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E-Mail im Web-Impressum soll genügen

Ein interessantes Urteil:
E-Mail im Web-Impressum soll genügen

Kommentare

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SvenW

Nur der Klarheit wegen: Das ist mitnichten ein Urteil, sondern eine Emfehlung des obersten europäischen Staatsanwalts (oder so ähnlich) an das Gericht. Das eigentliche Urteil wird erst in drei Monaten erwartet, und bis dahin ist die Abmahn-Abzocke deswegen weiter möglich.

Manuel Schmitt (manitu)

Danke, Du hast recht! SORRY!

Thomas

Als Forenbetreiber und Webseitenbetreiber würde ich mich bereits heute schon mit einer Gegenklage gegen eine offensichtlich unberechtigte [im Sinne von überzogen] Abmahnung wehren. Ich bin sicher, das diese unsäglichen Anwaltbüros bereits heute schon ein großes Risiko fahren auf 98% ihrer Gerichtskosten sitzen zu bleiben.

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