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Ab sofort keine kommerzielle Weitergabe unserer DSL-Tarife mehr

Ausgelöst durch das Urteil und vor allem die Hinweise aus den Kommentaren hier im Blog haben wir uns einige Gedanken um das Thema Weiterverkauf unserer DSL-Zugänge gemacht. Denn wir kaufen (dank Bundesnetzagentur (de-)reguliert) volumen-basiert ein, und andere verkaufen "flat" weiter. Das ist nicht Sinn einer Flatrate.

Wir haben uns daher entschlossen, zukünftig die kommerzielle Nutzung unserer DSL-Tarife zum Zwecke des Weiterverkaufs an Dritte nicht mehr zuzulassen, sondern nur noch die unentgeltliche (und sagen wir damit einmal 'gemeinnützige' und somit fördernswerte) Weitergabe zu unterstützen.

Wir denken, dass wir damit auch im Sinne unserer Kunden handeln. Denn so können wir auch in Zukunft sowohl unseren Service als auch unsere Produkte zum gewohnten Preis anbieten.

Kommentare

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Finde ich gut. :)

Thorsten

Das bedeutet, dass Manitu Kunden keinen FON Access Point mehr betreiben dürfen?

Dominik

Oder nur als "Linus" und nicht als "Bill"?

Manuel Schmitt (manitu)

Falsch. Nur dann, wenn die Weitergabe komplett kostenfrei erfolgt.

sven

Und das kann ich bei FON ja nicht ausschliessen, oder? Also, dass nur Nichtzahler (ergo andere FON-Mitglieder) über den AP surfen.

Manuel Schmitt (manitu)

Ich war der Meinung, dass man das selbst entscheiden kann!

sven

Das wüsste ich nicht. Ich kann selber sagen ob ich Bill bin und damit 50% der Einnahmen an meinem Spot kriege oder Linus und dann kein Geld davon abkriege. Beide können an anderen Fonspots kostenlos surfen.
Aber nur weil ich als Linus eventuell meinen Zugang weiterverschenke an FON, die den dann aber weiterverkaufen, wird der Zugang weiterhin kommerziell weitergegeben mMn. Ab davon dürfte es wohl auch wenige Linusse geben wenn der frühere Vorteil, dass man andere Fon-Spots nutzen kann, inzwischen auch den Bills gewährt wird. Man verzichtet einfach auf Geld zugunsten FONs ohne Gegenwert.

yetzt

freifunk gut, fon böse? ;-)

Andre/STB

Das trifft aber nicht eure Reseller oder (heißt: die Weitervermittlung kompletter DSL-Flats von euch an eigene Kunden auf Reseller-Basis ist davon nicht betroffen oder ?) Das würd ich als, wenn auch selten resellender, schon gern wissen ;-)

Manuel Schmitt (manitu)

Natürlich, das hat ja nichts mit Verkauf im Sinne einer Teilung zu tun. Sondern als 1:1-Verkauf.

EDK

Derlei Einschränkungen machen Manitu für mich jetzt nicht unbedingt attraktiver. Ohnehin scheint sich in der Telekommunikationsbranche die Ausschließeritis wie in keinem anderen Lebensbereich ausgebreitet zu haben. Ohne stundenlanges Herumsuchen in den AGB und Produktinformationen kann man ja keinen Vertrag mehr abschließen. Schön wäre einmal ein Anbieter, dessen AGB/Kundeninformationen schlicht auf das BGB hinweisen. Im Grunde ließe sich das mit einem Satz abhandeln. Es ist schon absurd, dass Telekommunikationsverträge heute mehr Vertragswerk erfordern, als ein Auto- gelegentlich auch ein Hauskauf.

Ich möchte schlicht einen Internetzugang, den ich im Rahmen der eingekauften Leistung Privat und Gewerblich einfach nutzen kann, ohne erstmal das Vertragswerk zu studieren. Und wenn ich den Anschluß mit meinem Nachbarn teilen möchte, dann geht das meinen Dienstleister nichts an. Wer ohne zweihundert Sternchen keinen Flatrate-Vertrag anbieten kann, der sollte es aus meiner Sicht schlicht und ergreifend volumenbasierte Verträge anbieten.

Der erste Anbieter ohne "Sternchen" bekommt mit Sicherheit meinen Vertrag. Dafür zahle ich auch gerne einen Aufpreis.

toxic01413

Na dann Grüße an Tante Mitstörerhaftung und Konsorten aus der buckligen Verwandschaft des BGB... (...)

EDK

Eine Mitstörerhaftung lässt sich nicht über die AGB ausschließen. Davon abgesehen ist dies eine Frage, der ich mich stellen muß, wenn ich meinen Zugang mit anderen Teile, nicht Manitu.

toxic01413

QUOTE:
(...) Davon abgesehen ist dies eine Frage, der ich mich stellen muß (...) nicht Manitu.

Eben nicht, und das ist der Punkt.

EDK

Du vermittelst jetzt nicht unbedingt den Eindruck einer profunden juristischen Ausbildung. Dennoch: Warum sollte dies aus Deiner Sicht ein Problem für den ISP darstellen und inwiefern sollte er eine "Mitstörerhaftung" ausschließen können? Bitte mit Quellen, keine Belege durch Behauptung.

toxic01413

Bevor man orakelt, was der andere gelernt hat oder nicht, sollte man zumindest wissen, was man geschrieben hat. Zur Erinnerung:

QUOTE “EDK“:
(…) Schön wäre einmal ein Anbieter, dessen AGB/Kundeninformationen schlicht auf das BGB hinweisen. (…)

Dein profundes Wissen sollte zumindest ausreichen, festzustellen, daß allgemeine Geschäftsbedingungen die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern eher vereinfachen, als – wie von Dir beschrieben - verkomplizieren. Die AGB der DTAG verteilen sich auf gerade Mal drei Seiten, der Umfang des BGB dürfte um eine Zehnerpotenz höher sein. Der Irrsinn Deiner Forderung erschließt sich mir schlichtweg nicht, da sämtliche nicht im BGB behandelten Punkte – Themen wie Netzverfügbarkeit etc. - zur gerichtlichen Klärung führen würden.

Das Thema Mitstörerhaftung wird die Zeit entscheiden, daß es aktuell keine Urteile im reinen TK-Bereich dazu gibt, ist bekannt.

EDK

Das BGB gilt ohnehin. Die AGB erhöhen somit die Komplexität, da sie zusätzliche Vereinbarungen beinhalten. Glücklicherweise hat die Judikative diesem Unsinn zumindest einige Grenzen gesetzt.

Bezüglich der ständig angeführten Mitstörerhaftung sei auf §9 Teledienstgesetz verwiesen.

Andre/STB

QUOTE EDK:
Und wenn ich den Anschluß mit meinem Nachbarn teilen möchte, dann geht das meinen Dienstleister nichts an.


Was ja jetzt, mit Verlaub und Entschulding, nun kappes ist. Bestimmt hat keiner was dagegen wenn du mal ne Woche deinem Nachbarn die Brandbeite abgibtst weil sein DSL hin ist. Aber letztendlich ist das doch auf lange Sicht unfug weil du mit der Argumentation zwangsläufig jeden Anbieter kaputt machen kannst.

Münzen wir es doch mal auf ein "All-you-can-eat" um. All-you-can-eat wird auf der Basis "all-you-can-eat" angeboten weil der Veranstalter über eine Mischkalkulation rechnet das im Schnitt jeder der dort ißt einfach nur eine gewisse Menge X essen wird. Da rechnet er dann noch was drauf und hat anschließend eine Gewinnmarge. Alle zufrieden: Der der ißt, den er konnte soviel essen wie er wollte und muss nicht drauf achten nicht nen Baguettbrötchen zu viel zu verputzen, der Anbieter weil er, im Schnitt, verdient hat - auch wenn vielleicht mal ein Vielfraß dabei war. Das ganze basiert auf dem Prinzip das für eine "All-you-can-eat" Bezahlung nur einer ißt.

Jetzt kommt jemand hin der so dreist ist und das Essen vom Büffet nicht nur sich holt, nein er stellt auch der restlichen Familie volle Teller hin. Und wo er schein dabei ist, nicht nur der restlichen Familie, nein den 300 Leuten vom Restaurant die er vorher per Rund-SMS informiert hat, auch noch. Und schon geht die Rechnung nicht mehr auf, den keiner hat kalkuliert das einer für 307 Leute ißt.

Würde aber auch keiner machen - das wäre wohl im Normalfall jedem zu peinlich die vollbeladenen Teller für die sabbernden Leute vor der Glasscheibe rauszubugsieren. Auf der Flatrate solls dann aber auf einmal OK sein ? Klar - da muss man ja auch nicht sein Gesicht in die Öffentlichkeit halten.

Daher also bitte: Ein Vetrag auf BGB Basis wäre wohl möglich wenn sich alle an die "Fair-Use" halten würden. Den die gleichen Leute die da die Leistung außerhalb des Rahmens verwenden würden sofort bei einer Verdopplung des Preises nach Wucher schreien.

Im übrigen: Bestimmt bietet man dir gerne einen volumenbasierten Tarif an den du beliebig teilen darfst. Ich würde mich aber nicht wundern wenn es auf einmal auf dein Konto geht statt auf die Kalkulation deines Flatrate-Anbieters das dann die -ehm- wohlwollende Teilung auf einmal nicht mehr so wohlwollend ist und man dann Geld dafür möchte. Oder sponsorst du deinem Nachbarn jeden Monat nen paar GB im Wert von 20 Euro ? ;-)

EDKI

"Münzen wir es doch mal auf ein "All-you-can-eat" um."

Der Vergleich hinkt. Die Nutzung innerhalb des gleichen Haushaltes ist meines Wissens nach bei allen Anbietern erlaubt. Der Haushalt kann auch durchaus aus 10 oder 15 Familienmitglieder bestehen. Schon bei der Wohngemeinschaft wird die Definition schwammig, einige Anbieter bestehen hier (trotz fehlender Regelung in AGB und Leistungsverzeichnis) auf alternativen Verträgen. (Und als Randbemerkung: Auch viele "all you can eat" Angebote sind Nepp).

Darüber hinaus ist nicht nur die Quantität der Nutzer relevant, sondern eben auch das Nutzungsverhalten. Wer nicht in der Lage ist eine ausgelastete Leitung zum "Flat"-Tarif anzubieten, der soll halt auf eine volumen- oder zeitbasierte Abrechnung umsteigen. Im Augenblick behilft man sich, indem man den Nutzer in den "Flat-Tarifen" mit immer stärker ausufernden Klauseln zuleibe rückt. Irgendwann wird die Flatrate vermutlich auch noch davon abhängig sein, ob wir gerade zunehmenden oder abnehmenden Mond haben.

Dieses "faire" Nutzungsverhalten ist doch ein völlig albernes Konstrukt. Wenn ich einen Tarif ohne zeit- und volumenbasierte Abrechnung buche und zahle ist jegliche (meist auch noch völlig intransparente) Einschränkung mir gegenüber unfair.

Manuel Schmitt (manitu)

Ich kann Deinen Anspruch und Wunsch verstehen, aber wenn Du unter "Flat" quasi "Max" verstehst, also die Leitung zu 100% der Zeit zu 100% ausnutzen zu können, und das soll sich noch rechnen, dann muss ich Dir aus Anbieter-Sicht leider sagen, dass das fernab jeglicher Realität ist.

Rechnen wir es doch mal simpel. Die Bandbreite aller DSL-Anschlüsse in Deutschland setzen wir mal mit 20 Mio an. Geben wir jedem "nur" 1 MBit/s. Wären 20 Mio MBit/s, ergo 20.000 GBit/s. Das ganze DECIX schubst im Moment "nur" etwa max. 900 GBit/s durch. Ganz zu schweigen davon, dass man ja gerne mal etwas Reserve hat, einige Leute vielleicht auch 2, 6 oder 16 Mbit/s haben, abgesehen von Firmenkunden, davon, dass man ja mehr Verbindungen (Richtungen) bauen muss als exakt Endkunden herrschen (sonst wäre ja prinzipiell erstmal überall Stau) usw.

Was ich damit sagen will: Wenn das, was Du forderst, wirklich Wirklichkeit werden soll, müssten sicherlich Milliarden (!) in die Hand genommen werden. Und die darfst Du dann anteilig mit Zins und Zinseszins auf die 20 Millionen Leute umlegen.

Um Dir mal einen groben Richtwert zu geben: Ich würde für 1 Mbit/s, bis es via DSL beim Endkunden ankommt, als "Dauerabnahme" von etwa 50 Euro monatlicher Kosten annehmen. Basierend aber auf der Abnahme einer TAL durch den Anbieter, nicht via ISPGATE oder ZISP.

EDK

Letztlich beschreibst Du lediglich das Faktum, dass die Diensteanbieter (das gilt ja gerade nicht nur für Dich) eine Leistung anbieten, die sie zu dem vereinbarten Preis nicht liefern können. Ein fairer Umgang mit dem Kunden sieht aus meiner Sicht anders aus, zumindest sofern man den Kunden trotz vertragsgemäßem Verhalten kündigt.

Manuel Schmitt (manitu)

FULLACK!

Mischa

Und schon hast du neuen Stoff für den "Kritik"-Bereich ;)

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