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Wann gilt eine E-Mail als zugestellt

Ein interessantes Urteil:

81 C 1601/10 Meldorf

Kommentare

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-thh

Besonders interessant finde ich die Entscheidung jetzt nicht.

Sie entspricht, AFAIS, der Rechtsprechung und Dogmatik zur Frage des Zugangs von Willenserklärungen, die sich in den letzten Jahrzehnten und davor ausgebildet hat, und beinhaltet auch keine besonderen Regelungen für elektronische Post, die von den Regelungen für Briefpost abweichen würden. Der Fall wäre genauso entschieden worden, wenn der Kunde seine Mitteilung spätabends noch in den Hausbriefkasten des Reisebüros geworfen hätte.

Ich würde das demnach eher für die Anwendung ganz elementarer Grundlagen aus dem ersten Semester des Jurastudiums halten; aber vielleicht übersehe ich ja etwas?

Auke

Du übersiehst nichts; das trifft es genau.

Kekse

Auf der anderen Seite wird aber geurteilt dass selbst Mails als zugestellt gelten, die im Serverseitigem Spamfilter hängen blieben.....

engywuck

genuso wie ein Brief als zugestellt gilt, wenn er in der Poststelle (=Server) der Firma angekommen ist, egal ob die Sekretärin diesen dann wegen des Aussehens oder versehentlich als "Werbemüll" ungelesen in die Rundablage entsorgt. Du musst nur den Zugang in den Briefkasten nachweisen können, und das kann im elektronischen Fall zumindest als Indiz das Log des zustellenden Servers (heutzutage meist direkt der des Mailabsenders), im normalen Leben die Aussage des Postzustellers oder eines sonstigen Zeugen, bei Fax der Sendebericht des absendenden Faxgerätes.
Übrigens gibts noch eine weitere Komplikation: der Brief (oder das Fax) gilt als zugestellt, wenn er in einer beliebigen Filiale oder Arbeitsgruppe angekommen ist (wie das bei Mails aussieht weiss ich nicht), da es dem Absender nicht zugemutet werden kann, die interne Organisation der Firma vor Absendung in Erfahrung zu bringen.

Für alles natürlich: IANAL und AFAIK

Andreas

Genau deswegen finde ich dieses Urteil oben wieder seltsam.

Aber anscheinend muss man nur den richtigen Anwalt haben der einem das ganze so hin biegt wie man es gerade benötigt.

Mike

Es gibt hierzu eine gute Masterarbeit, die das Thema Zustellung und Fiktion gut darstellt und auch die Beweismöglichkeiten zeigt (Lese- und Übermittlungsbestätigung, Cookies usw.):

https://www.cubewerk.de/wp-content/uploads/2022/06/Stefan_Bauer_Beweisfuehrung_E-Mail_Fiktion_Zugangsfiktion_Zustellnachweise_E-Mail.pdf

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