Montag, 12. Juli 2010, 12:05
Keine Hinsendekosten nach Widerruf
Eigentlich nichts Neues, aus Sicht des Verbrauchers auch sehr sinnvoll, und für den Händler ein Kostenrisiko:
Keine Hinsendekosten nach Widerruf
Nochmal: Aus Sicht des Verbrauchers, was ich ja privat auch bin, ist es wirklich sinnvoll. Für mich bedeutet es im Umkehrschluss, dass die Geschäftsanbahnung von der finanziellen Seite komplett zu Lasten des Händlers geht. Wenn ich in den stationären Handel gehe, muss ich als Kunde (wenn ich von freiwilligen Umtauschleistungen des Händlers profitieren, Gewährleistungsansprüche geltend machen oder Mängel anzeigen will (ist nicht zu 100% vergleichbar - das gebe ich zu)) auch ggf. zwei Mal Fahrtkosten und -zeit auf mich nehmen.
Ich glaube, man sollte das Fernabsatzgesetz nocheinmal überdenken, selbst wenn der derzeitige Stand bleibt. Im Endeffekt schlägt es sich dann vermutlich in höheren Grundpreisen für alle nieder, um die von anderen verursachten Kosten zu decken.
Keine Hinsendekosten nach Widerruf
Nochmal: Aus Sicht des Verbrauchers, was ich ja privat auch bin, ist es wirklich sinnvoll. Für mich bedeutet es im Umkehrschluss, dass die Geschäftsanbahnung von der finanziellen Seite komplett zu Lasten des Händlers geht. Wenn ich in den stationären Handel gehe, muss ich als Kunde (wenn ich von freiwilligen Umtauschleistungen des Händlers profitieren, Gewährleistungsansprüche geltend machen oder Mängel anzeigen will (ist nicht zu 100% vergleichbar - das gebe ich zu)) auch ggf. zwei Mal Fahrtkosten und -zeit auf mich nehmen.
Ich glaube, man sollte das Fernabsatzgesetz nocheinmal überdenken, selbst wenn der derzeitige Stand bleibt. Im Endeffekt schlägt es sich dann vermutlich in höheren Grundpreisen für alle nieder, um die von anderen verursachten Kosten zu decken.
Kommentare
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Rainer
Hans Meiser
Zumal ich, wenn ich etwas zurücksenden will oder muss, auch zur Post fahren muss und dort in der Schlange Warte. Also fallen für den Verbraucher die gleichen Fahrtkosten an. Der Händler spart hingegen Ladenlokal und Personal, dafür muss er dann auch das Rücksendeporto zahlen, wenn die Ware nicht wie im Webshop beschrieben ist oder nicht gefällt.
Dirk
Du weißt aber schon, dass das Fernabsatzgesetz seit acht Jahren nicht mehr existiert, oder?
Manuel Schmitt (manitu)
Dirk
Rafael
... oder aber, man bezieht solche exogenen Einflüsse eben in die Entscheidung, ob man eine solche Art von Geschäft aufmachen will und in die Preiskalkulation mit ein.
Es wird niemand dazu gezwungen, kein Ladengeschäft zu eröffnen und/oder nur via Fernabsatz seine Waren unters Volk zu bringen. Will man dieses aber tun, hat man sich nun mal mit den entsprechenden gesetzlichen (Sonder-)Regelungen abzufinden.
Dafür fallen dann auch weniger Miete für Ausstellungsräume, Verkaufspersonal im Direktvertrieb etc. pp. an.
NewsShit!
Das ist aus Verbrauchersicht wirklich eine tolle Sache, kann aber auch von Bösewichten (ich nenne sie einfach mal so) ausgenutzt werden, sich alle 14 Tage ein neues Fernsehgerät hinzustellen.
Genau hier wiegt für mich der Nachteil für Händler am schwersten: Im Laden gekauft, muss ich - wenn mir das Gerät doch nicht zusagt - in den meisten Fällen mit einem Gutschein oder einem anderen Gerät vorlieb nehmen. Warum gibt es das nicht auch im Fernabsatz?
Stattdessen müssen (wenn wir mal ganz stark übertreiben) Händler jede Menge Ware auf eigene Kosten durch die Gegend schicken, möglicherweise auch noch die Rücksendung bezahlen und der Gewinn aus dem nicht zustandegekommenen Verkauf ist Null.
Am Ende legt er also auch noch drauf, wenn jemand 14 Tage den großen Max markiert hat.
* Natürlich ist das kein Generalverdacht aber das kommt sicher öfter vor, als man glaubt...
Manuel Schmitt (manitu)
Ich persönlich finde zudem, dass man unterscheiden muss, ob (a) mir der der gekaufte Artikel nicht (mehr) gefällt oder er (b) nicht dem entspricht, was angepriesen wurde.
Wenn ich beispielsweise einen Mixer von XYZ kaufe, kann der Händler nichts dafür, wenn das Gerät nicht das ist, was ich suche oder glaubte, zu bekommen. Im Prinzip kann ich das im Ladengeschäft auch nur, wenn ich das Gerät zu Hause habe und ausprobiere. Viele Ladengeschäfte sind hier kulant, aber rein rechtlich gesehen dürfte ein Umtausch gegen den Willen des Ladengeschäfts problematisch werden.
Ich glaube, man sollte bei der Abgrenzung der Rücksendegründe beginnen. Und das sowohl auf stationären wie elektronischen Handel in gleichem Maße anwenden!
Cosmo
Wäre die nicht, wäre es so wie im Rest von Europa:
Händler zahlt Hinsendekosten
Käufer zahlt Rücksendekosten
Bums aus fettisch.
Gruß
Cosmo
Hans
Daniel
Ein Einzelhändler mit Ladengeschäft soll nicht nur den Artikel zurücknehmen, sondern auch noch die Kosten dafür tragen? Interessant...
Daniel
Aber auf seine Kosten, sprich beim Kunden abholen halt ich doch für ziemlich aus der Luft gegriffen.
Andy
Die Händler haben sich damit angefreundet, ob da nun die Kosten auf die Produkte umgelagert wurden ist mir da auch recht egal.
Bisher konnte Jeder mit dieser Regelung leben. Wozu also abändern?
Marki
Weiterhin muss ich zu #3 sagen: klar man kann's tun oder auch lassen, aber irgendwie macht es immer weniger Spass was zu machen weil die Rahmenbedingungen immer perverser werden.