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Ein Dank an Strato + Dropbox

Ich sage das ehrlich und ohne jeglichen Unterton: Danke an Strato und Dropbox, dass sie dieses Urteil durchgefochten haben:

Die Cloud ist kein Gerät

Und ebenso ein Dank an die Richter in München.

An beide: Nicht nur, weil wir davon auch profitieren (das gebe ich offen zu) - sondern auch uns insbesondere, weil es ein menschliches Urteil ist.

Was die ZPÜ und Konsorten da versucht haben, ist eigentlich nur eines: Der Versuch, mal wieder was vom Kuchen von Unternehmen aus der "neuen Welt" (tm) abzubekommen (ich erspare mir hier bösartigere Worte, die einem da einfallen, und einen Bezug zum Mittelalter haben).

Nachtrag 13.02.2024 08:43 Uhr
Bei Heise gibt es noch weitere Informationen dazu:

Oberlandesgericht an Dropbox: Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe zahlen

Weihnachtspost - endlich fertig

Die Weihnachtspost ist endlich fertig beantwortet. Dieses Jahr war das Feedback gigantisch groß, es hat dauer viel länger als üblich gedauert.

Ich wollte es mir aber nicht nehmen lassen, jedem persönlich zu antworten, auch wenn es nur ein paar kleine Zeilen waren.

Ob Koffein den Muskelkater in den Fingern lindert :-O ?

Recht haben und Recht bekommen

Ich schicke es mal vorweg: Wenn jemand wirkliche Probleme hat, eine Rechnung nicht zu zahlen (= nicht kann), sind wir die letzten, die Menschen Steine in den Weg legen. Mit uns kann man reden.

Was wir aber grundsätzlich nie auf uns sitzen lassen: Wenn jemand sich weigert, weil er nicht will. Es ist natürlich verführerisch, mal schnell online eine Sonderleistung (in diesem Fall < 50 Euro) zu bestellen, sie zu nutzen - und dann nicht zu zahlen. Vor allem, weil wir die Leistung schon erbracht und sie nicht mehr zurückfordern können.

Was wir aber können: Beständig darauf bestehen, dass unsere Rechnung beglichen wird. Und so sah es (wieder) ein Richter: Die Rechnung ist zu zahlen. Samt aller Nebenkosten wie Inkasso, Zinsen etc.

Es mag jetzt ein bisschen Genugtuung aus meinen Zeilen hevorstechen, und dem ist wirklich so. Denn wir konnten für uns intern, ggü. unserem Kunden und ggü. dem Gericht (und das mit einigem Aufwand) nachweisen, dass wir unsere Leistung erbracht haben. Und auch, dass unser Kunde das nicht versehentlich bestellt hatte, sondern aktiv genutzt hatte.

Vermutlich sind das aber auch Kunden, die im Restaurant den ganzen Teller leerfuttern und nachher sagen, dass es überhaupt nicht geschmeckt hat. Oder der Teller leer war. Oder sie nie einen Teller bekommen haben.

Kostenloser Wand-Kalender und PDF-Kalender für 2024

Wir werden - zu recht - bereits fleißig per E-Mail gefragt, daher schon einmal vorab: Ja, es gibt wieder einen kostenlosen manitu Wandkalender für 2024.

Auch wenn wir ihn erst ab Anfang Dezember versenden, könnt ihr ihn bereits jetzt im Fan-Shop bestellen.

Kalender 2024

Kostenloser Wand-Kalender für 2024


Format ca. 100 cm x 66 cm
auf FSC®-zertifiziertem Papier

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Und wer den Kalender für 2024 gerne als PDF hätte: Here we go!

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Lizenz für die Kalender-PDF: Creative Commons Lizenzvertrag

Probearbeiten ist (k)ein Test

Einen Bewerber, der sich im Vorstellungsgespräch eigentlich ganz vielversprechend zeigte, haben wir für ein Probearbeiten eingeladen.

Ja, wir haben es Probearbeiten genannt. Und ja, natürlich ist jedes Probearbeiten auch eine Art von Test, Bewertung oder wie man es auch immer nennen möchte. Bewusst habe ich es im Vorstellungsgespräch auch so erklärt: Es geht darum, dass beide Seiten (das erwähne ich immer ausdrücklich) sehen können, ob man zueinander passt, und ob die Arbeit zum Bewerber passt.

Dass wir bei einem Probearbeiten keinen Bewerber auf einen echten Kunden "loslassen" (z.B. im Support), versteht sich aus mehreren Gründen von selbst:

1. aus Gründen des Datenschutzes (sonst müsste derjenige ja eine komplette Einführungsrunde samt rechtsverbindlicher Belehrung etc. erhalten)

2. um die Qualität unseres Services für unsere Kunden sicherzustellen - wir möchten unsere Kunden nicht als Versuchskaninchen benutzen

Also stellen wir beim Probearbeiten echte Situationen, z.B. einen Mail-/Ticket-Verkehr mit Kunden, nach, die nur eben anonym sind. Also eine reale Arbeit, nur eben nicht mit realen Kunden. Ich finde: So weiß jeder (Bewerber), worauf er sich einlässt.

Ein Bewerber hat mich jedoch nach 26 Jahren unternehmerischer Tätigkeit - leider negativ - überrascht. Er hat das Probearbeiten abgebrochen - nach 15 Minuten, mit der Bitte, mir Folgendes auszurichten:

Sagen Sie Ihrem Herrn Schmitt schöne Grüße, ich werde mich anderweitig umsehen.

Uff. Und per E-Mail kam dann nacher noch das hier nach:

eigentlich bin ich ja am heutigen Tage in Ihre Firma gekommen für einen Probearbeitstag und nicht für irgendwelche Tests zu bearbeiten

Ich weiß nicht, ob es das noch schlimmer machen konnte oder nicht.

Ich habe mir jede weitere Antwort erspart. Die Bewerbung ist seinerseits damit ja zurückgezogen, ich erspare mir eine formelle Absage.

Ich muss mich aber - zugegeben - zusammenreißen, hier nicht mal bei der zuständigen Arbeitsagentur nachzufragen, ob das hier nicht schon eine Art Verweigerungshaltung ist. Ich erspare dem Bewerber aber den daraus evtl. resultierenden Ärger und mir Zeit. Trotz der Steuergelder, die wir hier für denjenigen aufwenden.

Kurz gezuckt

Wer es bemerkt hat: Heute hat das Blog hier kurz gezuckt.

Nachdem es jahrelang auf einem eigenen Server lief, habe ich dieses Blog heute morgen auf ein ganz ordinäres Webhosting-Paket bei uns umgezogen.

Der alte Server darf daher nun in Rente gehen.

Sich um Rechungen drücken - geht nicht immer auf

Es gibt Kunden, die können Rechnungen nicht zahlen. Das ist auch wirklich kein Problem, mit uns kann man reden. Eine Mail oder ein Anruf genügt, und wir finden eine Lösung. An der Zeit soll es nie liegen, und am Rechungsbetrag auch nicht. Jeder kann in Schwierigkeiten geraten, und wir wollen niemandem Steine in den Weg legen. Wenn es nötig ist, stornieren wir auch mal eine Rechnung, damit jemand aufatmen kann und wir dazu einen kleinen Beitrag leisten können.

Wenn jemand aber unbedingt Ärger möchte, sollte derjenige nicht darauf hoffen, dass ein Aussitzen oder gar ein Bestreiten ausreicht.

Das Hauptargument von Kunden, die nicht zahlen wollen: "Ich war nie Kunde" oder "Ich habe nie bestellt".

Okay - Betrug können wir nie 100% ausschließen, deshalb gehen wir solchen Dingen nach und forschen gründlich, ob es ein Dritter war, der sich bereichern wollte. Dann stornieren wir die Rechnung natürlich wieder und die Sache ist damit ad acta.

Wenn es aber nur ein Vorwand ist, sollte damit rechnen, dass wir gründlich sind. Wer nämlich bei uns anruft, oder gar E-Mails an uns schickt, oder mit Fragen zum Produkt im Support aufschlägt, kann hinterher nicht wirklich gut behaupten "das war ich nicht".

Auch wenn unser (angeblicher Nicht-)Kunde dem Mahnbescheid noch widersprach (wohl in der Hoffnung, dass wir nachgeben - gerade auch wegen der kleinen Rechnungs-Summe), so urteilte das Amtsgericht doch relativ schlüssig und so kurz, wie auch die Begründung der für uns tätigen Rechtsanwälte war. Wir konnten glaubhaft ein Geschäftsverhältnis nachweisen, und der Beklagte konnte nicht schlüssig darlegen, dass dem nicht so ist.

Aus 44,91 Euro offenen Forderungen wird dann schnell einmal mehr, dank Gebühren für den Mahnbescheid, für's Gericht, die Anwälte, die Verzugszinsen, die Inkassokosten etc. pp.

Ich finde sowas immer schade, denn es bindet Ressourcen - nicht nur bei uns, sondern auch beim Kunden, und seien es nur Zeit und Nerven.

Und ich finde auch: Es muss Gerechtigkeit herrschen, dazu zählt eben auch, dass man für das, was man bestellt hat, bezahlt.

Einfache Seite statt nur Fehlermeldung beim Deaktivieren einer Webseite

Seit heute könnt ihr, wenn ihr eine Webseite bei uns im Webhosting deaktivieren wollt, nicht nur einen Fehler-Code ausgeben lassen, sondern auch eine - nennen wir es mal - einfache Seite.

Es stehen 3 Typen zur Auswahl:
1. "Seite in Bearbeitung"
2. "Wartungsarbeiten"
3. "Seite deaktiviert"

Wer mal schnell eine Seite auf "off" schalten will, und evtl. kein WordPress hat, mit dem das einfach geht, kann das über unser Kunden-Menü machen.

Hardware-Lieferant, die sich nicht gerade mit Ruhm bekleckerte

Wir haben von einem Hardware-Lieferanten Steuerungen und Sensoren bestellt.

Nach Inbetriebnahme einer Komponenten fiel uns auf, dass diese gebrandet war. Zum Hintergrund: Der Hersteller bietet neutrale Varianten des Geräts an, aber auf Wunsch auch welche, die auf Händler gebrandet wurden. Das Blöde: Das Gerät war nicht auf den Händler gebrandet, von dem wir es bezogen hatten.

Jeglicher Werksreset funktionierte nicht. Auch keine neue Firmware.

Kein Ding. Wir wandten uns an den Hersteller, denn wir wollten den Händler entlasten. Immerhin war das vermutlich gar nicht sein Versehen. Vielleicht, so unsere Hoffnung, ginge das unbürokratisch, oder vielleicht gab es auch eine geheime Mega-Reset-Funktion.

Die (ich nennen das mal so) First-Level-Hotline des Herstellers hat uns jedoch abgebügelt. Wir sollten uns an den Händler wenden.

Wie gewünscht, so geschehen. Jedoch war uns danach beim Zusammenstellen der Informationen dann noch etwas aufgefallen: Es sah so als, als ob das Gerät evtl. bereits einmal in Benutzung war, und evtl. in Form eines RMA-Prozesses und Refurbishing dann wieder in den Kreislauf zwischen Hersteller und Händler gekommen ist. Das haben wir dann auch sicherheitshalber mal allen Beteiligten - dem Händler, dem Hersteller und dem evtl. betroffenen anderen Händler (der, auf den es gebrandet war) - mitgeteilt. Immerhin war das ja evtl. ein Datenschutz-Thema, das jemand bei denen wissen wollte. Andere Stellen (Datenschutz-Aufsicht etc.) haben wir nicht kontaktiert, wir wollten ja kein Fass aufmachen - nur Informationen liefern.

Interessanterweise ging es dann seitens des Herstellers recht fix, und auch seitens des Händlers. Auf einmal war der Austausch seitens des Herstellers direkt möglich, ein Reset durch uns leider technisch bedingt nicht möglich. Soweit, so gut. Thema durch - dachten wir.

Dann ging ein Temperatur-Sensor kaputt. Erst funktioniert er, dann zeigte er einen dauerhaft fixen Wert an, dann kam das End-Of-Life. Kein Problem, passiert. Händler kontaktiert.

Und was machte der? Er stellte uns dar, als ob wir zu unfähig seien, eine Parametrisierung eines Sensors anhand einer Serial zu machen. Auch der Hinweis darauf, dass der Sensor ja fleißig Werte lieferte, war nicht zielführend. Man verwies uns auf alternative Abfragemethoden des Sensors, und auf PDFs mit Informationen zur Adressierung etc.

Also bestellten wir einen identischen Sensor - in einem anderen Shop. Angekommen, Serial in der Konfiguration getauscht, Sensor lief. Ob das wohl überzeugte? Nur semi. The story continues: "einsenden und wir testen" - so die lapidare Antwort.

Übrigens: Der Sensor kostet knapp 30 Euro netto. Wohlgemerkt hatte der Händler uns darauf hingewiesen, dass die Arbeitszeit ja von irgendwem bezahlt werden müsse.

Wäre es unser "Produkt", hätten wir gesagt: Wirf weg, leg es in die Vitrine - wir schicken Dir einen neuen. Alles günstiger als zig Mails hin und her.