Donnerstag, 23. November 2006, 15:57
Keine Gnade
Die Stadt Dortmund kennt offenbar keine Gnade. Ich habe gegen das Knöllchen Widerspruch eingelegt.
Nun kam die Antwort:
Natürlich sind die Aussagen allesamt richtig, und es ist ja auch meine Aufgabe, den Parscheinautomatischen und die Schilder suchen zu gehen, und es geht jetzt auch nicht darum, um 20 Euro zu feilschen.
Aber ich finde, wenn man wirklich gesucht hat, und keinen Parkscheinautomaten und kein Schild gefunden hat, und sich dann noch bei einem Staatsbediensten, der ja quasi im Polizei-Dienst ist, erkundigt, hat man meiner Meinung nach seiner Sorgfaltspflicht Genüge getan.
Auf einen Prozess lasse ich es jetzt nicht ankommen, das ist mir - ehrlich gesagt - viel zu blöd. Ich habe die 20 Euro angewiesen, damit habe ich meine Ruhe. Jedoch bestärkt mich das nicht gerade darin, alles Mögliche zu tun, um als Zeuge vor irgendeinem Gericht zur Verfügung zu stehen. Vielleicht sollte ich in Zukunft auch einfach den Polizei-Shuttle-Service nutzen und mich zu Hause abholen lassen?
Nun kam die Antwort:
Natürlich sind die Aussagen allesamt richtig, und es ist ja auch meine Aufgabe, den Parscheinautomatischen und die Schilder suchen zu gehen, und es geht jetzt auch nicht darum, um 20 Euro zu feilschen.
Aber ich finde, wenn man wirklich gesucht hat, und keinen Parkscheinautomaten und kein Schild gefunden hat, und sich dann noch bei einem Staatsbediensten, der ja quasi im Polizei-Dienst ist, erkundigt, hat man meiner Meinung nach seiner Sorgfaltspflicht Genüge getan.
Auf einen Prozess lasse ich es jetzt nicht ankommen, das ist mir - ehrlich gesagt - viel zu blöd. Ich habe die 20 Euro angewiesen, damit habe ich meine Ruhe. Jedoch bestärkt mich das nicht gerade darin, alles Mögliche zu tun, um als Zeuge vor irgendeinem Gericht zur Verfügung zu stehen. Vielleicht sollte ich in Zukunft auch einfach den Polizei-Shuttle-Service nutzen und mich zu Hause abholen lassen?
Kommentare
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A.
Manuel Schmitt (manitu)
Andreas
Manuel Schmitt (manitu)
Andreas
Du hast einen Fehler gemacht, also zahl. Mit unterschwellig hat das nichts zu tun.
Leo
Manuel Schmitt (manitu)
Ich bin sicher der letzte, der auf Gedeih' und Verderb versucht, jedem Parkticket aus dem Wege zu gehen, nur in diesem Fall ist es eben nicht so eindeutig.
Wenn Du Dir die Situation nochmal genau durchliest, würdest auch Du Deine berechtigten Zweifel bekommen, ob die Auskunft eines Staatsbediensteten, der dort arbeitet, und sogar noch in einem verwandten "Gebiet", gepaart mit der eigenen Auffassung und den sonstigen Rahmenbedingungen nicht vielleicht doch ein ausreichender Grund wäre, dieses Knöllchen zurückzuziehen.
Und um nochmal auf den Steuerzahler zurückzukommen. Unter o.g. Bedingungen darf man sich nicht wundern, wenn Menschen einen Zweitwohnsitz im Ausland anmelden, mit deren Kennzeichen hier herumfahren und mit ihren Knöllchen nur eines machen: Die Stadtreinigung beschäftigen!
Sabrina
str42
warum eigentlich 20 Euro?
Ich dachte bisher immer das "Vergessen" einen Parkschein zu lösen kostet 5 Euro.
...so überprüft in mehreren Städten, weils es billiger kam als einen Parschein zu lösen...
Manuel Schmitt (manitu)
str42
scheinbar hatte ich bisher immer nur Glück...
Der Bußgeldkatalog sagt folgendes:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR
bis 30 Minuten 5,- EUR
bis zu einer Stunde 10,- EUR
bis zu zwei Stunden 15,- EUR
bis zu drei Stunden 20,- EUR
länger als drei Stunden 25,- EUR
...und da du dort zwei Stunden und drei Minuten standest...
Hans
Der Justizwachtmeister steht, wie der Name sagt, im Dienst der Judikative. Die Polizei gehört zur Verwaltung oder Exekutive. Beide haben also nur sehr entfernt etwas miteinander zu tun. Das finde ich auch ganz gut, denn es gehört als Prinzip der Gewaltentrennung zu einem Rechtsstaat.
Manuel Schmitt (manitu)
Stimmst Du mir in soweit zu, als dass der Justizwachtmeister sowas aber wissen _sollte_ ?
-thh
2. Die Vorgehensweise der Stadt Dortmund ist sehr kulant, wenn es wirklich bei den 20,- EUR bleibt. In der Regel kann eine Verwarnung nur binnen Wochenfrist akzeptiert werden; danach wird dann ggf. ein Bußgeld verhängt, das schon wegen der anfallenden Verfahrenskosten signifikant höher ist.
3. Die Nutzung des "Polizei-Shuttle-Service" ist schon aus ökonomischen Erwägungen eher ungünstig, da die Vorführung frühestens nach nicht ausreichend entschuldigtem Nichterscheinen zum ersten ersten Termin erfolgt und daher (a) die Kosten für den unnötigen Termin, (b) ein Ordnungsgeld idR in Höhe von mehreren hundert EUR und ggf. (c) die Kosten der Vorführung anfallen. Bei der in Rede stehenden Entfernung würde ich auch damit rechnen, daß die Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Vorführung bereits am Vortag erfolgt, um die rechtzeitige Vorführung zu gewährleisten. Die Übernachtung in staatlicher Obhut ist in der Regel vom Bequemlichkeitsgrad her nicht mit dem eigenen Bett zu vergleichen; auch der zeitliche Aufwand wird dadurch nicht geringer.
Auch wenn's heutzutage uncool ist: als Bürger hat man nicht nur viele Rechte, sondern auch ein paar Pflichten. Und dieser Pflichten wird man nicht deshalb ledig, weil man (überhaupt) Steuern zahlt oder - des eigenen Einkommens halber - mehr als andere. Von einer solchen verfehlten Ansicht sich möglichst bald freizumachen kann nur empfohlen werden.
Manuel Schmitt (manitu)