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Keine Hinsendekosten nach Widerruf

Eigentlich nichts Neues, aus Sicht des Verbrauchers auch sehr sinnvoll, und für den Händler ein Kostenrisiko:

Keine Hinsendekosten nach Widerruf

Nochmal: Aus Sicht des Verbrauchers, was ich ja privat auch bin, ist es wirklich sinnvoll. Für mich bedeutet es im Umkehrschluss, dass die Geschäftsanbahnung von der finanziellen Seite komplett zu Lasten des Händlers geht. Wenn ich in den stationären Handel gehe, muss ich als Kunde (wenn ich von freiwilligen Umtauschleistungen des Händlers profitieren, Gewährleistungsansprüche geltend machen oder Mängel anzeigen will (ist nicht zu 100% vergleichbar - das gebe ich zu)) auch ggf. zwei Mal Fahrtkosten und -zeit auf mich nehmen.

Ich glaube, man sollte das Fernabsatzgesetz nocheinmal überdenken, selbst wenn der derzeitige Stand bleibt. Im Endeffekt schlägt es sich dann vermutlich in höheren Grundpreisen für alle nieder, um die von anderen verursachten Kosten zu decken.

Kommentare

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Rainer

Wenn ich im Geschäft etwas kaufe kann ich es aber VORHER in die Hand nehmen, es untersuchen und gegebenenfalls testen. Im Versand habe ich nur ein Bild und eine Beschreibung, sonst nichts. Und dort trage ich ja dann oft die Rücksendekosten. Ich meine, das reicht.

Hans Meiser

Genau richtig!

Zumal ich, wenn ich etwas zurücksenden will oder muss, auch zur Post fahren muss und dort in der Schlange Warte. Also fallen für den Verbraucher die gleichen Fahrtkosten an. Der Händler spart hingegen Ladenlokal und Personal, dafür muss er dann auch das Rücksendeporto zahlen, wenn die Ware nicht wie im Webshop beschrieben ist oder nicht gefällt.

Dirk

„man sollte das Fernabsatzgesetz nocheinmal überdenken“

Du weißt aber schon, dass das Fernabsatzgesetz seit acht Jahren nicht mehr existiert, oder?

Manuel Schmitt (manitu)

Du hast recht - sorry für die historisch festgesetzte Ausdrucksweise!

Dirk

Die Macht der Gewohnheit :)

Rafael

... und man sollte das Steuer- und Abgabenrecht überdenken, das Umweltrecht, das Gewerberecht und ohnehin alles, was sich irgendwie negativ auf den geringstmöglichen Preis auswirkt...

... oder aber, man bezieht solche exogenen Einflüsse eben in die Entscheidung, ob man eine solche Art von Geschäft aufmachen will und in die Preiskalkulation mit ein.

Es wird niemand dazu gezwungen, kein Ladengeschäft zu eröffnen und/oder nur via Fernabsatz seine Waren unters Volk zu bringen. Will man dieses aber tun, hat man sich nun mal mit den entsprechenden gesetzlichen (Sonder-)Regelungen abzufinden.

Dafür fallen dann auch weniger Miete für Ausstellungsräume, Verkaufspersonal im Direktvertrieb etc. pp. an.

NewsShit!

Kaufe ich einen Artikel im Netz, dann habe ich ja eigentlich auch vor, den zu behalten. Wenn er mir nun absolut nicht zusagt, habe ich die Möglichkeit, ihn (meist) kostenlos innerhalb 14 Tagen zurückzusenden und ich bekomme mein Geld wieder.

Das ist aus Verbrauchersicht wirklich eine tolle Sache, kann aber auch von Bösewichten (ich nenne sie einfach mal so) ausgenutzt werden, sich alle 14 Tage ein neues Fernsehgerät hinzustellen.

Genau hier wiegt für mich der Nachteil für Händler am schwersten: Im Laden gekauft, muss ich - wenn mir das Gerät doch nicht zusagt - in den meisten Fällen mit einem Gutschein oder einem anderen Gerät vorlieb nehmen. Warum gibt es das nicht auch im Fernabsatz?

Stattdessen müssen (wenn wir mal ganz stark übertreiben) Händler jede Menge Ware auf eigene Kosten durch die Gegend schicken, möglicherweise auch noch die Rücksendung bezahlen und der Gewinn aus dem nicht zustandegekommenen Verkauf ist Null.

Am Ende legt er also auch noch drauf, wenn jemand 14 Tage den großen Max markiert hat.

* Natürlich ist das kein Generalverdacht aber das kommt sicher öfter vor, als man glaubt...

Manuel Schmitt (manitu)

Guter Beitrag.

Ich persönlich finde zudem, dass man unterscheiden muss, ob (a) mir der der gekaufte Artikel nicht (mehr) gefällt oder er (b) nicht dem entspricht, was angepriesen wurde.

Wenn ich beispielsweise einen Mixer von XYZ kaufe, kann der Händler nichts dafür, wenn das Gerät nicht das ist, was ich suche oder glaubte, zu bekommen. Im Prinzip kann ich das im Ladengeschäft auch nur, wenn ich das Gerät zu Hause habe und ausprobiere. Viele Ladengeschäfte sind hier kulant, aber rein rechtlich gesehen dürfte ein Umtausch gegen den Willen des Ladengeschäfts problematisch werden.

Ich glaube, man sollte bei der Abgrenzung der Rücksendegründe beginnen. Und das sowohl auf stationären wie elektronischen Handel in gleichem Maße anwenden!

Cosmo

Probleme macht doch nur die deutsche Sonderlösung mit der 40-Euro-Klausel.

Wäre die nicht, wäre es so wie im Rest von Europa:

Händler zahlt Hinsendekosten
Käufer zahlt Rücksendekosten

Bums aus fettisch.

Gruß
Cosmo

Hans

Der Vergleich mit dem Ladengeschäft ist nicht nur nicht hundertprozentig vergleichbar sondern eher fünfundneunzigprozentig falsch, denn tatsächlich hat man auch dort als Kunde NICHT die Kosten zu tragen. Man kann den Händler auffordern die kaputte Ware abzuholen oder aber die Fahrtkosten geltend machen.

Daniel

Das hätte ich gerne irgendwie schriftlich.
Ein Einzelhändler mit Ladengeschäft soll nicht nur den Artikel zurücknehmen, sondern auch noch die Kosten dafür tragen? Interessant...

Daniel

Streich das mit dem zurücknehmen, klar, das muss er bei Defekt/Mangel, da war ich gedanklich noch woanders.
Aber auf seine Kosten, sprich beim Kunden abholen halt ich doch für ziemlich aus der Luft gegriffen.

Andy

Das Gesetz sieht doch seit Jahren so aus.
Die Händler haben sich damit angefreundet, ob da nun die Kosten auf die Produkte umgelagert wurden ist mir da auch recht egal.

Bisher konnte Jeder mit dieser Regelung leben. Wozu also abändern?

Marki

Ist halt wie immer: die Profiteure lachen und leben auf Kosten der Gesamtheit, die nebenbei bluten muss.

Weiterhin muss ich zu #3 sagen: klar man kann's tun oder auch lassen, aber irgendwie macht es immer weniger Spass was zu machen weil die Rahmenbedingungen immer perverser werden.

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