Stellenanzeigen verwendet werden.

Daher ist es derzeit ratsam, dies sowohl für das Anforderungsprofil des Bewerbers („Sie sind“ – Satz) als auch für die Beschreibung des eigenen Unternehmens zu beachten („Wir sind“ - Satz). Die Argumentation, dass man mit der Selbstbeschreibung „wir sind ein junges und dynamisches Team“ ja noch nicht gleiches vom Bewerber verlange, mag einen Richter überzeugen, sicher ist das jedoch nicht. Die Gegenargumentation ist einfach: Mit der Beschreibung der derzeitigen Zusammensetzung des Unternehmens wird implizit schließlich angedeutet, wie sich das Unternehmen auch künftig seine Teammitglieder vorstellt.

Ob nur das „jung“ eine Altersdiskriminierung darstellt, oder auch das „dynamisch“ unzulässig ist, bleibt unklar. Man kann zwar argumentieren, dass Dynamik persönlichkeits- und nicht altersbezogen ist. So manch ein rüstiger Rentner kann es in Sachen Dynamik sicherlich leicht mit einer zwanzigjährigen „Schlaftablette“ aufnehmen. Dennoch wird derzeit auch anderes vertreten. Daher bitte Vorsicht nicht nur bei „jung“, sondern auch bei der Verwendung von „dynamisch“.

Bezugnahmen auf Höchst- oder Mindestalter sind im Einzelfall zulässig, wenn die Ausnahmetatbestände in §§ 10 S.3 Nr.2 und 3 bzw. § 8 gegeben sind. Zusätzlich muss geprüft werden, ob die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist, sowie ob die Mittel zur Erreichung des Ziel angemessen und erforderlich sind (§ 10 S.1,2).


oder


Erfahrener alter Hase

Auf die Suche nach den „erfahrenen alten Hasen“ sollte man künftig verzichten. Es handelt sich um das Pendant zum jungen Dynamiker (m/w).

oder

Mobil

Auf die Signalwörter „mobil“ oder „körperlich belastbar“ sollte genauso verzichtet werden wie auf „geistig flexibel“. In allen Fällen kann bei vorsichtiger Auslegung eine Benachteiligung wegen Behinderung gesehen werden. Im Einzelfall (gegebenenfalls Mobilität für eine Position im Außendienst) mag es gerechtfertig sein.

Merke: Signalworte wie mobil, belastbar, flexibel nicht mehr verwenden, außer im Einzelfall (§ 8 AGG).

Pedro

Das hier gefällt mir besonders:

"Dr.Dr.?
Ausbildung, Abschlüsse und Titel alleine machen keinen guten Mitarbeiter
aus. Wir bewerten nach dem, was Sie können, nicht nach dem, was Sie sind."

mfg
Pedro

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