Freitag, 8. August 2008, 14:11
Rechnungs- vs. Lieferanschrift
Gestern kam hier ein Päckchen für einen Mitarbeiter an. Der Inhalt war privat. An sich nichts Ungewöhnliches, denn zu den Zeiten, zu denen die meisten Paketdienste liefern, sind die meisten arbeitenden Menschen ja nicht zu Hause. Da ist das Büro als Lieferanschrift durchaus sinnig.
Dem Paket lag aber kein Lieferschein sondern eine Rechnung bei, und die war auf manitu ausgestellt. Das darf natürlich nicht sein. Es stellte sich heraus, dass der Fehler beim Absender zu suchen ist, und das, obwohl der Mitarbeiter die Rechnungs- und Lieferanschrift explizit getrennt angegeben hatte!
Es ist bedauerlich, zu sehen, dass viele, meist kleinere, Händler den Unterschied und den damit verbundenen juristischen Unterschied nicht kennen.
Dem Paket lag aber kein Lieferschein sondern eine Rechnung bei, und die war auf manitu ausgestellt. Das darf natürlich nicht sein. Es stellte sich heraus, dass der Fehler beim Absender zu suchen ist, und das, obwohl der Mitarbeiter die Rechnungs- und Lieferanschrift explizit getrennt angegeben hatte!
Es ist bedauerlich, zu sehen, dass viele, meist kleinere, Händler den Unterschied und den damit verbundenen juristischen Unterschied nicht kennen.
Kommentare
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Steffen Hartwig
ich als Privatmann kenne den Unterschied nicht *schäm*, kann mir den vielleicht einer netterweise bitte erklären?
Danke im Voraus.
md
Ansonsten würd ich sagen, dass es beim Finanzamt evtl. noch Probleme geben könnte, mehr weiß ich dazu aber auch nicht.
Manuel Schmitt (manitu)
Es betrifft aber noch etwas: Der Händler nimmt ja als Vertragspartner "uns" an, und nicht den Mitarbeiter. Käme es zu Unstimmigkeiten bei der Zahlung, würde man uns anmahnen, statt den Mitarbeiter. Das ist zwar konstruiert, aber es ist einfach nicht korrekt.
SvenW
Hilfreich könnte noch sein, dann eben an c/o Manitu liefern zu lassen, daraus geht ja auch hervor, daß es für einen persönlich bestimmt ist.
Für verpeilte Kollegen, die die Implikation mit dem Finanzamt nicht begreifen, mach ich zwischendurch mal Bescheingungen, das wir das nicht bezahlt haben, sondern derjenige das für sich selber gekauft hat; hat noch nie Rückgfragen gegeben deswegen.
oldschool
Steffen Hartwig
vielen Dank für eure Aufklärung.
Grüße
Steffen Hartwig
oldschool
http://oldschool.blogg.de/eintrag.php?id=702