Skip to content

manitu geht ins Kino

Zumindest der Abbuchung von unserem Firmenkonto. Da hatte sich wohl jemand einen Scherz erlaubt und unsere Bankverbindung bei der Online-Zahlung seiner Kinokarte angegeben.

Ich fürchte, dass dieser Kinobesuch nun relativ teuer werden wird.

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Thomas

...kommt drauf an, wo der Schelm ins Kino gegangen ist. Würde mich interessieren, ob ihr ihn erwischt :)
Aber die Idee hat was, finde ich.

[BTW:Ich wars aber nicht...]

Kommentator

Mal wieder ein Bericht aus der Praxis bei einem "großen" (sorry, Manuel :)) Provider:
Dort hatte ein Kunde eine Bankverbindung angegeben, die sich nach Jahren (!) als ein Geschäftskonto eines sehr bekannten großen, deutschen Konzerns herausstellte - die Buchhaltung dort hatte wohl die "Kleckerbeträge" für den privaten Anschluss nicht weiter ernst- oder überhaupt wahrgenommen und daher den Abbuchungen lange, lange Zeit nicht widersprochen.
Ob oder was der unbekannte "Held der Buchhaltung", der den Betrug letztlich aufdeckte, vom Konzern für seine Entdeckung als Lob oder Prämie bekam, ist nicht überliefert.
(Disclaimer: Ich zahle meine Kinokarten nicht per Überweisung.)

Jens

Oder es war einfach ein Zahlendreher in der Kontonummer

Daveman

Ich kenn das. Bei uns wird auch hin und wieder u.a. für Kinokarten abgebucht. Wir belassen es jedoch immer beim 'Einzug stornieren'. Tut aber nix zu Sache.

Pascal Rosenberg

Wieso sollte der Kinobesuch relativ teuer werden? Es gibt schließlich noch die Möglichkeit wirklich nur einen Zahlendreher gemacht zu haben von Seiten des Bestellers. Und da man der Abbuchung ja widersprechen kann hat dieser dann maximal die Rücklastschriftgebühren zu tragen, sofern alle anderen Angaben bei der Bestellung gestimmt haben (Name, Adresse). Das ist maximal ne weitere Kinokarte. Ärgerlich, aber verschmerzbar.

Eine Straftat sehe ich hier nicht, womit auch eine Anzeige ins Leere läuft, denn ein Irrtum kann einem nicht als strafbares Verhalten angelastet werden, zumal kein Schaden entstanden und das stornieren der Lastschrift nicht mit immens großem Aufwand für das Unternehmen verbunden ist.

BTW.: Man muss nicht immer sofort mit der Keule des Gesetzes winken, das scheint bei manitu in letzter Zeit ja Mode zu werden.

Jonas

Pascal, tut mir leid, aber ich muss Manuel da in Schutz nehmen. Ein Zahlendreher, ok, das kann sein. Aber ich behaupte mal, dass 95% dieser Fälle einfach Betrug ist und ich denke wenn jemand einfach von meinem Konto etwas abbuchen würde ohne eine Genehmigung zu haben, würde ich genauso reagieren wie Manuel.

Daveman

Zahlendreher ist eigentlich etwas unwahrscheinlich. Bei der Eingabe wird mittels Prüfziffern geprüft ob Kontonummer und BLZ zueinander passen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontonummer

Pascal Rosenberg

Zahlendreher oder das mixen von Kontonummern ist gar nicht so unüblich. Ich will Dir da mal ne Geschichte zu erzählen. Mein Vater (und der ist noch keine 76, also nicht alterssenil) hat mir mal Geld auf mein Konto eingezahlt. Kurz darauf hat er eine Anfrage eines Versandhandels erhalten, die ihm wegen einem gelieferten aber kaputten Bett einen nicht unerheblichen Betrag auf sein Konto anweisen wollten. Er nannte versehentlich meine Kontonummer bei der selben Bank. Die passt natürlich. Ich bekam das Geld auf mein Konto obwohl Kontoinhaber und Empfänger nicht zusammen passten. Ohne Probleme. Hat sich bei uns zwar familiär sehr schnell aufgeklärt, sorgt aber erstmal für Verwirrung.

Fakt ist, dass wir alle, auch Manuel nicht bei jedem Einzelfall sagen können, okay das war Vorsatz. Und dann gleich mit Kanonen, so klang es hier ja zumindest heraus (das wird teuer), zu feuern kann schnell nach hinten losgehen. Noch gilt in diesem Land nämlich die Unschuldsvermutung und wenn der Kinogänger nun rein zufällig auch noch Kunde von der manitu GmbH ist und rein zufällig versehentlich, versteht sich, anstatt seiner Kontodaten die von manitu eingetippert hat, wie mein Vater bei der Bettengeschichte, dann möchte ich mal sehen, was Manuel seinem Kunden erzählt, wenn der die Strafanzeige kriegt und sagt: "Hey was soll das denn. Jawohl das war ein Versehen aber das war doch keine Absicht. Müsst Ihr mir da sofort die Polizei schicken?"

Zumal sich rein rechtlich der Schaden in sehr minimalen Grenzen bewegt. Glaub mir da gibt es sehr enge Grenzen. Wir haben es ein einem Angelverein nicht geschafft, den Vorsitzenden abzulösen, vor der nächsten Mitgliederversammlung, obwohl der in die Kasse gegriffen hatte, weil er das Geld nach Aufdecken durch den Schatzmeister wieder reingelegt hat und es unter "O-Ton " 500 Euro und somit minderschwerer Fall sind.

Und für Schadenersatz musst Du mindestens mal grob fahrlässig handeln. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung und ich denke generell halt, dass man nicht immer sofort die Rechtskeule auspacken muss. Das ist aber etwas, das ich, so gerne ich dieses Blog hier lese, bei Manuel immer häufiger lese.

Hier haben wir den abgemahnt, wegen AGB. Da wird das jetzt für den teuer, wegen Kontodaten. Das zeigt, wie unsere Gesellschaft mittlerweile ist, es wird nicht mehr versucht zu kommunizieren, es wird direkt mit den Geschützen draufgehalten. Und dann beklagen sich alle über die schlechte Stimmung in diesem Land. Fragt Euch selbst mal, warum das so ist.

Das waren meine 3 oder doch mehr Cent zu dem Thema. Ich hätte ne Rücklastschrift veranlasst und den Rest der Bank oder dem Kinobetrieb überlassen. Aber ich bin auch kein Webhoster mit eigenem RZ. Da sieht man das wohl anders.

scorpiolly

"... noch gilt in diesem Land nämlich die Unschuldsvermutung und ..."

... ääähm, meineswissens gilt in der BRD die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht, nicht aber im Zivilrecht.
Kann aber auch sein, das ich nicht mehr geupdatet bin.
Nur mal angemerkt.

Kekse

Du siehst das nur anders weil es nicht DIR passiert ist.

Micha

Schadensersatz könnte Manuel aber auch verlangen, also in dem Fall für die Arbeitszeit, die er bzw. einer seiner Angestellten aufwenden musste.

humpelhund

Mir ist auch ein ganz besonderer Fall bekannt der einem aus meinem Bekanntenkreis geschehen ist.

1. Betrüger nimmt von einer x-beliebigen Webseite die Personalien aus dem Impressum
2. Betrüger nimmt Bankverbindung von meinem Bekannten
3. Betrüger schließt Webhostingvertrag bei einem großen Provider ab, Vertragspartner und Rechnungsempfänger = Punkt 1, Bankverbindung für Lastschriften = Punkt 2
4. Bekannter hat selbst auch mehrere Webseiten bei genau diesem Provider
5. Rechnungen für Webhostingvertrag werden abgebucht (alle 6 Monate etwas über 40 Euro)
6. Etwa 18 Monate später glaubt mein Bekannter das der Provider versehentlich eine Rechnung doppelt abgebucht hat weil die Rechnungsbeträge des Betrügers exakt mit den Rechnungsbeträgen aus einem seiner eigenen Verträge übereinstimmen.
7. Bekannter ruft beim Provider an und möchte dort am Telefon alles klären
8. Provider erklärt dem Bekannten das es sich um ein Webhostingpaket handelt und das sie meinem Bekannten keine weiteren Auskünfte geben können. Er solle alles weitere mit dem Vertragspartner klären. Dieser wohne in der Stadt ...
9. Bekannter erklärt das er überhaupt keinen Menschen in dieser Stadt kennt und das er gerne mal wüsste warum dann von seinem Konto Geld abgebucht wird. Außerdem will er endlich mal die Rechnungen sehen.
10. Provider sagt das das wegen Datenschutz nicht möglich ist, aber wenigstens verraten sie ihm seit wann und an welchen Terminen abgebucht wurde.
11. Bekannter hat endgültig die Schnauze voll und fragt den Provider ob er denn wenigstens der Polizei diese Fragen beantworten würde wenn er eine Anzeige erstattet
12. Provider erklärt das das natürlich überhaupt kein Problem sei
13. Provider geht zu seiner Bank und erfährt dort das er nur die letzte Lastschrift zurückbuchen lassen kann weil das nur geht wenn die Buchung nicht länger als 6 Wochen her ist. Bekannter lässt sich vorsichtshalber schon mal von seiner Bank bescheinigen das er der alleinige Kontoinhaber ist, das es keine weiteren Personen mit Kontovollmacht gibt und das dies auch schon immer so war.
14. Sorry, natürlich geht nicht der Provider sondern mein Bekannter zur Bank.
15. Bekannter geht zur Kripo und erstattet dort eine Strafanzeige wegen Betrug.
16. Bekannter schreibt eine Kündigung für alle Verträge die er bei diesem Provider selbst noch hat und gibt als Kündigungsgrund an das er überhaupt kein Verständnis dafür hat das der Provider sich weigert ihm die Rechnungen zu zeigen obwohl er ja bereits nachgewiesen hat das er der alleinige Kontoinhaber ist. Außerdem schickt er noch eine Kopie von der Bescheinigung von der Kripo mit wo drinnen steht das er eine Strafanzeige erstattet hat. Außerdem teilt er dem Provider auch noch mit das dieser ab sofort nicht mehr berechtigt ist von seinem Konto Abbuchungen zu tätigen und das er auch alle bisher gegebenen Lastschriftabbuchungsberechtigungen sofort widerruft. Dieses Abbuchungsverbot hat er dann auch noch für jeden seiner eigenen Verträge nochmals einzeln schriftlich formuliert und auch erklärt das er für den Vertrag des Betrügers niemals eine Genehmigung für Lastschriftzahlungen gegeben hat.
17. Bekannter fordert den Provider auch auf die unrechtmäßigen Abbuchungen zurück zu erstatten die zu unrecht abgebucht wurden.
18. Bekannter will vom Provider wissen warum es überhaupt möglich ist als Vertragspartner und Rechnungsempfänger eine andere Person anzugeben als die Person von der auch abgebucht werden soll.
19. Provider hat dafür natürlich auch keine wirklich sinnvolle Ausrede sondern gibt nur an weil es nunmal so ist.
20. Bekannter bekommt nach einiger Zeit Post von der Staatsanwaltschaft wo erklärt wird das das Strafverfahren eingestellt wurde weil sich leider kein Täter ermitteln lässt. Es sei einfach nicht nachvollziehbar wer diese Straftat begangen hat.
21. Bekannter stellt fest das der Provider doch tatsächlich erneut Geld vom Konto abgebucht hat - natürlich wieder für diesen Webhostingvertrag wegen dem ja Strafanzeige erstellt wurde.
22. Bekannter lässt diese Lastschrift sofort zurückbuchen.
23. Bekannter ruft beim Provider an und fragt was denn diese erneute Abbuchung soll und weist auf seine Strafanzeige hin.
24. Provider erklärt er solle doch einfach per Post schriftlich alles erklären und dann würde man es prüfen. Wenn die Prüfung dann ergeben würde das es wirklich so sei dann würde man das Geld zurück überweisen.
25. Bekannter erklärt am Telefon sofort das er das Geld bereits zurückbuchen lassen hat und das er bereits vor Monaten also beim letzten mal seine Einzugsermächtigung widerrufen hat.
26. Bekannter ist jetzt aber richtig sauer. Deshalb fährt er zur Kripo um dort Anzeige zu erstatten. Die selbe Kriminalbeamtin wie beim ersten mal hat wieder Dienst. Der Bekannte hat vorsichtshalber schon mal alle Unterlagen vom letzten Mal mitgebracht und erklärt das er dieses mal aber nicht gegen den ursprünglichen Betrüger Strafanzeige erstatten will sondern gegen den Provider selbst weil er ja ganz eindeutig schriftlich mitgeteilt hat das er alle Einzugsermächtigungen sofort widerruft.
27. Die Kripobeamtin schaut sich alles an, auch die Kopien der Briefe die mein Bekannter an seinen Provider geschickt hatte (die von Punkt 16) und sagt dann zu meinem Bekannten es sei schon mal eine sehr gute Idee gewesen das dieser immer auf jeder Seite die er gedruckt hat in extrem großer Schrift ganz fett geschrieben hat "SIEHE AUCH RÜCKSEITE!!!" und das er sogar einmal alle Einzugsermächtigungen sofort widerrufen hat, dann jede einzelne Einzugsermächtigung nochmals und das er auch erklärt hat das er für diesen speziellen Webhostingvertrag noch niemals eine Einzugsermächtigung gegeben hat. Dies hatte er extra in rot in sehr großen fetten Buchstaben geschrieben. Die Kripobeamtin sagte das ist ja so groß geschrieben da kann ja nun wirklich keiner mehr behaupten er hätte es übersehen. Nachdem dann alle Formalitäten erledigt waren und die Anzeige aufgenommen war hat die Kripobeamtin noch vorgeschlagen das sie für ihre Unterlagen mal Kopien von meinen Schreiben macht damit sie diese an die Staatsanwaltschaft weiterleiten kann. So könne sich der Staatsanwalt dann selbst davon überzeugen das alles sehr klar und deutlich zu lesen ist. Mein Bekannter hat nämlich die Angewohnheit das er bei Kündigungen oder Beschwerdebriefen immer eine deutlich größere Schrift verwendet als bei normaler Post.
28. Einige Monate später bekommt der Bekannte Post von der Staatsanwaltschaft in der drinnen steht das das Strafverfahren eingestellt worden ist da es seitens des Providers wohl zu einem tragischen Irrtum gekommen sei und dieser jetzt auch endgültig wisse das er keine weiteren Abbuchungen mehr tätigen darf.
29. Bekannter erkundigt sich nochmals im Internet ob es denn wirklich keine Möglicheit gebe die unberechtigen Lastschriften doch noch zurück buchen zu lassen
30. Bekannter findet ein Gerichtsurteil in dem erklärt wird das bei Abbuchungen für die es von Anfang an keine Genehmigungen gegeben hat, also die immer illegal waren keine 6-Wochenfrist gibt sondern das man diese auch noch nach bis zu 3 Jahren zurückbuchen lassen kann
31. Bekannter geht zu seiner Bank und beschwert sich darüber das er falsch beraten wurde und erklärt das man ihm etwas von einer 6-Wochenfrist erzählt hat obwohl er ja die genauen Umstände erklärt hatte. Außerdem erwähnt er in seiner Beschwerde das man ihm eigentlich spätestens damals schon hätte sagen müssen das zumindestens die Möglicheit einer rückwirkenden Stornierung besteht.
32. Bankangestellte entschuldigt sich und erklärt das hier nur die kleine Filiale sei aber solche Fälle in der Zentrale bearbeitet werden müssten. Der Bekannte solle einfach alles ausführlich schreiben und begründen und man würde es dann prüfen.
33. Bekannter schreibt alles ausführlich und vergisst natürlich auch nicht sich über die falsche Bankberatung zu beschweren. Sein Schreiben ist insgesamt immerhin so lang das er dafür 4 Blätter benötigt. Ich weiß allerdings nicht genau in welcher Schriftgröße er es formuliert hat.
34. Bekannter bekommt ca. 10 Tage später einen Anruf von einem Bankangestellten aus der Zentrale der am Telefon noch ein paar Fragen hat.
35. Bekannter beantwortet alle Fragen obwohl ja alles bereits sehr ausführlich in seinem Schreiben erwähnt wurde.
36. Bankangestellter erklärt das er die Rückbuchung jetzt genehmigen werde und das das Geld noch an diesem Tag wieder auf dem Konto des Bekannten gutgeschrieben werde.
37. Bekannter ist endlich mal wieder gut gelaunt. Außerdem ist dieser Bekannter auch der beste Ansprechpartner wenn man selbst Probleme hat. Er liebt es Beschwerdebriefe zu schreiben und hat schon so manchen Sachbearbeitern Kopfschmerzen bereitet. Er ist auch bekannt dafür das er alles sehr viel ausführlicher schreibt als es eigentlich notwendig wäre.

Stefan

... es gab doch aber zum "parallelen" Vertrag eine Adresse. War dort nichts zu ermitteln? Auch alles Fake?

Ich drücke uns allen die Daumen, niemals in so eine Mühle zu geraten. Ich bin selbst Vorsitzender eines Vereins, dessen Konto auch schon illegal angezapft wurde. Wir haben es schnell bemerkt und per Polizei/Bank blockiert - aber der Aufwand...

FlyingT

Ach bei mir hat mal ein großer Handelskonzern abgebucht aufgrund eines Zahlendrehers. Zuerst habe ich dann auch gedacht "Haha, die verklage auf drölf fantastilionen" hab aber dann doch einfach angerufen und gesagt "jo habt ihr die falsche Kontonummer"

Aber Polizei ist immer der beste Weg, schliesslich sind die dein Freund und Helfer und Manitu ist Menschlich. Einfach Besser

Was gibt es denn besseres als Freunde und Helfer ?

Manuel Schmitt (manitu)

@alle "Kritiker": Ich sprach erstens nicht von Strafanzeige, sondern nur von teuer. Damit meinte ich in erster Linie das, was der Kino-Betreiber sich für seinen Aufwand berechnet, plus das, was er ggf. draus macht. Wir erstatten erst einmal, wenn sich das nicht häuft, keine Anzeige.

Zudem möchte ich zu bedenken geben, dass ich es für relativ unwahrscheinlich halte, dass sich jemand bei Kontonummer, Bankleitzahl und Name der Bank vertippt, und zugleich sich selbst noch für die "manitu GmbH" hält. Um es klar zu formulieren: Alle Angaben waren passend zu unserem Konto eingegeben. Ich gehe hier also klar von Vorsatz und nicht von Versehen aus.

Letzteres wäre es, wenn Kontoinhaber nicht zur Kontonummer passen würden, oder es theoretisch bei unserer Bank eine ähnliche Kontonummer gäbe (was nicht der Fall ist), oder dies bei einer anderen Bank mit anderer BLZ der Fall wäre.

Helena

Okay, das kann dann wirklich kein Versehen gewesen sein. Einfach unglaublich, was sich manche Leute alles einfallen lassen.

Mani

Was man aber sagen muss, nicht alle Banken prüfen ob der Kontoinhaber zur Kontonummer passt (häufig genug erlebt!)

_joe_

Es gibt Banken die das prüfen? Ich habe Umlaute im Namen, die kann man bei mancher Onlinebank gar nicht eintippen. Ebenso habe ich das schon bei Überweisungen an Firmen mit Sonderzeichen im Namen erlebt.
Im Freundeskreis ist es auch beliebt bei WG Bewohnern "Eheleute" oder ähnliches im Empfänger anzugeben, bisher kam das immer alles an.

Warum sollte man das prüfen? Ich finde Kontoinhaber und Name der Bank überflüssig - KTN, BLZ und fertig. Mal davon abgesehen, dass ich bei meiner Bank nicht einsehen kann was der Absender als Kontoinhaber eingetragen hat.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen