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Rechnungs- vs. Lieferanschrift

Gestern kam hier ein Päckchen für einen Mitarbeiter an. Der Inhalt war privat. An sich nichts Ungewöhnliches, denn zu den Zeiten, zu denen die meisten Paketdienste liefern, sind die meisten arbeitenden Menschen ja nicht zu Hause. Da ist das Büro als Lieferanschrift durchaus sinnig.

Dem Paket lag aber kein Lieferschein sondern eine Rechnung bei, und die war auf manitu ausgestellt. :grrr: Das darf natürlich nicht sein. Es stellte sich heraus, dass der Fehler beim Absender zu suchen ist, und das, obwohl der Mitarbeiter die Rechnungs- und Lieferanschrift explizit getrennt angegeben hatte!

Es ist bedauerlich, zu sehen, dass viele, meist kleinere, Händler den Unterschied und den damit verbundenen juristischen Unterschied nicht kennen.

Kommentare

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Steffen Hartwig

Hallo,

QUOTE:
Es ist bedauerlich, zu sehen, dass viele, meist kleinere, Händler den Unterschied und den damit verbundenen juristischen Unterschied nicht kennen.


ich als Privatmann kenne den Unterschied nicht *schäm*, kann mir den vielleicht einer netterweise bitte erklären?

Danke im Voraus.

md

Der erste dürfte im fehlenden Rückgaberecht liegen. Der Händler könnte sagen, dass das ja für eine Firma und nicht für privat bestellt wurde, und somit die Rückgabe ausgeschlossen ist (im Gegensatz zu Privatleuten haben Firmen nämlich auch bei Onlinebestellung kein 14tägiges Rückgaberecht).
Ansonsten würd ich sagen, dass es beim Finanzamt evtl. noch Probleme geben könnte, mehr weiß ich dazu aber auch nicht.

Manuel Schmitt (manitu)

Ja, wobei wir das relativ gut "beweisen" können, da kein Wareneingang und kein Zahlungsausgang verbucht wurden.

Es betrifft aber noch etwas: Der Händler nimmt ja als Vertragspartner "uns" an, und nicht den Mitarbeiter. Käme es zu Unstimmigkeiten bei der Zahlung, würde man uns anmahnen, statt den Mitarbeiter. Das ist zwar konstruiert, aber es ist einfach nicht korrekt.

SvenW

Das Problem kenn ich zu Genüge, besonders ärgerlich finde ich aber, wenn ich als Lieferanschrift das Büro angebe, als Rechnungsanschrift die Privatanschrift und die das dann auch dahin versenden, insbesondere wenn ich mal wieder längern nicht zuhause bin und die Ware wieder zurückgeht, anstelle nach meiner Rückkehr auf dem Schreibtisch zu stehen.

Hilfreich könnte noch sein, dann eben an c/o Manitu liefern zu lassen, daraus geht ja auch hervor, daß es für einen persönlich bestimmt ist.

Für verpeilte Kollegen, die die Implikation mit dem Finanzamt nicht begreifen, mach ich zwischendurch mal Bescheingungen, das wir das nicht bezahlt haben, sondern derjenige das für sich selber gekauft hat; hat noch nie Rückgfragen gegeben deswegen.

oldschool

Irgendwie habe ich ein DejaVu... ;)

Steffen Hartwig

Hallo,

vielen Dank für eure Aufklärung.

Grüße
Steffen Hartwig

oldschool

Manuel, das geht auch bei großen schief:

http://oldschool.blogg.de/eintrag.php?id=702

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