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EEG-Aufschlag auch auf Ökostrom (2)

Es gab zwischenzeitlich eine Reaktion von einem Mitarbeiter des BAFA, allerdings verbunden mit der ausdrücklichen Bitte, dass dieses Feedback als persönlich zu sehen ist, und nicht etwa als offizielle Stellungnahme der Behörde:

Kommentare

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Avarion

Sehr löblich so eine ausführliche Antwort. Und der Hinweis auf abgeordnetenwatch finde ich genial :P

Turtle

Ich finde die Antwort auch sehr gut. Allerdings konnte ich deine urspruengliche Beschwerde nicht nachvollziehen. Der EEG-Aufschlag ist ja in erster Linie dazu gedacht, den Ausbau des Oekostroms zu foerdern, das ist im Interesse aller und so kann auch jeder dafuer zahlen. Auf der anderen wurde/wird Oekostrom durch die Abnahmeverpflichtung ja auch gefoerdert. Damit herrscht eine gewisse Gerechtigkeit und der buerokratische Aufwand haelt sich in Grenzen (ich finde, das ist bei solchen Gesetzen ein wichtiger Punkt).

Ich bin auch Kunde bei einem reinen Oekostromanbieter, das Preisniveau finde ich nicht so sehr viel teurer als bei konventionellen Anbietern, allerdings ist der Strompreis sehr stabil. Die letzte wesentliche Erhoehung kam nur durch den EEG-Aufschlag.

Manuel Schmitt (manitu)

Im Prinzip fördert aber der Aufschlag, dass man ggf. auf reinen echten Ökostrom verzichtet und wartet, bis eh irgendwann alles Ökostrom ist. Oder ihn eben nicht in Deutschland kauft.

orkano

Frage: Was hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) damit zu tun? Ich dachte das ist Sache der Bundesnetzagentur?

Jan Schoenmakers

Einen Aspekt hast sowohl Du als auch das Bundesamt übersehen: Ökostromanbieter, die mehr als 50% ihres Stroms direkt von Erzeugeranlagen beziehen, die sonst per EEG gefördert würden (und so ihr Geld dann aber direkt vom Abnehmer, also vom Anbieter erhalten), müssen auf ihren Ökostrom nach §37 EEG keine EEG-Umlage zahlen/aufschlagen.

Damit belohnt der Gesetzgeber Anbieter, die den hohen Planungsaufwand auf Grund der schwankenden Verfügbarkeit von Wind und Sonne selbst auf sich nehmen und damit die Stromkunden (EEG) entlasten.

Das Gesetz bietet also einen Mechanismus, diese Doppelbelastung von Ökostrom für genau diejenigen Ökostromanbieter zu vermeiden, die sich den Herausforderungen einer Vollversorgung aus erneuerbaren Energien konsequent stellen.

Diese Möglichkeit nutzen nur wenige Anbieter - wir bei NaturWatt bauen das zur Zeit massiv aus: http://www.naturwatt.de/extras/interaktive-faq/der-naturwatt-oekostrom/weshalb-wird-naturwatt-premiumstrom-seit-18-november-2009-nicht-mehr-angeboten.html?tx_spfaq_pi1%5Bpage%5D=
bzw.
http://www.naturwatt.de/unser-strom/stromherkunft.html

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