Man lese
Zensur im Namen des Jugendschutzes: Stellungnahme zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Ich schließe mich den Ausführungen des AK Zensur vollumfänglich an.
Selbstverständlich muss Jugendschutz sein. Dem Grunde nach ohne wenn und aber. Und dennoch dürfen Zensur oder andere Methoden eines Überwachungsstaates nicht über eine Hintertür wie die Kinder- oder Jugendschutzes eingeführt werden (im Prinzip ist es ja dasselbe wie das Aushänge-Gesetz von Frau von der Leyen - nur noch mit noch mehr Umfang).
Der gesunde Menschenverstand sagt einem bereits, welchen Unsinn sich dort Juristen zusammengetextet haben, und wie fern dieses Gesetz von der praktikablen und sinnigen Realität entfernt ist. Es erfüllt nicht mal ansatzweise den beabsichtigten Zweck, es zeugt davon, dass man versucht, das Internet in das bisherige Raster von Filmen, Büchern oder Zeitungen zu pressen. Es zeugt zudem von einer Ohnmacht des Staates, der sich der rasanten und selbständigen Entwicklung des Internets nahezu ohne Kontroll- und Einflussmöglichkeiten ausgesetzt sieht. Von einem Staat, der einen Machtverlust (wobei es ja diese Macht nie gab) fürchtet, die er in diesem Maße nicht mal im "wirklichen" Leben ausübt, weil die Menschen dort auf die Barrikaden gehen würden.
Ganz offensichtlich gibt es immer noch einen erheblich großen Anteil an einflussreichen Gesetzestextern, die sich nie ernsthaft selbst - anstatt sich auf windige Berater oder Gutachten zu stützen - ein Bild von der Realität gemacht haben. Es müssen offenbar noch einige Jahre oder Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht ins Land gehen, bis ein zumindest kleiner Aha- oder Oha-Effekt eintritt, der die Gesetzesdichter vielleicht dazu bringt, sich einmal von den Menschen beraten zu lassen, die jeden Tag mit diesem Medium arbeiten, die dieses Medium sind. Offenbar hat man Angst davor, dass neue Gesetze vielleicht ohne Widerspruch durch die diversen Gremien gehen und parteiübergreifend abgesegnet werden könnten, weil sie von gesundem Menschenverstand anstatt von Ideologien und Lobbyismus geprägt sind.
Interessant finde ich übrigens den Widerspruch, dass dieses Gesetz vorsieht, dass man bestimmten Teilnehmern des Internets nicht alle Inhalte "zeigt", egal aus welcher Perspektive, besonders wenn es um Herkunft und Ziel geht, wozu die Verarbeitung der IP-Adresse nahezu zwingend nötig ist, das deutsche Telemediengesetz es aber vorsieht, dass IP-Adressen bei Diensten eigentlich nicht dauerhaft verarbeitet werden dürfen (sondern temporär und im Ausnahmefall, z.B. bei Angriffen).