Mittwoch, 5. Oktober 2005, 14:18
Webdesigner und ihre Gebahren
Gestern Abend hatte ich einen Kunden am Telefon, der für einen seiner Kunden eine Domain zu uns umziehen soll. Die Domain, um die es dabei geht, wurde aber vom damaligen Webdesigner, der spurlos verschwunden ist, mal wieder auf sich als Inhaber und Admin-C registriert.
Irgendwie sollte die DeNIC sich da mal was überlegen. Der ganze Rattenschwanz an Arbeit, die Domain wieder freizubekommen, ist jedes Mal ein ewiges Hin und Her.
Irgendwie sollte die DeNIC sich da mal was überlegen. Der ganze Rattenschwanz an Arbeit, die Domain wieder freizubekommen, ist jedes Mal ein ewiges Hin und Her.
Kommentare
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Funbug
Siehe http://webhostingblog.de/news/1053
Anonym
Manuel Schmitt
Jason Brian Friedrich
Fest steht aber das der Webmaster erst einmal Inhaber ist. Es ist zwar moeglich die Domain mit einem "Dispute" zu belegen, dann steht der Kunde aber immer noch nicht als Inhaber drin. Erst bei dem anschliessenden Gerichtsverfahren (wenn es wirklich ganz hart kommt) wir dann geklaert wem die Domain denn nun "gehoert". Wenn der Kunde ganz viel Pecht hat, wird die Domain dem Webmaster zugesprochen, und der Kunde muss sich eine neue suchen. Das passiert aber sehr selten.
Es kommt halt drauf an wie der Kunde den Vertrag mit dem Webmaster ausgelegt (bzw mit der Firma die den Content erstellt). "Die Sache wird dann etwas schwierig"[tm]. .
Manuel Schmitt
Jason Brian Friedrich
Manuel Schmitt
Wenn man das nicht vorsätzlich macht, um dem Kunden Ärger zu bescheren, ist daran juristisch nichts auszusetzen.
Frank
-thh
Im übrigen sehe ich da zunächst wenig Möglichkeiten, an die Domain zu kommen; sie "gehört" schließlich derzeit dem Webdesigner, und dessen Kunde ist im Verhältnis zur Denic zunächst mal genauso ein unbeteiligter Dritter wie ich oder meine Schildkröte. Im Zweifel müßte der Kunden zunächst gegen seinen ehemaligen Webdesigner die Herausgabe der Domain erstreiten.
Manuel Schmitt
eco
Johann W.