Montag, 29. Dezember 2014, 14:10
Die EU und die neue Umsatzsteuer-Regelung: Eine Frage der Gerechtigkeit
Ab dem 1.1.2015 gelten in der EU für elektronisch erbrachte (Dienst-)Leistungen neue Regeln bei der Umsatz-Besteuerung. Davon haben viele sicherlich schon gehört. Für alle anderen: Bisher wurde bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen (z.B. Hosting) für die Umsatz-Besteuerung ("Mehrwertsteuer") das Land zugrunde gelegt, in dem das leistende Unternehmen sitzt. Ab kommendem Jahr gilt (für private Endkunden) das Land, in dem der Endkunde seinen gewöhnlichen Wohnort hat (Spitzfindigkeiten jetzt mal bewusst ausgeklammert).
Soweit hört sich das ja erstmal nicht schlimm an. Wenn man aber (als Unternehmer) drüber nachdenkt, stellt sich natürlich die Frage, ob der dadurch entstehende Aufwand beim Abrechnen von Kunden wirklich zuzumuten ist. Immerhin ist es nicht damit getan, einfach nur irgendwo einen Steuersatz pro Kunde zu hinterlegen, ggf. kann es nämlich sein, dass je nach Rechnungs-Position auch verschiedene Steuersätze anfallen, ergo dass eine Rechnung mehrere Steuersätze aufweist.
Abgesehen von dem Aufwand, der beim Unternehmer rein technisch und buchhalterisch entsteht, stellt sich noch eine Frage: Die der Gerechtigkeit.
Zahlten bisher beispielsweise ein Kunde aus Deutschland und einer aus Österreich jeweils 5,99 Euro (brutto, inkl. 19% deutscher MwSt.) pro Monat für ein Webhosting M-Paket, stellt sich nun die Frage, was gerechter ist:
1. Zahlen weiterhin beide brutto denselben Endbetrag?
2. Zahlt jeder künftig einen Brutto-Betrag, der sich aus dem vorherigen Netto-Grundpreis zzgl. der für ihn gültigen MwSt. ergibt
Für beide Varianten kann man sicherlich pro- und contra-Argumente finden kann. Für Nr. 1 führen sicherlich viele an, dass dies kundenfreundlich, "gerecht" etc. ist. So handhabt es auch einer unserer Marktbegleiter, der das als positive Eigen-Darstellung im Interesse des Kunden verwendet (was ich nicht mal als schlecht hinstellen möchte).
Ein klares Argument gegen Nr. 1 und somit für Nr. 2 ist, dass man im Falle von Nr. 1 jedem Kunden aus Österreich (im obigen Beispiel) einen Rabatt einräumen würde, nur damit derselbe Brutto-End-Preis erzielt wird. Folgerichtig könnte der deutsche Kunde für sich denselben "Rabatt" als "kundenfreundlich" einfordern, und dann sind wir bei einer nicht enden wollenden Spirale.
Wir haben uns daher für Nr. 2 entschieden, weil es aus unserer Sicht die gerechtere (ich schreibe bewusst keinen Superlativ) Lösung ist. Die MwSt. ist eher beim Endverbraucher zu sehen (schließlich ist es eine Endverbrauchs-Steuer) und sie entsteht eben durch ihn und das Land, in dem er wohnt. Für die unterschiedlich hohen Steuersätze sind wir nicht verantwortlich, wir reichen die Mehrwertsteuer ja nur weiter (in dem Fall ja auch an das Land des Endkunden).
Wie man es auch dreht: Keine der obigen Lösungen ist perfekt, und in beiden Varianten gilt es, die eigene Webseite rechtssicher auszugestalten, damit die richtigen Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer aufgeführt werden. Da wir uns 100% sicher sein möchten, eine rechtssichere und zugleich für den Besucher komfortable Weise zu finden, haben wir uns entschlossen, derzeit nur Bestellungen von Kunden aus Deutschland anzunehmen. Besuchen kann die Webseite natürlich jeder, das Angebot ist aber eben beschränkt. Ich rechne damit, dass wir Mitte Januar wieder für alle geöffnet sind.
Danke liebe EU, dass Ihr Euch einen solchen Unsinn ausgedacht habt. Ich hoffe (und das meine ich nicht ironisch), dass die Einnahmen, die nun vermutlich eher kleineren EU-Ländern zugeführt werden, einen nennenswerten Vorteil für diese Länder bringen. Ansonsten wäre es unter'm Strich eine loose-loose-Situation.
Soweit hört sich das ja erstmal nicht schlimm an. Wenn man aber (als Unternehmer) drüber nachdenkt, stellt sich natürlich die Frage, ob der dadurch entstehende Aufwand beim Abrechnen von Kunden wirklich zuzumuten ist. Immerhin ist es nicht damit getan, einfach nur irgendwo einen Steuersatz pro Kunde zu hinterlegen, ggf. kann es nämlich sein, dass je nach Rechnungs-Position auch verschiedene Steuersätze anfallen, ergo dass eine Rechnung mehrere Steuersätze aufweist.
Abgesehen von dem Aufwand, der beim Unternehmer rein technisch und buchhalterisch entsteht, stellt sich noch eine Frage: Die der Gerechtigkeit.
Zahlten bisher beispielsweise ein Kunde aus Deutschland und einer aus Österreich jeweils 5,99 Euro (brutto, inkl. 19% deutscher MwSt.) pro Monat für ein Webhosting M-Paket, stellt sich nun die Frage, was gerechter ist:
1. Zahlen weiterhin beide brutto denselben Endbetrag?
2. Zahlt jeder künftig einen Brutto-Betrag, der sich aus dem vorherigen Netto-Grundpreis zzgl. der für ihn gültigen MwSt. ergibt
Für beide Varianten kann man sicherlich pro- und contra-Argumente finden kann. Für Nr. 1 führen sicherlich viele an, dass dies kundenfreundlich, "gerecht" etc. ist. So handhabt es auch einer unserer Marktbegleiter, der das als positive Eigen-Darstellung im Interesse des Kunden verwendet (was ich nicht mal als schlecht hinstellen möchte).
Ein klares Argument gegen Nr. 1 und somit für Nr. 2 ist, dass man im Falle von Nr. 1 jedem Kunden aus Österreich (im obigen Beispiel) einen Rabatt einräumen würde, nur damit derselbe Brutto-End-Preis erzielt wird. Folgerichtig könnte der deutsche Kunde für sich denselben "Rabatt" als "kundenfreundlich" einfordern, und dann sind wir bei einer nicht enden wollenden Spirale.
Wir haben uns daher für Nr. 2 entschieden, weil es aus unserer Sicht die gerechtere (ich schreibe bewusst keinen Superlativ) Lösung ist. Die MwSt. ist eher beim Endverbraucher zu sehen (schließlich ist es eine Endverbrauchs-Steuer) und sie entsteht eben durch ihn und das Land, in dem er wohnt. Für die unterschiedlich hohen Steuersätze sind wir nicht verantwortlich, wir reichen die Mehrwertsteuer ja nur weiter (in dem Fall ja auch an das Land des Endkunden).
Wie man es auch dreht: Keine der obigen Lösungen ist perfekt, und in beiden Varianten gilt es, die eigene Webseite rechtssicher auszugestalten, damit die richtigen Preise inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer aufgeführt werden. Da wir uns 100% sicher sein möchten, eine rechtssichere und zugleich für den Besucher komfortable Weise zu finden, haben wir uns entschlossen, derzeit nur Bestellungen von Kunden aus Deutschland anzunehmen. Besuchen kann die Webseite natürlich jeder, das Angebot ist aber eben beschränkt. Ich rechne damit, dass wir Mitte Januar wieder für alle geöffnet sind.
Danke liebe EU, dass Ihr Euch einen solchen Unsinn ausgedacht habt. Ich hoffe (und das meine ich nicht ironisch), dass die Einnahmen, die nun vermutlich eher kleineren EU-Ländern zugeführt werden, einen nennenswerten Vorteil für diese Länder bringen. Ansonsten wäre es unter'm Strich eine loose-loose-Situation.
Kommentare
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Korbinian
Ist es nicht eher genau andersherum? Momentan bekommen Steueroasen (und das sind i.d.R. kleine Länder wie Holland, Luxemburg oder Irland) Geld, wenn man als EU Bürger bei auf dem Papier dort ansässigen Händlern einkauft.
Also z.B. Luxemburg kriegt die Steuern auf den Einkauf eines jeden Europäers bei Amazon.
Hier bekommt jetzt zukünftig jedes Land direkt abhängig von dem Umsätzen der eigenen Bevölkerung seinen Anteil - und der sollte für Deutschland als großes Land jetzt wesentlich höher sein als zuvor. Insofern sehe ich da eher große Länder auf der Gewinnerseite dieser Regelung.
Dirk
Andreas
Tetja Rediske
Marcel
In den USA ist das schon immer so und dort hilft es u.a. auch, dass halt nur netto preise ausgezeichnet werden. Je nach Staat bezahlt man halt bei online Bestellungen unterschiedliche Steuern.
Andreas
Jens
PS: Der Spamschutz diskriminiert immer noch Tor-Unterstützer, indem er auch IPs von Non-Exit-Relays blockt.
Sam
Nach § 3a Abs.3 i.V.m. § 4 Nr. 12 UStG in Deutschland nicht steuerbar.
Das heisst Rechnungen können für uns rein Netto asugestellt werden. Auch wenn die Dienstleitung in Deutschland erbracht wird.
Viele Hoster stellen die Rechnung automatisch Netto aus, andere nur auf Anfrage wieder andere Stellen die Rechung Netto aus und unterschlagen die 19%.
Hans
Die Kalkulation funktioniert doch so, dass Herr Schmitt sich hinsetzt, zusammenaddiert, welche Kosten er hat und was er als Gewinn braucht und dann bei einer Netto-Summe angelangt. Auf die kommt dann noch on top die Mehrwertsteuer, von der er nichts hat. Je nachdem, welcher Steuersatz dann für den Kunden gilt, kommt eben ein unterschiedlicher drauf.
Wenns den Österreichern nicht passt und sie das eine Prozent sparen wollen können sie als Unionsbürger ja Nutzen aus der Niederlassungsfreiheit ziehen und nach Deutschland umziehen.
Klaus
Es obliegt dann dem Anbieter, die Anschriften auch zu prüfen (unabhängig davon, ob/wie/warum das bisher evtl auch schon gemacht wird).
Bernhard
D.h. wenn ein Kunde aus Luxemburg nur 15% Umsatzsteuer zahlen muss, dann gehen die aber an Deutschland bzw. die Bundesrepublik in Deutschland Treuhandfond-Gesellschaft mBh?
Andreas
Alex
Engywuck
Gab es tatsächlich die Möglichkeit, dass es nicht kommen könnte oder war das genauso überraschend wie die IBAN-Einführung letztes Jahr für viele Firmen?
[1] http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Steuern/Merkblatt_Grenzueberschreitende_Dienstleistung.pdf Punkt 9.1, "Stand: 1. Januar 2010"
Manuel Schmitt (manitu)
Das merkt man z.B. dann, wenn man bei 2 verschiedenen Finanzbehörden Aussagen zum selben Thema einholt. Da gehen die Ansichten und Interpretationen durchaus auseinander.
petz