Skip to content

Der BGH und die Webseitensperren

Bezugnehmend auf BGH ebnet Weg für endgültiges Sperren von Webseiten und BGH: Internet-Zugangsanbieter können zur Sperrung von Websites verpflichtet werden frage ich mich in der Tat, ob die vom BGH in Frage kommende Möglichkeit einer Verpflichtung zur Sperrung wirklich DPI umfassen soll - oder wieder "nur" DNS-Sperren.

Fakt ist: Gegen jede der Varianten werden bzw. würden wir uns wehren. Sie sind beide nutz- und wirkungslos. Und rechtlich hoch fragwürdig. Dass DNS-Sperren nichts bringen, musste schon Zensursula unsere Ministerin für Verteidigung erfahren. Und wenn wir über fragwürdige Inhalte reden, weiß das Zielpublikum sehr wohl, wie es auch DPI umgehen würde. Mal abgesehen, dass man ja die Kommunikation aller Kunden überprüfen müsste, um nur noch "legale" Inhalte durchzulassen. Das BVerfG lässt grüßen.

In der ganzen Diskussion darüber, dass angeblich der Hoster auf keinem Kanal dieser Welt erreichbar wäre, vergessen viele die Möglichkeit, das Rechenzentrum oder gar den Uplink-Anbieter des Hosters um Mithilfe zu bitten. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Rechenzentrum oder gar ein Uplink-Anbieter sich bei Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses aus der Affäre ziehen will und wird. Ich glaube, dass unsere Branche hier seiner juristischen Verpflichtung nachkommen würde und wird. Auch im Ausland. Damit wäre die Seite zackig weg vom Fenster.

Best of Autoresponder

Hier einfach - ohne irgendeinen Bezug - einen Auszug aus ein paar Rückläufern, die kürzlich reinkamen:





Wenn man auf die Angabe eines Jahres verzichtet, braucht man sie nur lange genug aktiviert zu lassen, damit die Texte wieder aktuell sind :biggrin:

Wer hat noch nicht, wer will noch mal

Es gibt viele Dinge, für die ich mein Heimatland* sehr schätze. Zum Beispiel für die kurzen Dienstwege, dass alles so schön klein und einfach ist.

Für uns kann das Klein-Sein aber auch mal zum Nachteil sein. Da wir aufgrund unserer Größe und dem, was wir hier so tun, nicht wirklich viel Marktbegleiter haben, sind wie bei der jährlichen Erhebung des Statistischens Landesamts praktisch immer dabei. Da hilft auch keine mathematisch-statistische Methode, die zur Gewinnziehung verwendet wird. Gäbe es diese Verteilung doch nur beim Lotto :biggrin:

Nun denn: Agenda-Punkt #1: Behördenkram ;-)

* Saarland. Für alle Nicht-Hiergewesenen: Das ist der kleine Zipfel da links unten kurz vor Frankreich auf der Landkarte, den man als Unwissender nur wahrnimmt, wenn man rechtzeitig vor der Landesgrenze zwischen Rheinland-Pfalz und Frankreich bremst, und den man gerne vergisst, wenn man bei Günther Jauch die Bundesländer kennen sollte. Das Bundesland, das statistisch am häufigsten als Vergleichsgröße herhalten muss ("Eine Fläche x Mal so groß wie das Saarland wurde von einer Kuh-Plage abgefuttert). Und last but not least: Das schönste Bundesland der Welt!

Rau(s)chunterdrückung

Ziemlich offtopic, aber dennoch: Bei VW funktioniert nicht nur die Software der Rauchunterdrückung ziemlich gut, auch die Rauschunterdrückung.

Ich war ernsthaft erstaunt, wie gut die (der Freisprecheinrichtung) selbst in einem VW Polo funktioniert (ich war im übrigen der Anrufende ;-) ). Da dürfen sich gewisse Automobilhersteller ein Scheibchen abschneiden.

Schuldenbereinigungspläne, die mich zum Staunen bringen

Hier trudeln immer mal wieder Schuldenbereinigungspläne von Kunden bzw. ehemaligen Kunden ein. Darin enthalten neben unseren Forderungen auch jeweils eine Auflistung dessen, was der Schuldende ;-) sonst noch so schuldet.

Kürzlich jedoch gab es mal wieder einen Negativrekord. Ein Kunde, der bei uns nicht mal 100 Euro offen hatte, hatte bei mehreren großen Festnetz- und Mobilfunkanbietern Summen in nennenswerter fast fünfstelliger Höhe offen. Jeweils. Wie man das in der heutigen Zeit bei durchaus überschaubaren Telekommunikations-Kosten schafft, ist mir ein Rätsel. Immerhin reden wir nicht über viele Jahre, in denen sich die Schulden angehäuft haben, sondern - soweit ich das überblicken konnte - über etwa 3 Jahre.

:thinking:

Es sind noch Tage da

Blog-Leser Tim A. fragt Für Tim und alle anderen: Es sind noch Tage da! Wir haben sie schön in Portionen zu 366 Tagen verpackt, gruppiert nach Wochentagen und Wochen und Monaten. Wenn uns die Tage ausgehen, überlegen wir uns was :-)

Hier geht's zu kostenlosen 2016er Kalendern im Fan-Shop

Kaffee und Brötchen-Umfrage

Gerade habe ich eine Umfrage eines Vorhändlers beantwortet, was ich eigentlich aufgrund des Zeitaufwands nicht immer gerne tue.

Aber heute war es ein Tag, wo die Umfrage exakt so lange gedauert hat wie ein Kaffee und ein Brötchen. Ideale Zeit, finde ich. Dann geht's :-)

Start-Stop-Automatik auf "Memory"

Seit des VW-Skandals ist die Automobilbranche offensichtlich unentspannter als zuvor. Ich würde fast wetten, dass man vor ein paar Monaten bei der Frage, ob man die Start-Stop-Automatik auf "Memory" setzen kann (und darf) noch eine andere Antwort bekommen hätte. Vielleicht sowas wie "Kaffeekasse".

Nun hört man als Kunde nur Schlagworte wie Abgaswerte, Euro-Norm, Zulassungsstelle, geht nicht.

Ich im Gegenzug haben dann mal Worte wie Vorschlaghammer, genervt und andere Marke gebracht.

Das Ding nervt mich derart, dass ich mir dann wohl einen OBD-Adapter zu E-SYS bestellen werden. :grrr:

Versand von manitu Fan-Artikeln

Ab sofort verschicken wir unsere manitu Fan-Artikel nur noch als ein Paket, groß oder klein je nach Bestellung. Damit reduzieren sich die Versandkosten größerer Bestellungen auf einheitlich 7,50 Euro. Weggefallen ist vorläufig der Versand via Umschlag, wir möchten den Aufwand bei uns möglichst gering halten. Ich bitte hier um Verständnis.

Wer in den letzten Tagen bestellt hat und beim Bestellen mehr als 1 Paket "berechnet" bekam, kommt auch schon in den Genuss der Reduktion.

Ach ja: Hier geht's zum manitu Fan-Shop :-)

Moderne Zeitansage

Wie nennt man eine moderne Zeitansage? Radio!

Egal ob öffentlicher Radiosender oder nicht: Nach durschnittlich 2 bis 3 Liedern schallert einem ein "Guten Morgen" und die aktuelle Uhrzeit entgegen. Und dafür zahlen wir Gebühren bzw. dürfen uns Werbung anhören - oder beides!

:grrr:

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte nicht immer

Manchmal ist es anders, als es Sprichwörter besagen. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte nicht immer.

So in einem Fall, wo zwei vermeintliche Geschäftspartner in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen ein Gewerbe betreiben - bzw. bis jetzt betrieben haben. Wie in Liebes-Partnerschaften kam es offensichtlich zum Streit, beide reden anscheinend nicht mehr miteinander. Beide aber versuchen, uns bzgl. der Domains, die auf die gemeinsame GbR ausgestellt sind, gegen den jeweils anderen auszuspielen. Unvorteilhaft war und ist, dass einer der beiden Geschäftspartner an der Anschrift der gemeinsamen GbR wohnt, der andere nicht.

Da kamen wüste Änderungen von Domains auf den einen (also jeder auf sich), Kündigungen mit der Anforderung von AuthInfo-Codes an uns unbekannte Anschriften etc. pp. Ich habe daher beiden Geschäftspartnern eine nicht mehr ganz so freundliche E-Mail geschrieben und ihnen geraten, sich dringend einen Anwalt zu suchen. Und darum gebeten, dass uns eigentlich eine gerichtliche Verfügung bzgl. der Domains am liebsten wäre.

Nachdem mir das ganze Hin und Her dann - gelinde gesagt - zu dumm wurde, haben wir von unserer Seite aus die Kündigung zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit ausgesprochen - sprich wir verlängern den Vertrag nicht. Die AuthInfo-Codes haben wir ausschließlich per Post an die uns bekannte Vertragsanschrift (und zwar die einzige) geschickt. Alles, was per Fax und E-Mail an Änderungswünschen etc. bei uns eintrudelte, haben wir mit der Bitte um Gegenbestätigung ebenfalls dorthin geschickt.

Mir ist bewusst, dass durch die postalische Versendung dem einen der beiden Vertragspartner möglicherweise ein Vorteil entstanden sein kann. Es steht uns aber nicht zu, zu beurteilen, wer hier Recht hat und wer nicht. Was uns als Anschrift bekannt ist, ist verbindlich. Beim gemeinsamen E-Mail-Konto (übrigens unterhalb einer der Domains, um die es geht) bin ich mir da nicht so ganz sicher, wer da noch Zugriff hat und wer nicht - daher hielt ich eine Versendung dorthin für juristisch problematisch.

Ich würde fast wetten, dass diese Sache noch vor Gericht geht, und dass ggf. einer der beiden vom anderen eine Strafanzeige wegen Untreue erhält.

Ich gebe zu, dass in mir während der unzähligen und unsäglichen E-Mails kurzzeitig der Wunsch danach aufgekommen ist, die Domains einfach mal auf Halde zu legen und zu deaktivieren, bis sich beide geeinigt haben. Aber wie gesagt: Wir sind keine Richter, das steht uns nicht zu. Nun sollen sich andere darum kümmern.