Freitag, 7. Mai 2010, 12:23
Anschrift? Nein!
Wir haben gerade aktuell einen Fall eines Webhosting-Kunden, der uns partout seine neue Anschrift nicht mitteilen will. Wohlgemerkt: Er zahlt fleißig seine Rechnungen.
Dass wir dazu unter anderem nach TKG verpflichtet sind, und dass eine aktuelle Anschrift von ihm wirksamer Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und uns ist, lässt ihn offenbar kalt.
Wir haben ihm daher nun mitgeteilt, dass er uns entweder seine Anschrift binnen 4 Wochen mitteilt, oder wir diese ermitteln werden. Die Kosten hierfür werden wir auf ihn umlegen. Sollte er damit nicht einverstanden sein, haben wir ihm die Kündigung nahegelegt.
Dass wir dazu unter anderem nach TKG verpflichtet sind, und dass eine aktuelle Anschrift von ihm wirksamer Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und uns ist, lässt ihn offenbar kalt.
Wir haben ihm daher nun mitgeteilt, dass er uns entweder seine Anschrift binnen 4 Wochen mitteilt, oder wir diese ermitteln werden. Die Kosten hierfür werden wir auf ihn umlegen. Sollte er damit nicht einverstanden sein, haben wir ihm die Kündigung nahegelegt.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Nils
Firma XY
PF 4411*
10893 Berlin
*erfunden
reicht das nicht aus?
Denis
Der Kunde könnte alternativ, je nach Situation, aber eine reine Postkasten-Adresse mieten... um nur ein Beispiel zu nennen (entscheidend ist der Satz "Es ist auch möglich, Kaiser 79 zu nutzen, um bloß seine Post abzuholen."): http://kaiser79.de -- gibt auch jede Menge andere "Postadressen", aber in Verbindung mit CoWorking-Büro, ist das natürlich seriöser.
Joe Nevermind
Muss ja ein dicker Kunde sein.
Gruß
Joe
Andreas
Michael
jhb
Rechnungen zu bezahlen ist da eben nur eine Sache!
Ein Besserwisser schrieb
Schließlich ist er schon ein Umsatz- und Gewinnbringer. Und der "Verlust" muss erst einmal wieder kompensiert werden. Da kann man ruhig mal höflich nachfragen, dass er bitte seinen Vertragspflichten nachkommt, ohne gleich die Kündigung auszusprechen. Androhen ist ja legitim.
Andy
Was ich vollkommen legitim finde.
Andy
okay=!
Stefan
http://www.manitu.de/vds.php
Unglaublich was für velogenes pack sich im internet rumtreibt!
Der text beweist das die ganze vds sache nur reine werbung war!
Du hattest zu keinem zeitpunkt probleme mit der vds!
Wenn er seine adresse nicht nenn will,ist das seine sache,solange er bezahlt!
Manuel Schmitt (manitu)
Denk doch mal einen Schritt weiter. Der Kunde zahlt nicht mehr, und dann haben wir eben WISSEND keine Anschrift mehr von ihm. Ich glaube, dass uns jeder vernünftige Richter fragen würde, warum wir uns das bewusst eingebrockt haben...
Wir erfordern eine Anschrift, weil wir wissen wollen, mit wem WIR es zu tun haben. Diese Information verbleibt bei uns. Wir haben kein Prepaid-Produkt, sondern ein Vertragsprodukt. Dazu gehören vollständige Personendaten, die wir wiederum schützen.
Der Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung ist mehr als sinnbefreit.
Andy
Alex
Ich finde das auch unmöglich, dass man dem Vertragspartner Name, Kontonummer und Adresse geben muss. Und dann muss man auch noch mitteilen was man bestellt!
Das sind alles schützenswerte Daten, die niemanden etwas angehen!
Man sollte bei euch Server vor Ort, verkleidet mit Maske bestellen können, Synonym "Hugo", 5 Jahre bar im Voraus bezahlen mit nicht-markierten Scheinen mit zufälligen Scheinnummern oder noch besser mit Münzen. Und Daten einspielen per anonymen Briefen. Wäre schlimm, wenn da irgendwie die IP des Vertragspartner ins Spiel käme.
Peter
BaHo
Gast
Andy
Würdet ihr mit einem Kunden einen Vertrag abschliesen der keine festen Wohnsitz hat?
Also "Ohne festen Wohnsitz" anstatt einer Adresse im Ausweis ?
Eine ladbare Anschrift könnte er ja nicht angeben, höchstens eine wo er ab und zu seine Post abholt.
sicherheit
Als obdachloser brauch man schon ein root-server sonst kann man sich nicht in ruhe in ein pappkarton legen.
Ich glaube das letzte was diese leute benötigen ist ein server
Manuel Schmitt (manitu)
Ich sage es aber mal anders: Solange jemand behauptet, dass die angegebene Anschrift die seinige ist, und zahlt, würde es hier vermutlich nie aufschlagen...
Stefan
Wenn es Probleme gibt,wird man die Adresse schon rausfinden.
Wozu willst du das vorher machen?
Und der kunde wird doch gesagt haben wieso er das nicht will.
Vielleicht ist er ja tatsächlich zur zeit obdachlos,und will das nun nicht jedem mit dem er einen Vertrag hat auf die Nase binden!
>Dass wir dazu unter anderem nach TKG verpflichtet sind,
Der satz ist nun mal absurd wenn man sich gegen die vds sperrt die ja nun mal auch gesetzlich Pflicht war,und auch wieder wird.
Man kann sich nun mal nicht aussuchen welche Gesetze man ok findet und welche nicht.
Du kannst ja gerne darauf bestehen das der Kunde aufgrund der Gesetze eine aktuelle Anschrift angeben muss,aber dann respektiere auch die Gesetze in anderen fällen.
Manuel Schmitt (manitu)
ad Gesetze: Doch, sehr wohl "kann" man das. Wenn ein Gesetz verfassungswidrig ist, darf man das sehr wohl nicht umsetzen, andere, die es sind, aber sehr wohl. Ich glaube, Du solltest Dich nochmal etwas mehr mit unserem Grundgesetz beschäftigen.
Moritz
by the way: Manuel, Prepaid Webhosting - das wärs doch
Michael