Freitag, 17. Juli 2009, 10:26
Ab sofort keine kommerzielle Weitergabe unserer DSL-Tarife mehr
Ausgelöst durch das Urteil und vor allem die Hinweise aus den Kommentaren hier im Blog haben wir uns einige Gedanken um das Thema Weiterverkauf unserer DSL-Zugänge gemacht. Denn wir kaufen (dank Bundesnetzagentur (de-)reguliert) volumen-basiert ein, und andere verkaufen "flat" weiter. Das ist nicht Sinn einer Flatrate.
Wir haben uns daher entschlossen, zukünftig die kommerzielle Nutzung unserer DSL-Tarife zum Zwecke des Weiterverkaufs an Dritte nicht mehr zuzulassen, sondern nur noch die unentgeltliche (und sagen wir damit einmal 'gemeinnützige' und somit fördernswerte) Weitergabe zu unterstützen.
Wir denken, dass wir damit auch im Sinne unserer Kunden handeln. Denn so können wir auch in Zukunft sowohl unseren Service als auch unsere Produkte zum gewohnten Preis anbieten.
Wir haben uns daher entschlossen, zukünftig die kommerzielle Nutzung unserer DSL-Tarife zum Zwecke des Weiterverkaufs an Dritte nicht mehr zuzulassen, sondern nur noch die unentgeltliche (und sagen wir damit einmal 'gemeinnützige' und somit fördernswerte) Weitergabe zu unterstützen.
Wir denken, dass wir damit auch im Sinne unserer Kunden handeln. Denn so können wir auch in Zukunft sowohl unseren Service als auch unsere Produkte zum gewohnten Preis anbieten.
Kommentare
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Thorsten
Dominik
Manuel Schmitt (manitu)
sven
Manuel Schmitt (manitu)
sven
Aber nur weil ich als Linus eventuell meinen Zugang weiterverschenke an FON, die den dann aber weiterverkaufen, wird der Zugang weiterhin kommerziell weitergegeben mMn. Ab davon dürfte es wohl auch wenige Linusse geben wenn der frühere Vorteil, dass man andere Fon-Spots nutzen kann, inzwischen auch den Bills gewährt wird. Man verzichtet einfach auf Geld zugunsten FONs ohne Gegenwert.
yetzt
Andre/STB
Manuel Schmitt (manitu)
EDK
Ich möchte schlicht einen Internetzugang, den ich im Rahmen der eingekauften Leistung Privat und Gewerblich einfach nutzen kann, ohne erstmal das Vertragswerk zu studieren. Und wenn ich den Anschluß mit meinem Nachbarn teilen möchte, dann geht das meinen Dienstleister nichts an. Wer ohne zweihundert Sternchen keinen Flatrate-Vertrag anbieten kann, der sollte es aus meiner Sicht schlicht und ergreifend volumenbasierte Verträge anbieten.
Der erste Anbieter ohne "Sternchen" bekommt mit Sicherheit meinen Vertrag. Dafür zahle ich auch gerne einen Aufpreis.
toxic01413
EDK
toxic01413
Eben nicht, und das ist der Punkt.
EDK
toxic01413
Dein profundes Wissen sollte zumindest ausreichen, festzustellen, daß allgemeine Geschäftsbedingungen die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern eher vereinfachen, als – wie von Dir beschrieben - verkomplizieren. Die AGB der DTAG verteilen sich auf gerade Mal drei Seiten, der Umfang des BGB dürfte um eine Zehnerpotenz höher sein. Der Irrsinn Deiner Forderung erschließt sich mir schlichtweg nicht, da sämtliche nicht im BGB behandelten Punkte – Themen wie Netzverfügbarkeit etc. - zur gerichtlichen Klärung führen würden.
Das Thema Mitstörerhaftung wird die Zeit entscheiden, daß es aktuell keine Urteile im reinen TK-Bereich dazu gibt, ist bekannt.
EDK
Bezüglich der ständig angeführten Mitstörerhaftung sei auf §9 Teledienstgesetz verwiesen.
Andre/STB
Was ja jetzt, mit Verlaub und Entschulding, nun kappes ist. Bestimmt hat keiner was dagegen wenn du mal ne Woche deinem Nachbarn die Brandbeite abgibtst weil sein DSL hin ist. Aber letztendlich ist das doch auf lange Sicht unfug weil du mit der Argumentation zwangsläufig jeden Anbieter kaputt machen kannst.
Münzen wir es doch mal auf ein "All-you-can-eat" um. All-you-can-eat wird auf der Basis "all-you-can-eat" angeboten weil der Veranstalter über eine Mischkalkulation rechnet das im Schnitt jeder der dort ißt einfach nur eine gewisse Menge X essen wird. Da rechnet er dann noch was drauf und hat anschließend eine Gewinnmarge. Alle zufrieden: Der der ißt, den er konnte soviel essen wie er wollte und muss nicht drauf achten nicht nen Baguettbrötchen zu viel zu verputzen, der Anbieter weil er, im Schnitt, verdient hat - auch wenn vielleicht mal ein Vielfraß dabei war. Das ganze basiert auf dem Prinzip das für eine "All-you-can-eat" Bezahlung nur einer ißt.
Jetzt kommt jemand hin der so dreist ist und das Essen vom Büffet nicht nur sich holt, nein er stellt auch der restlichen Familie volle Teller hin. Und wo er schein dabei ist, nicht nur der restlichen Familie, nein den 300 Leuten vom Restaurant die er vorher per Rund-SMS informiert hat, auch noch. Und schon geht die Rechnung nicht mehr auf, den keiner hat kalkuliert das einer für 307 Leute ißt.
Würde aber auch keiner machen - das wäre wohl im Normalfall jedem zu peinlich die vollbeladenen Teller für die sabbernden Leute vor der Glasscheibe rauszubugsieren. Auf der Flatrate solls dann aber auf einmal OK sein ? Klar - da muss man ja auch nicht sein Gesicht in die Öffentlichkeit halten.
Daher also bitte: Ein Vetrag auf BGB Basis wäre wohl möglich wenn sich alle an die "Fair-Use" halten würden. Den die gleichen Leute die da die Leistung außerhalb des Rahmens verwenden würden sofort bei einer Verdopplung des Preises nach Wucher schreien.
Im übrigen: Bestimmt bietet man dir gerne einen volumenbasierten Tarif an den du beliebig teilen darfst. Ich würde mich aber nicht wundern wenn es auf einmal auf dein Konto geht statt auf die Kalkulation deines Flatrate-Anbieters das dann die -ehm- wohlwollende Teilung auf einmal nicht mehr so wohlwollend ist und man dann Geld dafür möchte. Oder sponsorst du deinem Nachbarn jeden Monat nen paar GB im Wert von 20 Euro ?
EDKI
Der Vergleich hinkt. Die Nutzung innerhalb des gleichen Haushaltes ist meines Wissens nach bei allen Anbietern erlaubt. Der Haushalt kann auch durchaus aus 10 oder 15 Familienmitglieder bestehen. Schon bei der Wohngemeinschaft wird die Definition schwammig, einige Anbieter bestehen hier (trotz fehlender Regelung in AGB und Leistungsverzeichnis) auf alternativen Verträgen. (Und als Randbemerkung: Auch viele "all you can eat" Angebote sind Nepp).
Darüber hinaus ist nicht nur die Quantität der Nutzer relevant, sondern eben auch das Nutzungsverhalten. Wer nicht in der Lage ist eine ausgelastete Leitung zum "Flat"-Tarif anzubieten, der soll halt auf eine volumen- oder zeitbasierte Abrechnung umsteigen. Im Augenblick behilft man sich, indem man den Nutzer in den "Flat-Tarifen" mit immer stärker ausufernden Klauseln zuleibe rückt. Irgendwann wird die Flatrate vermutlich auch noch davon abhängig sein, ob wir gerade zunehmenden oder abnehmenden Mond haben.
Dieses "faire" Nutzungsverhalten ist doch ein völlig albernes Konstrukt. Wenn ich einen Tarif ohne zeit- und volumenbasierte Abrechnung buche und zahle ist jegliche (meist auch noch völlig intransparente) Einschränkung mir gegenüber unfair.
Manuel Schmitt (manitu)
Rechnen wir es doch mal simpel. Die Bandbreite aller DSL-Anschlüsse in Deutschland setzen wir mal mit 20 Mio an. Geben wir jedem "nur" 1 MBit/s. Wären 20 Mio MBit/s, ergo 20.000 GBit/s. Das ganze DECIX schubst im Moment "nur" etwa max. 900 GBit/s durch. Ganz zu schweigen davon, dass man ja gerne mal etwas Reserve hat, einige Leute vielleicht auch 2, 6 oder 16 Mbit/s haben, abgesehen von Firmenkunden, davon, dass man ja mehr Verbindungen (Richtungen) bauen muss als exakt Endkunden herrschen (sonst wäre ja prinzipiell erstmal überall Stau) usw.
Was ich damit sagen will: Wenn das, was Du forderst, wirklich Wirklichkeit werden soll, müssten sicherlich Milliarden (!) in die Hand genommen werden. Und die darfst Du dann anteilig mit Zins und Zinseszins auf die 20 Millionen Leute umlegen.
Um Dir mal einen groben Richtwert zu geben: Ich würde für 1 Mbit/s, bis es via DSL beim Endkunden ankommt, als "Dauerabnahme" von etwa 50 Euro monatlicher Kosten annehmen. Basierend aber auf der Abnahme einer TAL durch den Anbieter, nicht via ISPGATE oder ZISP.
EDK
Manuel Schmitt (manitu)
Mischa